ZPO Ref: § 27 – Besondere Beweisverfahren von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 27 – Besondere Beweisverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 27: Besondere Beweisverfahren
  • Selbstständiges Beweisverfahren

Quiz zum Vortrag

  1. Streitige und erhebliche Tatsachen
  2. Alle streitigen Tatsachen
  3. Alle schlüssig vorgetragenen Tatsachen
  4. Alle Tatsachen, die der Beklagte in seiner Klageerwiderung aufgreift
  5. Alle Tatsachen, über die die Parteien Beweis erheben möchten
  1. Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein Beweisverfahren, das aus dem Kontext des streitigen Verfahrens herausgelöst und selbständig isoliert durchgeführt wird.
  2. Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein Beweisverfahren, das im Kontext des streitigen Verfahrens selbständig isoliert durchgeführt wird.
  3. Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein Eilverfahren, das aus dem Kontext des streitigen Verfahrens herausgelöst und selbständig eine vorläufige Regelung trifft.
  4. Ein selbständiges Beweisverfahren ist das Beweisverfahren, das die ZPO im Rahmen eines streitigen Verfahrens, vorsieht.
  1. Wenn nur über tatsächliche Fragen gestritten wird.
  2. Wenn Umstände vorliegen, die ein Vorziehen der Beweisaufnahme gebieten.
  3. Wenn nur über rechtliche Fragen gestritten wird.
  4. Wenn über rechtliche und tatsächliche Fragen gestritten wird.
  1. Zum Nachweis der Einhaltung von prozessualen Fristen
  2. Nie, im Zivilprozess gilt immer der Strengbeweisgrundsatz
  3. Zum Nachweis von streitigen Tatsachen, deren Nachweis mit Mitteln des Strengbeweises nicht geführt werden kann
  4. Bei Tatsachen, bei denen der Beklagte die Beweislast trägt
  5. Im Mahnverfahren und in Eilverfahren
  1. Eine tatsächliche Vermutung, die eingreift, wenn aus unstreitigen oder bewiesenen Tatsachen aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf geschlossen werden kann
  2. Der erste Eindruck, den der Richter, von einem Zeugen gewinnt
  3. Einen Beweis, den eine Partei nur anbietet, um an weitere Informationen der Gegenseite zu gelangen
  4. Beweise, die im Freibeweisverfahren erhoben werden
  5. Sinnlose Beweisanträge, die auf den Beweis einer unstreitigen Tatsache gerichtet sind
  1. Alle Antworten treffen zu
  2. Freibeweis
  3. Indiz
  4. Glaubhaftmachung
  5. Vermutung und Umkehr der Beweislast
  1. Allgemeinkundige und gerichtskundige Tatsachen
  2. Privatkundige Tatsachen
  3. Unbekannte Tatsachen
  4. Formlos bewiesene Tatsachen
  5. Alle Antworten treffen zu

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 27 – Besondere Beweisverfahren

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... selbstständiges Beweisverfahren: Einleitung = Klagebegründung, Vorbereitung = Vorverfahren, Durchführung = Haupttermin, Entscheidung = Urteil ...

... den Antrag der Partei hin ergeht seitens des Gerichts lediglich ein Beweisbeschluss. Der Gegner ist zu der Beweisaufnahme zu laden. Nach Durchführung der Beweisaufnahme ist das Verfahren ohne Weiteres beendet. Praktisch wird das selbstständige Beweisverfahren häufig genutzt, um ein streitiges Verfahren zu vermeiden. Gelingt dies nicht, ...