Der Vortrag „ZPO Ref: § 23 – Aufrechnung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussagen sind richtig?
Was ist materiell-rechtlich Voraussetzung für eine wirksame Prozessaufrechnung?
Mit welchen Forderungen kann prozessual wirksam im Zivilprozess aufgerechnet werden?
Was passiert nach dem BGH, wenn eine Prozessaufrechnung des Beklagten materiell rechtlich wirksam ist, aber prozessual unwirksam ist?
In welchen der folgenden Fällen der Prozessaufrechnung hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreites alleine zu tragen?
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... des Beklagten, Tatsachen, Rechtsansichten, Beweise, Erklärung zum Vortrag des Klägers, Geltendmachung von ...
... Prozess, Gestaltungsrecht, Willenserklärung, Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess, Erklärung ...
... im Prozess: Erklärung der Aufrechnung vor/im Prozess, Verteidigungsmittel, Prozesshandlung, Gestaltungsrecht, Willenserklärung, Gegenanspruch, Prozessual Materiell § 253 II ZPO analog § 387 BGB ...
... Aufrechnung vor/im Prozess, Gegenanspruch, Prozessual Materiell unbedingt ...
... der Aufrechnung, Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess, Erklärung ...
... Streitwert, Kosten, Hauptsache, Tatbestand, Entscheidungsgründe § 45 III GKG. Soweit Entscheidung ergeht Klage oder Klage + Aufrechnungsforderung nur Klageforderung...
... und Kostenentscheidung: § 45 III GKG unterliegt mit obsiegt mit von insgesamt bezüglich 4.000.- ...
... Kostenentscheidung: 45 III GKG unterliegt mit obsiegt mit von insgesamt bezüglich 4.000.- Klageforderung ...
... Wege des Gegenangriffs mittels einer Widerklage (unten § 24) geltend machen. 1. Doppeltatbestand: Der Beklagte kann sich im Prozess auf eine Aufrechnung berufen, die er außerprozessual erklärt hat. Im Regelfall aber wird die Aufrechnungserklärung erst im Prozess abgegeben. In der Aufrechnungserklärung liegt dann zum einen die Ausübung eines materiellen Gestaltungsrechts, zum anderen ...
... prozessual und materiell wirksam ist (§ 139 BGB analog). Die einheitliche Betrachtung beider Seiten der Aufrechnung gilt auch für den Widerruf der Aufrechnungserklärung. Dieser wäre prozessual möglich, da er jedoch materiell ausgeschlossen ist, kann die Prozessaufrechnung insgesamt nicht widerrufen werden. Voraussetzungen: Folgen, Mängel, Widerruf. Formen der Aufrechnung: Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess. Erklärung der Aufrechnung vor ...
... ist praktisch die Ausnahme. Dabei verteidigt sich der Beklagte nur mit der Aufrechnung, die ...
... prüfen, erst wenn die Begründetheit der Klage feststeht, wird über die Hilfsaufrechnung entschieden. Der Beklagte verliert damit seine Gegenforderung nur, wenn die Klageforderung wirklich besteht. ...
... sich in Tatbestand und Entscheidungsgründen bei der Primäraufrechnung immer, bei der Hilfsaufrechnung nur, wenn darüber entschieden wird (weil die Hauptverteidigung erfolglos geblieben ist). Formen der Aufrechnung: Geltendmachung ...