ZPO Ref: § 24 – Widerklage von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 24 – Widerklage“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 24: Widerklage
  • 1. Abgrenzung zur Aufrechnung
  • 2. § 33 ZPO
  • 3. Zulässigkeit
  • 4. Sonderformen der Widerklage
  • a) Drittwiderklage
  • b) Bedingte Widerklage
  • c) Petitorische Widerklage
  • d) Zwischenfeststellungswiderklage
  • e) Widerwiderklage
  • 4. Streitwert und Kostenentscheidung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Aufrechnung kann ggf. nach nach nach § 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
  2. Eine bedingte Aufrechnung kann möglich sein.
  3. Eine Addition der Aufrechnungsforderung und der Klageforderung zur Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwerts findet nicht statt.
  4. Bei der Aufrechnung wird der Gegenanspruch mit der Erklärung rechtshängig.
  5. Für die Aufrechnungsforderung müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen getrennt geprüft werden.
  1. Eine bedingte Widerklage kann möglich sein.
  2. Eine Addition der Aufrechnungsforderung und der Klageforderung zur Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwerts findet nicht statt.
  3. Bei der Widerklage wird der Gegenanspruch mit der Klageerhebung rechtshängig.
  4. Für die Widerklage müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen getrennt geprüft werden.
  5. Die Widerklage kann ggf. nach § 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
  1. Wenn eine Widerklage begründet ist.
  2. Wenn eine Widerklage unbegründet ist.
  3. Wenn eine Aufrechnung unbegründet ist.
  4. Wenn eine Aufrechnung begründet ist.
  1. Eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Widerklage
  2. Die instanzielle Zuständigkeit
  3. Die sachliche Zuständigkeit
  4. Nur einen besonderen Gerichtsstand
  1. Einen besonderen Gerichtsstand für die Widerklage
  2. Eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Widerklage.
  3. Die instanzielle Zuständigkeit
  4. Die sachliche Zuständigkeit
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Ein Dritter muss zusammen mit einer bisherigen Partei klagen oder die Klage muss sich auch gegen den Kläger richten.
  3. Die Voraussetzungen für einen wirksamen Parteibeitritt müssen vorliegen (nach Rechtsprechung § 263 ZPO)
  4. Die Voraussetzungen der Streitgenossenschaft müssen vorliegen, §§ 59, 60 ZPO
  5. Die Voraussetzungen für eine Widerklage müssen gegeben sein.
  1. Wenn der Dritte Zedent ist und der Kläger Zessionar, kann eine isolierte Widerklage des Beklagten gegen den Dritten ausnahmsweise zulässig sein.
  2. Wenn der Dritte Zessionar ist und der Kläger Zedent , kann eine isolierte Widerklage des Beklagten gegen den Dritten ausnahmsweise zulässig sein.
  3. Wenn der Dritte Zedent ist und der Kläger Zessionar, kann eine isolierte Widerklage des Zedenten ausnahmsweise zulässig sein.
  4. Wenn der Dritte Zessionar ist und der Kläger Zessionar, kann eine isolierte Widerklage des Zessionars ausnahmsweise zulässig sein.
  1. Anspruch aus § 812 BGB auf Zustimmung zur Herausgabe des Bildes.
  2. Anspruch aus § 985 BGB auf Herausgabe des Bildes.
  3. Anspruch aus § 433 II BGB auf Verschaffung des Bildes.
  4. Keinen. Er kann nur den Gerichtsvollzieher aus § 812 auf Herausgabe des Bildes verklagen.
  1. Ja, allerdings wird grundsätzlich nach BGH erst durch Teilurteil über die Hauptklage entschieden.
  2. Nein, wegen § 863 BGB scheidet diese Möglichkeit direkt aus.
  3. Nein, analog § 863 BGB scheidet diese Möglichkeit aus.
  4. Nach BGH ist das eine Einzelfallabwägung.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 24 – Widerklage

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN. Dr. Oberheim. Zivilprozessrecht. ...

... Erklärung zum Vortrag des Klägers. Geltendmachung von Gegenrechten. Materielle Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation; bei aussichtsreicher Prozesssituation ...

... auch bezüglich Gegenforderung nur bezüglich Klageforderung. Zulässigkeitsvoraussetzungen unbeschränkt bis zur Höhe. Klageforderung. Rechtskraft auch Gegenanspruch; nur Klageanspruch ...

... der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Voraussetzung. Rechtsfolge BGH: Zulässigkeit, Widerklage insges. Rechtsfolge h.L.: Besondere örtliche Zuständigkeit. ...

... Zuständigkeit. Keine Rechtshängigkeit. Rechtsschutzbedürfnis. Prozesssicherheit. Kostenerstattung. I. Instanz. Formerleichterungen § 261 II. Erweiterte Prozessfähigkeit § 50 II. Automatische Prozessvollmacht § 81. ...

