Der Vortrag „ZPO Ref: § 3 – Gericht“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Worauf erstreckt sich die rechtsprechende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland?
Wann sind bei Fehlen von Sonderreglungen erstinstanzlich die Landgerichte sachlich zuständig?
Welche Arten von Streitwerten gibt es?
Was gilt für den Zuständigkeitsstreitwert?
In welchen Fällen werden die Werte - zur Ermittlung des Zuständigkeitsstreitwertes - addiert?
A aus Aachen wird von B aus Bremen in Frankfurt zusammengeschlagen. Wo kann er zivilrechtlich klagen?
A wohnt in Aachen zur Miete und verklagt Vermieter B aus Bremen auf Beseitigung von Mängeln in der Wohnung (Wert 6.000 EUR). Welches Gericht ist zuständig?
In welchem der folgenden Beispiele ist ein besonderer nicht ausschließlicher Gerichtsstand gegeben?
Welche Arten von Richtern, d.h. solche, die entweder als Spruchkörper oder in sonstigen Funktionen tätig werden und eine eigene funktionelle Zuständigkeit haben, sind zu unterscheiden?
Welche Aussage ist im Rahmen der verschiedenen Instanzen zutreffend?
Welche Gerichtsstände gibt es?
In welchen Fällen unterstellt das Gesetz eine Befangenheit des Richters, die automatisch zu dessen Ausschluss führt?
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... juristisches Staatsexamen Dr. Oberheim Zivilprozessrecht...
... Prozess Gericht Verteidigung Partei Klage Verhandlung ...
... Zwangsvollstreckung Einleitung Einigung ...
... Berichterstatter andere Richter Gewaltenteilung internationale Zuständigkeit Rechtswegszuständigkeit sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit funktionelle Zuständigkeit Geschäftsverteilung ...
... Verwaltung Gewaltenteilung im verfassungsrechtlichen Sinn im organisatorischen Sinn...
... §§ 18 - 20 GVG Staatsbürger (Personen) = ...
... Zuständigkeit Zivilprozessrecht internationale Zuständigkeit Dr. Oberheim deutsche Gerichte ausländische Gerichte internationale Zuständigkeit besondere europäische Regelung ...
... Dr. Oberheim deutsche Gerichte ausländische Gerichte internationale Zuständigkeit besondere europäische Regelung ...
... internationale Zuständigkeit Zivilprozessrecht internationale Zuständigkeit Dr. Oberheim deutsche Gerichte ausländische Gerichte internationale Zuständigkeit ...
... die ordentlichen Gerichte d) die ordentlichen Gerichte, soweit sie sich gegen die KG richten, die Arbeitsgerichte, soweit sie sich gegen die GmbH richten ....
... Bundesverfassung Landesverfassung aus Bereich Steuern und Abgaben im allgemeinen ArbGG SGB VwGO FGO BVerGG FamFG ZPO StPO Straftat zwischen Personen familienrechtliche Angelegenheiten freiwillige Gerichtsbarkeit ...
... zweite Berufungsinstanz erste Instanz Zivilsenat Zivilrichter Zivilkammer ...
... § 23 GVG § 23a GVG § 71 II GVG UKlaG Streitwert über 5.000,- € ...
... wenn erheblich höchster Einzelwert § 44 GKG § 5 S. 1 ZPO höchster Einzelwert § 5 S.1 ZPO Nebenforderung Stufenklage Widerklage subjektive Klagehäufung ...
... örtliche Zuständigkeit Zivilrichter ausschließliche Gerichtsstände nicht ausschließliche Gerichtsstände allgemeiner Gerichtsstand ...
... Zivilrichter Frankfurt Zivilrichter § 35 ZPO: Wahlrecht Kläger Gerichtsklausur ...
... Richter Rechtspfleger Hilfsorgane interne Spruchkörper: (Senat, Kammer, Einzelrichter) Funktion: (Vorsitzender, Berichterstatter)...
... Richter Geschäftsverteilung 2. Zivilkammer 3. Zivilkammer ...
... wohl aber zur Kompetenzverteilung gehört die Gewaltenteilung. Vor die Gerichte gehören nur die der rechtsprechenden Gewalt zugewiesenen Aufgaben. Zu Gesetzgebung und Verwaltung gibt es Abgrenzungsprobleme. Der Abgrenzung bedürfen auch die im Gesetz unterschiedlich verwendeten Begriffe des „Gerichts“ Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 3.03 Gesetzlicher Richter Justiz Gesetzgebung Verwaltung Gerichtsunterworfene Personen Gerichtsfreie Personen Deutsche Gerichte, Ausländische Gerichte, Ordentliche Gerichtsbarkeit, besondere Gerichtsbarkeiten, erstinstanzliche Sachen, Amts-oder Landgericht Rechtsmittel- sachen Gerichtsbezirk ...
