Der Vortrag „ZPO Ref: § 6 – Verhandlung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann ist ein außergerichtliches Güteverfahren gem. § 15 a EGZPO möglich und sinnvoll?
Wann muss das Gericht eine Güteverhandlung durchführen?
Was gilt im Rahmen des Ablaufs der Güteverhandlung?
Welche Pflichten hat das Gericht im Rahmen der Prozessleitung?
Welche sog. prozessleitenden Maßnahmen kann das Gericht anordnen?
In welche Schritte lässt sich die Einleitungsphase des Zivilprozesses unterteilen?
In welchen Fällen ist eine Zustellung von Amts wegen erforderlich?
Für einen frühen ersten Termin eignen sich beispielsweise Rechtsstreite,
Welche Fristen gibt es?
Was gilt hinsichtlich der Berechnung sowie der Wahrung von Fristen?
An welchen Rechtsbehelf ist bei Versäumung einer Frist zu denken?
Welches dieser Ereignisse bezeichnet man als gerichtlichen Termin?
Bei welcher Art von gerichtlichem Termin muss eine Partei bei Nichtverhandeln nicht mehr mit einem Versäumnisurteil rechnen?
Was passiert, wenn der Richter seine Hinweispflicht nach § 139 ZPO überzieht?
Was passiert, wenn bei der Zustellung gerichtlicher Schriftsätze Fehler passieren?
Welche Besonderheiten ergeben sich bei Verfahren vor dem Amtsgericht?
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... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN MONTAG ROHDE ...
... 3.4 Prozess Gericht Verteidigung Partei Klage Verhandlung ...
...Zwangsvollstreckung Einleitung Einigung ...
...Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Hessisches Gesetz über die Erforderlichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung vom 6.2.2001 (GVBl. S. 98) Hessisches Schiedsamtsgesetz § 14: Erfordernis Antragsschrift § 17: Schlichtungsverhandlung; Ladung mit Antragsschrift § 18: Pflicht zum Erscheinen, ...
... Einleitung Anordnung Vorverfahren Briefeingangsstelle Geschäftsstelle Kostenbeamter ...
... Replik Vorbereitung Haupttermin Schriftliches Vorverfahren Anzeige Verteidigung Weitere Schriftsätze Weitere Schriftsätze § 272 II § 275 § 276 ...
... 230 ZPO) materiell: Verjährung = Leistungsverweigerung (§ 214 BGB) Ende Dr. Oberheim Zivilprozessrecht - 2 Wochen Mo., 15.2., 24 ...
... Gesetzlicher § 51 II ZPO § 233 ZPO Gewillkürter § 85 ZPO I. Zulässigkeit Rechtsbehelf 1. Statthaftigkeit § 233 2. Form § 236 I 3. Frist § 234 4. Zuständigkeit § 237 5. Prozesshandlungen II. Begründetheit Unverschuldete Versäumung ...
... Verhandlung. Mündliche Verhandlung. Beweisaufnahme. Verkündung Entscheidung § 279 I ...
... Termin Zeugenbeweis Sofortige Verkündung. Gerichtlicher Hinweis nicht erforderlich: - wenn Partei Mangel bereits kennt, - weil selbst erkannt, - weil vom Gericht bereits hingewiesen, - weil vom Gegner gerügt, - weil anwaltlich vertreten. Wenn ...
... Übergabe Zustellungsveranlassung - ...
... Vorbereitung Durchführung Überprüfung Umsetzung Klage Weitere Schriftsätze Klageerwiderung Einlegung Begründung Erwiderung Anordnung Vorverfahren ...
... Güteverhandlung Eröffnen § 273 II Verkündung Schließen Beweisaufnahme Haupttermin §§ 355 ff. § 220 I § 279 II, III § 136 IV § 310 I § 137 § 285 I § ...
... eine Sachentscheidung ergeht nur über den Antrag zu 1). b) Die Klage wird insgesamt als unschlüssig abgewiesen. d) Die Klage wird ...
... der ZPO Irreguläre Verfahren Reguläre Verfahren Schriftliches Verfahren Erkenntnisverfahren Entscheidungsverfahren EU-Verfahren Zwangsvollstreckungsverfahren Wiederaufnahme Rechtsmittel Urkundenverfahren Schiedsrichterl. Verfahren Mahnverfahren Besondere Verfahren Rechtsbehelfsverfahren ...
... EuZVO §§ 1067-1069 ZPO Beweisaufnahme EuBVO §§ 1072 -1075 ZPO Prozesskostenhilfe §§ 114 -127a ZPO §§ 1076-1078 ZPO Europäischer Vollstreckungstitel EuVTVO §§ 1079-1086 ...
...§§ 173, 177 § 175 §§ 174 II, III §§ 179, 180 § 181 §§ 173, 177 §§ 170 ff. § 178 § 182 § 174 § 175 Zustellungsveranlassung. Von Amts wegen ...