... Isolierte Widerklage gegen einen Dritten - wenn wirksamer Parteibeitritt Rspr.: Klageänderung § 263 - wenn neben Widerklage. Zulässige Widerklage von/gegen bisherigen Beklagten - wenn Konnexität mit Klage ...

... Widerklage eines Dritten. Isolierte Widerklage gegen einen Dritten - wenn wirksamer Parteibeitritt Rspr.: Klageänderung § 263 - wenn wirksamer Streitgenossenschaft §§ 59, 60. Nach h.M. zulässig nur: - wenn neben Widerklage. Zulässige Widerklage von/gegen bisherigen Beklagten - wenn Gericht zuständig. Kein besonderer Gerichtsstand aus § 33. 24.09 Gemeinsame Widerklage des Beklagten und eines Dritten. ...

... Formerleichterungen § 261 II. Erweiterte Prozessfähigkeit § 50 II. Automatische Prozessvollmacht § 81. Keine Addition §§ 5, 506. ...

... Eigentumsschutz oder: Vorrang Eigentum vor Besitz. Klage aus §§ 812, 861 BGB. „Zustimmung zur Herausgabe“ eVfg: ...

... Keine Addition. Widerklage 2.000.- 2.000.- 1.000.- Streitwert. Kläger. Beklagter. ...

... mit von insgesamt bezüglich 5.000.- 35.000.- 40.000.-, Klageforderung 4.000.- 1.000.- 5.000.-, Widerklageforderung 9.000.- 45.000.- ...

... Lebenssachverhalt. Organisatorisch gemeinsamer Betrieb der Prozessrechtsverhältnisse. ...

... dass beide Rechtsverhältnisse zusammen verhandelt und entschieden werden. Gemeinsam ist Aufrechnung und Widerklage, dass der Beklagte eine Gegenforderung in den Prozess einführt. Daneben besteht zwischen beiden Alternativen aber auch eine Reihe von Unterschieden. Die einzige prozessuale Regelung der Widerklage findet sich in § 33 ZPO. Nach h. M. begründet sie einen besonderen Gerichtsstand, ...

... nur bezüglich Klageforderung Zulässigkeitsvoraussetzungen unbeschränkt bis zur Höhe Klageforderung. Rechtskraft auch Gegenanspruch nur Klageanspruch Tenor §296, §261, §33, §322 Ja Nein Vollstreckbarkeit §308, §704, §5, §45 GKG Möglich-Möglich-Bedingung Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 24.05 §33 ZPO §33 ZPO. ...

... Da die Widerklage jedoch in einem bereits bestehenden Prozessrechtsverhältnis erhoben wird, ergeben sich der Klage gegenüber einige Privilegierungen. ...

... diejenigen der Streitgenossenschaft und des Parteibeitritts vorliegen. Letzteres erfordert nach h. M. die Zustimmung aller Beteiligten oder die Bejahung der Sachdienlichkeit durch das Gericht. Da die Drittwiderklage dem Dritten gegenüber die Begründung eines vorher nicht bestehenden Prozessrechtsverhältnisses darstellt, gelten hier die Privilegierungen der normalen Widerklage überwiegend nicht.

... steht dann unter einer auflösenden Bedingung. Diese kann, muss aber nicht im Erfolg der Klage bestehen. Praktisch häufig ist die Kombination von Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage. Hat der Beklagte eine Gegenforderung, wird ...

... Petitorische Widerklage: Käufer-Verkäufer-Vertrag unwirksam. Übergabe Sache unter Eigentumsvorbehalt, Eigenmächtige Rückholung Sache Klage: Zustimmung Herausgabe an Käufer. Einstweilige Verfügung: Herausgabe an GV §812 BGB Recht auf Herausgabe 985 BGB Recht auf Herausgabe §861 BGB. Als Einwendung ausgeschlossen: §863 BGB Widerklage: Zustimmung Herausgabe an Verkäufer Nicht ...

... des Urteils auf nicht eingeklagte Teile des Klageanspruchs erstreckt werden kann (§ 256 II), und die Wider-Widerklage, die die Rechtssprechung (wegen der § 263 ZPO ...

... Anspruch ergeht (§ 45 I 2 GKG). Insoweit kann auf die Ausführungen zur Hilfsaufrechnung verwiesen werden. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 24.13 Streitwert Widerklage Rechtsmittelbeschwer Kostenberechnung Erforderlich für Sachliche Zuständigkeit §§2 -9 ZPO, §§39 ff. GKG. Geregelt in §45 I 1 GKG Addition §5 S. 2 ZPO Keine Addition Widerklage Kläger-Beklagter-Klage: 1.000.- Urteil: Stattgabe Klage, ...