Der Vortrag „ZPO Ref: § 28 – Beweiserleichterungen“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Über welche Tatsachen wird grundsätzlich nur Beweis erhoben?
Was bedeutet Strengbeweis?
Wann ist ein Vollbeweis erbracht?
Welche Tatsachen können als offenkundige Tatsachen unter § 291 ZPO fallen?
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Wo findet eine Verlagerung des Beweisthemas statt?
Wann ist ein Indizienbeweis erbracht?
Welche Indizien vermögen den erbrachten den Vollbeweis des Klägers zu erschüttern, dass sein Auto gestohlen wurde?
In welchen der folgenden Fällen liegt ein zulässiger Beweis des ersten Anscheins vor?
Wann kann ein Anscheinsbeweis angenommen werden?
An was ist das Gericht im Freibeweisverfahren gebunden?
Wo lässt das Gesetz die Glaubhaftmachung als Beweismittel zu ?
Welche Aussagen zur Schätzung nach § 287 ZPO treffen zu?
In welchen Fällen kommt häufig eine Beweislastumkehr in Betracht?
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... Arbeitstechniken Darstellungsformen Grundbegriffe 5 6 7 8 9 10 11 1 2 3 4 Prozess ...
... Beweis des Gegenteils Beweistatsache Beweis 0% 50% 100% Grad der Wahrscheinlichkeit Gegen- beweis Beweis des Gegenteils Gegenteil § 286 Be ...
... Voraussetzung Rechtsfolge Auffahren Kfz Verschulden § 437 ZPO § 280 BGB Schadensersatz Zeitliche und räuml. Nähe Kausalität Schweißarbeit § 1006 BGB Beweiskraft Typisch ...
... will Schätzung § 287 Schätzungsvernehmung Anwendungs- bereich: Handlung (TB, Rw, Schuld) Haftungsbegr. Kausalität Rechtsgutsverletzung Haftungsausf. Kausalität Schaden § 286 § 287 I ...
... § 286 Beweis Beweisbedürftigkeit Strengbeweis streitige Tats erhebliche ache mit gesetzlichen Beweismitteln im gesetzlichen Verfahren Beweislast Vollbeweis zur vollen Überzeugung Gericht von Partei ...
... Strengbeweis streitige Tats erhebliche Sache mit gesetzlichen Beweismitteln im gesetzlichen Verfahren Beweislast Vollbeweis zur vollen Überzeugung Gericht von Partei ...
... Verfahren Beweislast Vollbeweis zur vollen Überzeugung Gericht von Partei, die günstige Rechtsfolge will Gewillkürte Beweiserleichterungen Möglich Nicht möglich Möglich Ausnahme § 142 Prozessvertrag = Berücksichtigung ...
... durch einen echten Beweis des Gegenteils entkräftet werden, bei dem bewiesen werden muss, dass das bisherige Beweisergebnis sicher falsch ist. Kapitelgliederung: Offenkundigkeit, Gesetzliche Vermutung, Freibeweis, Beweislastumkehr, Indizien, Anscheinsbeweis, Schätzung, Glaubhaftmachung, Beweisvereitelung, Erleichterungsbeweis, Tatsache schon bekannt, Abstellen auf unerhebliche Tatsachen, Beweisführung mit anderen Beweismitteln ...
... Tatsachen: Unbekannte Tatsachen §291, Beweisaufnahme nicht erforderlich §286, Beweisaufnahme erforderlich, Allgemeinkundige Tatsachen, Gerichtskundige Tatsachen, Tatsache schon bekannt, Offenkundigkeit ...
... der Haupttatsache geschlossen wird. Ist die Anknüpfungstatsache typischerweise mit der Haupttatsache verbunden, kann eine Schlussfolgerung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erfolgen. Auf den ersten Blick („prima facie“) wird die Haupttatsache dabei vermutet. Wichtige praktische Anwendungsbereiche finden sich beim Verschulden und bei der Kausalität. Beweisverlagerungen: Abstellen auf unerhebliche Tatsachen, Anschein, Indiz, Vermutung, Rechtsnorm, Voraussetzung: Rechtsfolge, Anknüpfungstatsache, Haupttatsache. Schlussfolgerung: Unstreitig bewiesen. Aus: Gesetz Beweiswürdigung, Lebenserfahrung §286. Beweis: Beweisbedürftigkeit, Strengbeweis, streitige Taterhebliche mit gesetzlichen Beweismitteln im gesetzlichen Verfahren. Beweislast: Vollbeweis zur vollen Überzeugung. Gericht von Partei, die günstige Rechtsfolge will ...
... Beweismitteln. Beweisführung abweichend vom gesetzlichen Verfahren. Bloße Wahrscheinlichkeit genügt. Schätzung §287 Schätzungsvernehmung. Anwendungsbereich: Handlung (TB, Rw, Schuld) Haftungsbegr. Kausalität. Rechtsgutsverletzung, Haftungsausf. Kausalität, Schaden §286 §287. Nichtrückgabe Mietsache nach Ende Mietverhältnis: Ortsüblicher Mietzins §286 §287 II §823 BGB §546aBGB Folgen: §286 Beweis, Beweisbedürftigkeit, Strengbeweis: streitige Tat, erhebliche Sache mit gesetzlichen Beweismitteln im gesetzlichen Verfahren. Beweislast, Vollbeweis zur vollen Überzeugung. Gericht von Partei, die günstige Rechtsfolge will. Glaubhaftmachung: Beweisführung mit anderen Beweismitteln: Beweisführung abweichend vom gesetzlichen Verfahren. ...
... Grundsatz. Welche Erleichterungen im Einzelfall greifen, hängt insbesondere vom Grad des Verschuldens der vereitelnden Partei ab. Beweisvereitelung, Beweisführung mit anderen Beweismitteln, Beweisführung abweichend vom gesetzlichen Verfahren. ...
... Beweislast, Vollbeweis zur vollen Überzeugung: Gericht von Partei, die günstige Rechtsfolge will. Gewillkürte Beweiserleichterungen: Tatsache schon bekannt. Abstellen auf unerhebliche Tatsachen, Beweisführung mit anderen Beweismitteln, Beweisführung abweichend vom gesetzlichen Verfahren. Bloße Wahrscheinlichkeit genügt ...