Der Vortrag „ZPO Ref: § 7 – Beweis“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann kommt - auf Grundlage von allgemeinen Überlegungen und einer z.T. analogen Anwendung des § 244 III StPO - die Ablehnung von Beweisanträgen in Betracht?
In welchen Fällen werden streitige und für den Rechtsstreit auch erhebliche Tatsachen für die Entscheidung ausnahmsweise nicht berücksichtigt?
Was ist im Zusammenhang mit dem Begriff des sog. Gegenbeiweises zutreffend?
Welche Tatsachen sind nicht als streitig anzusehen?
Was muss für einen wirksamen Beweisantritt gegeben sein?
Wann ist die Beweisaufnahme unzulässig?
Wann ist eine Tatsache beweisbedürftig?
Welche Beweismittel können in einer Beweisaufnahme angeboten werden?
Welche Besonderheiten sind beim Sachverständigenbeweis zu beachten?
Auf welche Weise sind Lichtbilder, Skizzen, technische Auzeichnungen usw. sinnvollerweise ins Verfahren einzuführen?
Wenn der Kläger zum Beweis des Abschluss eines Kaufvertrages eine Kopie des Vertrages vorlegt, um was für eine Art von Beweis handelt es sich dann?
Welcher Wahrscheinlichkeitsgrad ist für den Beweis erforderlich und ausreichend?
Wer oder was kann glaubwürdig sein?
Welche Aspekte einer Zeugenaussage sollten bei einer Beweiswürdigung besonders begutachtet werden?
Was gilt im Rahmen der Beweislast?
Was trifft iRd Beweislast zu, wenn der Beklagte sich mit der Behauptung verteidigt, es sei nachträglich eine Stundung der Klageforderung vereinbart worden.
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht ...
... 34 Prozess Gericht Verteidigung Partei Klage Verhandlung ...
... Vollstreckung Einleitung Einigung ...
... Beweiszulässigkeit Beweisanordnung Beweisaufnahme Beweisverhandlung Beweiswürdigung Beweisergebnis ...
... Verbote, Erhebungsverbote, Verwertungsverbote, gesetzlich angeordnet, verfassungsrechtlich geboten, speziell in besonderen Verfahren §§ ...
... rot gewesen, durch Vernehmung des Zeugen Egon Schneider, vom Kläger benannt. Hanau, den 15.10.2000, 4. Zivilkammer - Der Einzelrichter - Berzebeck Landgericht Hanau 5 O 123/00. Dem Kläger wird aufgegeben, bis spätestens 1.11.2000 einen Auslagenvorschuss in ...
... Sammlung Prozessstoff Durchführungsphase = Verhandlung Prozessstoff Überprüfungsphase = Fehlerkontrolle /-beseitigung Einigungsphase = Vermeidung Prozess Umsetzungsphase = Durchsetzung Prozessergebnis Dispositionsmaxime ...
... Vernehmung einer natürlichen Person, die nicht Partei ist. Eigene sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen. Die Partei ist die über besondere Sachkunde ...
... § 380 Ordnungsmittel Belehrung Zeugen. § 395 I Andere Zeugen verlassen Saal. § 394 I Vernehmung zur Person § 395 II. Ggf. besondere Belehrung § 383 II ...
... Aussteller Behörde. Schriftlich verkörperte Gedankenerklärung. Äußere Mängel der Urkunde, Unterschrift. ...
... Beweiserhebung Einleitungsphase = Beginn Prozess Vorbereitungsphase = Sammlung Prozessstoff Durchführungsphase = Verhandlung ...
... 0% 50% 100% Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend. ...
... Glaubwürdigkeit Aussagender (Motiv Falschaussage, Aussageverhalten), Urkunde, echt, Gesetzliche Beweisregeln (§§ 415 ff.), Zusätzlich: Vermutung Vollständigkeit und Richtigkeit Erklärung (§ 286), Beweisinhalt (Zusammenfassung, ggf. Auslegung),Beweisergiebigkeit (Bezug zum Beweisthema) ...
... Beide Vertragsparteien geschäftsfähig. Eine Vertragspartei geschäftsunfähig. Sofortige Fälligkeit, vereinbart Stundung, vereinbart Vertragsschluss, unbedingt Vertragsschluss unter aufschiebender Bedingung. Vereinbarte Bedingung eingetreten. Vereinbarte Bedingung nicht eingetreten. Klage leugnen. Einwendung. Verkaufte Sache mangelfrei. Anfänglich sofortige Fälligkeit vereinbart ...
... Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit sind zu würdigen a) nur Zeugenaussagen ...
... durch Vernehmung des Zeugen Egon Schneider, vom Kläger benannt. Hanau, den 15.10.2012 4. Zivilkammer - Der Einzelrichter - Berzebeck Landgericht Hanau 5 O 123/05 Dem Kläger wird aufgegeben, bis spätestens ...
