Der Vortrag „ZPO Ref: § 26 – Versäumnisverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welcher Rechtsbehelf ist gegen ein erstes Versäumnisurteil statthaft?
Wie wird ein Einspruch verworfen, wenn die besonderen Prozessfortsetzungsvoraussetzungen nicht gegeben sind?
Was ist Rechtsfolge eines zulässigen Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil?
Wie entscheidet das Gericht, wenn der Beklagte, nachdem er ein erstes Versäumnisurteil kassiert hat, zum Einspruchstermin erscheint und dann in einem Folgetermin erneut säumig ist?
In welchen Fällen ist ein Beklagter säumig?
Welche Voraussetzungen hat der Erlass eines echten Versäumnisurteils gegen den Beklagten
Innerhalb welcher Frist muss der Beklagte, gegen den ein echtes Versäumnisurteil ergangen ist, seinen Einspruch bei Gericht einlegen?
Gegen den Beklagten ergeht ein Versäumnisurteil, nachdem der Kläger Klage gegen ihn auf Zahlung von 50.000 € erhoben hat. Nachdem er dagegen erfolgreich Einspruch eingelegt hat stellt sich heraus, dass die Klage unbegründet ist. Wie lautet der Tenor (ohne vorl. Vollstreckbarkeit)?
Muss ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil von einem Anwalt eingelegt werden?
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... Unechtes VU §330 Endurteil §343 2. VU §345 Verwerfungsurteil ...
... Termin. Ruhen des Verfahrens. Entscheidung nach Lage der Akten. Antrag auf Erlass VU. Unechtes VU. Echtes VU. Klägervorbringen schlüssig. Mangel behebbar. Klage zulässig. Erlasshindernis. Beklagter säumig. ...
... VU Erlasshindernis. Kläger säumig. In mündl. Verhandlung §330 §§330, 332 ...
... dem Rechtsstreit des Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, - Kläger - gegen die Fa. Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Ldstr. 56, 60342 Frankfurt, - Beklagte - lege ...
... 338, 345: 1. VU §340 I: Schriftlich §§339: 2 Wochen §338: ...
... Weitere Kosten Kl. Ergänzung vorl. Vollstr. nach §709 S.3 Klage teilweise begründet Abänderung VU. Neue Hauptsacheentscheidung. Neue Kostenentscheidung, Ergänzung um §344. Neue vorl. Vollstreckbarkeit, Ergänzung um § ...
... 251a III §227 §251a wenn: Säumnis einer Partei und Antrag des Gegners oder Säumnis beider Parteien ...
... ZPO Erforderlich §313b I 2 Hauptsacheentscheidung. Klageabweisung. Klageabweisung. Klagestattgabe. Verwerfung. Einspruch. Kostenentscheidung. Kläger. §91 Säumige Partei. §91 Säumige Partei. §97 Vorläufige Vollstreckbarkeit. §§708, 709 §708 Nr. 2 Tatbestand und Entscheidungsgründe. Erforderlich §313 II, III. Nicht erforderlich §313b I ...
... die säumige Partei bleibt für die Entscheidung unberücksichtigt. Folge ist regelmäßig ein Versäumnisurteil. Dieses kann rechtskräftig werden und danach alle Wirkungen eines normalen Endurteils entfalten. Will die säumige Partei das Versäumnisurteil gegen sich nicht akzeptieren, so kann sie es nicht mit Berufung, sondern nur mit Einspruch anfechten. Ist dieser zulässig, so wird das Verfahren erster Instanz an der Stelle, ...
... Streckbarkeit nach § 708 Nr. 2 ZPO und weder Tatbestand noch Entscheidungsgründe (§ 313b I 2 ZPO). Es ist nur mit der nach § 514 II ZPO beschränkten Berufung anfechtbar. Wegen der Besonderheiten eines Endurteils nach einem zulässigen Einspruch (§§ 344, 709 S.3) siehe unten. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 26.07 Urteile im Versäumnisverfahren Urteile im Versäumnisverfahren Unechtes Versäumnisurteil §300 1. Versäumnisurteil §330 / §331 2. Versäumnisurteil §345 §313 §313b I 2 Hauptsacheentscheidung, Klageabweisung, Klagestattgabe, Verwerfung, Einspruch, Kostenentscheidung, Kläger §91 Säumige Partei §97 Vorläufige Vollstreckbarkeit §§708, ...
... Reaktion auf die Säumnis der Partei je nach Lage des Falles andere prozessuale Maßnahmen in Betracht. Unabhängig von der Säumnis des Beklagten ergeht ein Klage abweisendes Endurteil, wenn die Klage unzulässig oder unschlüssig ist (sog. „unechtes Versäumnisurteil“). Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 26.05 Versäumnisurteil gegen Beklagten. Kein VU sondern je nach Lage des Falles: Hinweis, Neuer Termin, Ruhen des Verfahrens, Entscheidung nach Lage der Akten, Antrag auf Erlass ...
... Einspruch gegen 1. Versäumnisurteil Dr. Klaus Berner Rechtsanwalt, Turnerstr. 23, 60123 Frankfurt: An das Landgericht Frankfurt 60313 Frankfurt am Main 15.6.2012 Einspruch In dem Rechtsstreit des Herrn Paul Konarz, Wiesbadener Str. 135, 60456 Frankfurt, Kläger gegen die Fa. Dachbau GmbH, vertr. durch den Geschäftsführer Klaus Grieser, Hanauer Ldstr. 56, 60342 Frankfurt, Beklagte - lege ich für die Beklagte gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1.7.12 -Az. 4 O 987/12 - Einspruch ein soweit die Verurteilung 5.000 € übersteigt. König(Rechtsanwältin) §340 II: Bezeichnung Urteil, Erklärung Einlegung, ...
... über die weiteren Kosten des Rechtsstreits und einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 709 S. 3 ZPO. Wird das Versäumnisurteil aufgehoben, ist eine völlig neue Sachentscheidung geboten. Sinnvollerweise gilt dies auch im Fall der Abänderung des Versäumnisurteils. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 26.10 Sachentscheidung nach Einspruch ...
... Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 26.11 Säumnis beider Parteien, Ruhen des Verfahrens §251a III, §251 Entscheidung nach Lage der Akten §251a I, II Vertagung (= Neuer Termin) §251a III §227 §251a ...
... geehrter Herr Dr. Oberheim, haben Sie vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen! Freundliche Grüße Stephen-O. Nündel - Rainer Oberheim am 12.07.2011, 10:51 Uhr : zum Vortrag Archiv - LE 22: § 26 Säumnis, § 27 Besondere Beweisverfahren Sehr geehrter Herr Nündel, Sie haben Problem und Lösung richtig dargestellt: Der eine Teil des Urteils ...
... Oder als "Teilversäumnis- und Endurteil"? Ich weiß, dass Sie in Ihrer Vorlesung des Rat gegeben haben, im Zweifel in der Klausur einfach mit "Urteil" zu überschreiben. Wenn aber doch ein Teil des "Urteils" ein (echtes) Versäumnisurteil ist, dann wollte ich das auch gern schreiben - wozu ich allerdings auch gern wissen wollte, wie der restliche Teil der Urteilsüberschrift korrekt zu heißen hat. Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße! Stephen-O. Nündel - Rainer Oberheim am 15.06.2011, 10:59 Uhr : zum Vortrag Archiv - LE 22: § 26 Säumnis, § 27 Besondere Beweisverfahren ...