Vertragsinhalte und Fallbearbeitung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertragsinhalte und Fallbearbeitung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht BGB 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1.1 Geschäftsbesorgungsvertrag
  • 1.2 Darlehen
  • 1.3 Gattungs- & Stückschuld
  • 1.4 Auftrag
  • 2. Fallbearbeitung
  • 2.1 Der richtige Aufbau
  • 2.2 Anspruchsgrundlage §280, 283
  • 2.3 Auftrag
  • 2.4 Das unbekannte Problem
  • 2.6 Argumentation
  • 2.7 Normalfall / Problemfall

Quiz zum Vortrag

  1. Wirtschaftliche Tätigkeit
  2. Unentgeltlichkeit
  3. Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen
  4. Selbstständigkeit
  1. Der Schuldner erfüllt den Geschäftsbesorgungsvertrag in Ausübung einer selbstständigen, wirtschaftlichen Tätigkeit.
  2. Der Schuldner führt ein ausschließlich fremdes Geschäft des Gläubigers.
  3. Der Schuldner übernimmt Aufgaben des Gläubigers.
  4. Der Schuldner wird im Rechtskreis des Gläubigers tätig.
  1. Rechtsanwaltsvertrag
  2. Behandlungsvertrag
  3. Aktien-Anleihen
  4. Girovertrag
  1. Weil Sie die Eier dann verarbeiten und essen, was Sie im Rahmen eines Leihvertrages nach den §§ 598 ff. BGB gerade nicht dürften.
  2. Weil es sich im rechtlichen Sinne hierbei um eine Miete handelt.
  3. Weil es sich im rechtlichen Sinne hierbei um eine Pacht handelt.
  4. Weil bei der Leihe eine entgeltliche Leistung in Geld geschuldet ist, Sie die Eier ja aber in natura zurück geben.
  1. eine Gattungschuld.
  2. einen Gebrauchsüberlassungsvertrag.
  3. einen Vertrag, der nur auf eine Geldleistung gerichtet ist.
  4. ein Verfügungsgeschäft.
  1. Wenn der Schuldner das seinerseits zur Leistung einer Sache von mittlerer Art und Güte Erforderliche getan hat.
  2. Wenn der Schuldner das seinerseits zur Leistung Erforderliche getan hat und der Gläubiger zur Annahme bereit ist.
  3. Wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Sache von mittlerer Art und Güte dem Gläubiger übergeben hat.
  4. Wenn der Gläubiger das seinerseits zur Leistung einer Sache von mittlerer Art und Güte Erforderliche getan hat.
  1. Wenn nur ein reines Gefälligkeitsverhältnis vorliegt.
  2. Wenn ein Gefälligkeitsvertrag vorliegt.
  3. Wenn ein Auftrag zwischen den Parteien erteilt wurde.
  4. Wenn nur ein vertragsähnliches Schuldverhältnis vorliegt.
  1. Ob ein wirtschaftlicher Schaden droht, sofern die Person der Vereinbarung mit dem Anderen nicht nachkommt.
  2. Darauf, was die Person subjektiv gewollt hat, also ob sie sich also rechtlich binden wolle.
  3. Darauf, was der Andere, der nun Schadensersatz fordert, subjektiv gewollt hat.
  4. Ob dem Anderen ein emotionaler Schaden droht, sofern die Person der Vereinbarung mit ihm nicht nachkommt.
  1. systematisch aufzubauen.
  2. all mein Wissen möglichst vollständig abzuladen.
  3. die herrschende Meinung zu finden.
  4. in Rekordzeit fertig zu werden.

Dozent des Vortrages Vertragsinhalte und Fallbearbeitung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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