... eine beweisbedürftige Tatsache bezieht und die Beweisaufnahme zulässig ist. Ein Beweisantritt setzt die Behauptung einer konkreten Tatsache und die Bezeichnung eines Beweismittels voraus. Ohne konkrete Behauptung liegt ein unzulässiger Ausforschungsbeweis vor. ...
... zwischen dem Recht des Beweisführers aus Art. 19 IV GG und dem verletzten Verfassungsrecht erforderlich ist. ...
... Haupttermin nach der mündlichen Verhandlung (Antragstellung, § 13 I ZPO) statt (§ 279 II ZPO). Für sie gelten die allgemeinen Prozessmax men, wegen ihrer Bedeutung sind die Öffentlichkeit und die Unmittelbarkeit gesondert geregelt (§§ 355, 357 ZPO). Anders als das übrige Verfahren steht die Beweisaufnahme nicht zur Disposition der Parteien, ist vielmehr sowohl hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Beweismittel als auch des Beweisverfahrens streng geregelt. ...
... Besondere praktische Bedeutung kommt dabei dem Ablauf der Zeugenvernehmung und dem Urkundenbeweis zu. Vernehmung einer natürlichen Person, die nicht Partei ist ...
... Der für die Gewinnung eines Beweisergebnisses erforderlich Grad der richterlichen Überzeugung (das Beweismaß) ergibt sich aus dem Prinzip des Vollbeweises. Jedes Beweismittel hat eigene Beweiswürdigungskriterien. Diese müssen im Urteil dargestellt werden (§ 286 I 2 ZPO). ...
... Zuweisung der Lasten können sich aus von Gesetz oder Rechtsprechung vorgenommenen Risikoverlagerungen (dazu unten § 29: Beweiserleichterungen) ergeben. Jede Partei hat ihr günstige Tatsachen vorzutragen unter Beweis zu stellen zu beweisen. ...
... oder in welcher Berufsrolle ein Jurist tätig wird, ist seine Arbeitstechnik grundsätzlich immer gleich, Zunächst ist der Sachverhalt festzustellen, danach ist er rechtlich zu bewerten und ...
... Ergebnisses erfolgt im Rahmen zweiseitiger Tätigkeit in Form eines Urteilstatbestands oder Sachberichts, ansonsten als Sachverhaltsschilderung. In einem zweiten Arbeitsschritt wird der Sachverhalt rechtlich bewertet, das Ergebnis in einem entweder ein oder zweiseitigen (Relations)Gutachten dargestellt. Schließlich ist das Ergebnis praktisch umzusetzen. Im Rahmen zweiseitiger Tätigkeit bedeutet dies regelmäßig, eine Entscheidung in Form eines Urteils oder eines Beschlusses zu treffen und darzustellen, im Rahmen einseitiger Tätigkeiten kommen Schriftsätze ...
... dann wäre ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 201 StGB erforderlich. Die heute h.M. nimmt ein Beweisverwertungsverbot dagegen nur bei der Verletzung eines Verfassungsrechts an, das mit dem verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch des Beweisführers kollidiert. Eine solche kann - unabhängig von den Voraussetzungen des § 201 StGB - in einer Verletzung des Rechts am eigenen Wort (als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 GG) liegen. ...
... muss das Gericht nicht von einer Erfüllung ausgehen, kann dies aber, insbesondere, wenn es nach den Gesamtumständen des Falles davon überzeugt ist (§ 286 ZPO). Hat der Gläubiger den Erhalt der Leistung in den von beiden Parteien unterschriebenen Vertragsurkunden bestätigt, muss das Gericht zunächst von einer Erfüllung ausgehen. Kann dies nach den Gesamtumständen des Falles aber auch verneinen (§ 286 ZPO). ...
... Mein Beispielsfall: Ich habe in der Klausur A nur die Quittung, in der Klausur B statt der Quittung eben eine Vertragsurkunde, die aber identisch das Selbe ausdrückt: Zahlung von 2000 €. Komme ich damit nicht in beiden Klausuren genau zu dem selben Ergebnis, dass ich nun davon überzeugt bin, dass die Zahlung geleistet wurde? ...
... oder erklärt man dies nur, wenn die Parteien ausnahmsweise über die Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme streiten? Wenn dies nicht in die Entscheidungsgründe kommt, schreibt man auch nichts zum Beweisangebot der Partei in den Tatbestand, oder? ...
... Zeuge mit 12 Dioptrin hatte am fraglichen Tag keine Brille dabei und bekundet, etwas gesehen zu haben. Muss ich da nicht schon die Ergiebigkeit der Aussage verneinen, ohne mich auf Glaubhaftigkeit/Glaubwürdigkeit noch einlassen zu müssen? Ebenso scheint mir die Frage, ob ein Sachverständiger von den zutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist, eine Frage der Beweisergiebigkeit und nicht erst der Beweisüberzeugung zu sein. Oder verstehe ich da etwas falsch? ...