... Der Prozess beginnt mit einer organisatorischen, auf das Zustandekommen des Prozessrechtsverhältnisses gerichteten Einleitungsphase. In der nachfolgenden Vorbereitungsphase müssen die Parteien Gelegenheit haben, dem Gericht den Tatsachenstoff vorzutragen. Den Kern des Prozesses bildet die Hauptphase, in der der Prozessstoff in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht erörtert und entschieden wird. ...
... Die Tätigkeit des Richters beschränkt sich hier auf die formularmäßige Anordnung der Zustellung der Klage und die Entscheidung über die Wahl der Vorverfahrensart. ...
... im Rahmen eines frühen ersten Termins oder schriftlich ablaufen. Insoweit besteht ein freies Ermessen des Gerichts. Das Gesetz regelt insbesondere die erforderlichen Fristen sowie die notwendigen ...
... Entscheidung hierüber ergeht grundsätzlich inzident im Rahmen der Hauptsacheentscheidung. Folge der Wiedereinsetzung ist, dass die Prozesshandlung trotz Fristablauf noch vorgenommen werden kann. ...
... Besondere Bedeutung kommt bei der Terminvorbereitung und bei der Abhaltung des Termins der materiellen Prozessleitungspflicht des Gerichts zu. Um ein auch sachlich richtiges Urteil zu gewährleisten, treffen das Gericht weitreichende Hinweis- und Aufklärungspflichten. Prozessfehlerhaft kann nicht nur die Nichterteilung eines gebotenen Hinweises, sondern auch die Erteilung eines nicht gestatteten Hinweises sein. Immer wieder sind im Vorverfahren Zustellungen erforderlich. Die Zustellung ist eine formalisierte, praktisch bedeutsame Möglichkeit der Übergabe von Schriftstücken an den Empfänger. ...
... Besondere Beachtung verdient in einer Klausuraufgabe stets das Protokoll der mündlichen Verhandlung, weil sich (nur) aus diesem wichtige Fragen der Aufgabenstellung beantworten lassen. ...
... Besonders geregelt sind auch irreguläre Verfahrensabläufe (schriftliches Verfahren, Versäumnisverfahren, Entscheidung nach Lage der Akten). Seit der ZPO-Reform 2002 ist das Verfahren vor dem Einzelrichter des Landgerichts Regelfall (originärer oder obligatorischer Einzelrichter). Die Befassung des Kammerkollegiums ist nur noch ganz ausnahmsweise denkbar. ...
... Rechtsgrundlage solch grenzüberschreitender Tätigkeiten sind (mit Ausnahme der PKH-Gewährung) EU-Verordnungen, die für die Bundesrepublik Deutschland in den §§ 1067 ff. ZPO konkretisiert werden. ...
... durch das Gericht voraus. Als Sach- und Streitstand bezeichnet man den tatsächlichen und rechtlichen Vortrag der Parteien zum Streitgegenstand unter Einschluss all derjenigen Tatsachen und Argumente, die die Parteien abwegiger- oder überflüssigerweise vorgetragen haben (da auch deren Unbeachtichkeit zu erörtern ist); vgl. dazu z.B. Baumbach/Albers § 137 Rn. 24. Zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen gehören dazu insbesondere die tatsächlichen und rechtlichen Würdigungen des Gerichts (Baumbach/Hartmann § 139 Rn. 23). Diese Erörterung beginnt praktisch sinnvollerweise (wenn auch nicht unbestritten) mit einer Einführung durch das Gericht und ...
... hatte das Gefühl, dass ich zuviel erwähnt habe, weil ich auf fast alle Schriftsätze inhaltlich eingegangen bin. Gibt es da eine Regel wieviel Streitstoff man inhaltlich zu erwähnen hat? Mit freundlichen Grüßen E. Freundt. Rainer Oberheim am 28.05.2012, 09:36 Uhr : Videoposition: 00:00:04 zum Vortrag Archiv - LE 7: § 6 Verfahren. Sehr geehrter Herr Scholz, stellt der Kläger den angekündigten Antrag in der mündlichen Verhandlung ...
... am 24.05.2012 beantworten. Viele Grüße, Janine. Bubi S. am 05.05.2012, 22:08 Uhr : zum Vortrag Archiv - LE 7: § 6 Verfahren. Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim, ganz gegen Ende des Vortrages sprechen Sie folgenden Fall an: Während der Kläger in der Klageschrift noch angekündigt hatte, zwei Anträge stellen zu wollen, stellt er in der ...
... Tatsache im erstinstanzlichen Verfahren - sie lag ja noch nicht vor - nicht vorgetragen werden konnte (sog. "nova producta"). Der Beklagte kann aber auch das Urteil schlicht rechtskräftig werden lassen und die Erfüllung mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend machen, weil die Erfüllung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Erkenntnisverfahren erfolgt ist (§ 767 Abs. 2 ZPO). Damit hat der Beklagte hier also die Wahl, die nach Zweckmäßigkeitserwägungen (Kosten, Fristen etc) auszuüben ist. Wurde der Beklagte in Ihrem Beispiel nur ...
... Verfahren. Sehr geehrter Herr Oberheim, ich habe noch eine Frage zu der Abgrenzung zwischen Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO und der Berufung. Dazu folgender Beispielsfall: A ...