... erster Linie durch Staatsverträge geregelt. Deren wichtigster ist die im Bereich der EU geltende EuGVVO. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 3.06 Deutsche Gerichtsbarkeit Zivilprozessrecht 3.06 Deutsche Gerichtsbarkeit Dr. Oberheim Staatsgebiet (Territorium). Deutschland §§18 -20 GVG Staatsbürger (Personen) = Deutsche Gerichtsunterworfene Personen, Gerichtsfreie Personen, Deutsche Gerichtsbarkeit, Deutsche Gerichte,Ausländische Gericht,e Internationale Zuständigkeit Dr. Oberheim,Zivilprozessrech,3.07,Internationale Zuständigkeit Zivilprozessrecht 3.07 Internationale Zuständigkeit Dr. Oberheim Deutsche ...
... Zuständigkeit der besonderen Gerichtsbarkeiten feststellen. Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 3.09 Rechtswegszuständigkeit, Ordentliche Gerichtsbarkeit Besondere Gerichtsbarkeiten, Rechtswegszuständigkeit Gerichtliches Verfahren über Angelegenheit gewerblicher Rechtsschutzverfassungsrechtliche Streitigkeit öffentlich-rechtli ...
... Zulässigkeit von Rechtsmitteln und für die Berechnung und Quotelung der Kosten. Für jede dieser Fragen ist der Streitwert separat zu bestimmen. Zum Teil sind gesetzliche Regelung und Ergebnis identisch, zum Teil sind sie unterschiedlich. Erstinstanzliche Sachen Amts-oder Landgericht Sachliche Zu tändigkeit Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 3.11 Instanzenzug BGH...
... diejenigen Regelungen, die bestimmen, nach welchen Kriterien die Abgrenzung vorzunehmen ist, an welche Tatbestände die Zuständigkeitsbegründung anknüpft („Gerichtsstände“). Die eigentliche räumliche Abgrenzung der Gerichtsbezirke untereinander nehmen die Gerichtsorganisationsgesetze der Länder vor. Dr. Oberheim Zivilprozess ...
... Einzelrichter Funktion:Vorsitzender, Berichterstatter, Beauftragter/ Ersuchter Richter Kanzlei Geschäftsstelle Sachverständiger Dolmetscher Verfahrens- beteiligte auf seiten des Gerichts, Verwaltung, Kosten ...
... undifferenziert verwendete Begriff des "Streitwerts" ausgelegt werden. Allein der Umstand, dass der Prozess noch im Anfangsstadium steckt, rechtfertigt es aber wohl nicht, vom Gebührenstreitwert auszugehen, da es zu Prozessbeginn auch auf die sachliche Zuständigkeit ankommen kann. Viele Grüße R. Oberheim Stefanie M. am 03.05.2013, 17:38 Uhr: Videoposition: 01:05:14 zum Vortrag Archiv ...
... wie ausführlich Sie meine Frage - die sich übrigens im Zusammenhang mit praktischer Arbeit im Referendariat ergeben hat - beantwortet haben, habe ich ein schlechtes Gewissen bekommen ... Vielen Dank - Ihre Antwort ist wieder einmal sehr klar, erhellend und durchdringend. Vielleicht ist dies das letzte Mal, dass ich mich schriftlich an Sie wende, daher nochmals von dieser Stelle aus: Dank Ihnen habe ich ZPO verstanden und nicht nur stupide eingepaukt. Sie haben hervorragende Arbeit gemacht, vielen Dank ...
... Abs. 1 Satz 2 ZPO fälschlich der Einzelrichter tätig geworden, ist nach h. m. keine Zuständigkeit verletzt (weil dies gemäß § 513 Abs. 2 ZPO mit einem Rechtsmittel ebenfalls nicht gerügt werden könnte), sondern das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG). Diese Auffassung eröffnet gegen den Verstoß nicht nur Rechtsmittel (Berufung, Revision), sondern auch Nichtigkeitsklage (§ 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und Verfassungsbeschwerde. Ein Beispiel für Ihr Problem finden Sie in BGH NJW 2003, 1254. ...
... zum Vortrag Archiv - LE 4: § 3 Gericht Sehr geehrter Herr Preisendanz, leider kann ich mich an den Kontext der von Ihnen angesprochenen Stelle im Vortrag nicht genau erinnern. Natürlich ist es gut möglich, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich will deswegen versuchen, die Frage unabhängig von der Formulierung im Vortrag zu beantworten. Für die sachliche Zuständigkeit enthält § 33 ZPO keine Regelung. Diese ist ausschließlich nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Eine Addition von Klage und Widerklage findet dabei nicht statt (§ 5 S. 2 ZPO). ...
... der Begründung angefochten werden konnte, zuständig sei ein Amtsgericht gewesen. Diese Regelung ist im heutigen § 513 Abs. 2 ZPO aufgegangen. Herrschende Meinung: Zöller/Vollkommer § 33 Rn. 12; a. a. Mayer, Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für Widerklagen bis zu DM 6.000, JuS 1991, 678; zur Zuständigkeit bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des Amtsgerichts für eine hilfsweise erhobene Widerklage OLG Celle NJW-RR 2009, 1512). Mit freundlichen Grüßen, Dr. Rainer Oberheim ...
... Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Fall mit der Taxifahrt. Wo ist denn bei Beförderungen grds der Erfüllungsort zu sehen? Ich dachte, der Erfüllungsort sei Leistungs- und gerade nicht Erfolgsort. Dann wären doch alle drei Gerichte zuständig (da die Fahrt in allen Orten stattfindet)? Ist das richtig? ...