Der Vortrag „ZPO Ref: § 9 – Rechtliche Bewertung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessuale Arbeitstechniken und Darstellungsformen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie nennt man die Technik, mit der zivilrechtlicher Streitstoff zweiseitig begutachtet und zu einer Entscheidung geführt werden kann?
Welcher Abschnitt findet sich nur in einem Anwalts-, nicht auch in einem Gerichtsgutachten?
Wann ist ein Klägervortrag schlüssig?
Was sind Schlagworte, die typischerweise im Gutachtensstil vorkommen?
Was sind Schlagworte, die typischerweise auf den Urteilsstil hindeuten?
Warum wird sowohl in einem Anwaltsgutachten aus, als auch in einem Gerichtsgutachten die Zulässigkeit immer zuerst geprüft?
Welche Stationen gibt es in einem zweischichtigen Gutachten in der Begründetheitsprüfung?
Wann ist ein Tatsachenvortrag des Beklagten erheblich?
Was ist in einer Prozessstation zu prüfen?
Wobei handelt es sich um besondere Prozessinstitute?
Bei Geltendmachung welchen Gegenrechtes kann es ausnahmsweise bei der relattionstechnischen Begutachtung zu einer Replikstation nach der Beklagtenstation kommen?
Zu welchen Entscheidungen können in einem Anwaltsgutachten Zweckmäßigkeitserwägungen anfallen?
Mit was beginnt jedes Anwaltsgutachten?
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... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN MONTAG ROHDE ...
... Hat Kläger Anspruch? Rechtliche Voraussetzung ist … Tatsächlich gegeben ist … Voraussetzungen liegen (nicht) vor. ...
... Recht, Zweckmäßigkeit, Vorschlag, Prozessrecht, Materielles, Kläger, Beklagter, Beweis, Zweiseitige Aufgabe ...
... Beklagter, Beweis, Gutachtenstationen, Partei, Parteifähigkeit, Postulationsfähigkeit, Prozessführungsbefugnis, Vertretungsbefugnis, Prozessfähigkeit, Gericht, Gerichtsbarkeit, Zulässigkeit, Rechtsweg, sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, internationale Zuständigkeit, funktionelle Zuständigkeit, Klage außergerichtl. Güteverfahren besond. Klageart ...
... nicht inhaltlich verändert (Bsp.: Vergleich oder Rücktritt) - nicht übergegangen (Bsp.: Abtretung oder cessio legis) Anspruch durchsetzbar - ohne anspruchshindernde Einwendung (Bsp.: Gesetzliches Verbot) - ohne anspruchsvernichtende Einwendung (Bsp.: Erfüllung oder Aufrechnung) ...
... Kläger Beklagter Beweis Gutachtenstationen Materielle Fragen ... Ist die Klage nach dem Vortrag des Klägers begründet? Was will der Kläger (Begehr) und woraus kann sich ein darauf gerichteter Anspruch ergeben? ...,
... Liegen die Voraussetzungen des Gegenrechts im Tatsachenvortrag des Beklagten vor (Subsumtion)? I. Der Beklagte verteidigt sich mit dem Bestreiten von Tatsachen II. Der Beklagte verteidigt sich mit ...
... Weitere Sachstationen Replik – Duplik – Triplik ...
... Ja: Beweisvoraussetzungen, ggf. subj. Beweislast? Beweisanordnung Nein: Welche streitigen Tatsachen, auf die es ankommt, können der Entscheidung zugrunde gelegt werden? Was muss bewiesen werden? ...
... unstreitig - Anspruchsvoraussetzung 3: streitig - Anspruchsvoraussetzung 4: unstreitig - Anspruch besteht fort, Anspruch durchsetzbar ...
... Reaktion auf neue Umstände (Gegner, Gericht, Beweisergebnis) Klageänderung, -rücknahme, -verzicht, Anerkenntnis, Erledigung, Vergleich, Rechtsbehelf, Wiedereinsetzungsantrag, Ablehnungsantrag, Gehörsrüge, Vermeidung Prozess Verzicht, Anerkenntnis; Vergleich, Vorbereitung Prozess Ausübung, Gestaltungsrecht, Schlichtungsantrag, Informatio- nen/Beweismittel, Rechtsschutzvers., Rechtsbehelfe Rechtsmittel, Wiederaufnahme, Neue Klage ...
... Vorschlag Kläger Beklagter Beweis Gutachtenstationen Vorschlag = Gutachtliche Herleitung praktischer Umsetzung, Ergebnis, Vorschlag,Mandantengespräch / -schreiben Entscheidung - Hauptsache (Inhalt, Umfang, Form) - Nebenentscheidungen ...
... Rahmen der Zulässigkeit der Klage. b) zwischen Zulässigkeit und Begründung der Klage. c) ...
... Der Gutachtenstil wird nicht durch den Konjunktiv geprägt, sondern durch die Gedankenführung: Vorangestellt wird eine Hypothese, die nachfolgend geprüft wird, sodass sich am Ende ein Ergebnis ergibt. Im Gutachten zu prüfen sind alle für den Fall relevanten prozessualen und materiellen Rechtsfragen, ggf. auch Zweckmäßigkeitsfragen. Stets muss das Gutachten mit einem konkreten Vorschlag enden. Erforderlich sein kann das Gutachten aus der Sicht einer Partei zur Prüfung der Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens oder aus der Sicht des Gerichts zur Vorbereitung der Entscheidung. ...
... Dieses kann im Bestreiten vom Kläger vorgetragener Tatsachen oder im Vortrag neuer Tatsachen bestehen. Grundsätzlich wird der gesamte Vortrag der Partei in „ihrer“ Station behandelt. Nur ausnahmsweise ist es erforderlich, nach der Beklagtenstation noch einmal auf den Klägervortrag einzugehen. Nötig sind solche weiteren Sachstationen, wo in der vorangegangenen Station neuer relevanter Sachvortrag eingeführt wurde, zu dem die Einlassung des Gegners noch geprüft werden muss. Wichtigstes Beispiel ist die Hilfsaufrechnung des Beklagten. Weichen die Ergebnisse der Kläger- und der Beklagtenstation voneinander ab, so kommt es für die Entscheidung darauf an, welcher Tatsachenvortrag für die Entscheidung zugrunde gelegt werden kann. Mit der Feststellung dieser entscheidungserheblichen Tatsachen beginnt die Beweisstation. Im weiteren Verlauf werden Voraussetzungen und Folgen der Beweisaufnahme geprüft. Ist eine Beweisaufnahme erfolgt, so ist deren Ergebnis zu würdigen. ...
... Ihre Aussage nicht teilen. Ob ein einschichtiges oder ein relationstechnisches Gutachten zu fertigen ist, ergibt sich in der Tat manchmal aus dem Bearbeitungsvermerk unmittelbar ("Der Fall ist relationstechnisch zu begutachten") und ist dann selbstverständlich bindend. Enthält der Bearbeitungsvermerk keine Vorgabe zur Gutachtenform ("Der Fall ist zu begutachten"), gehört die Auswahl der richtigen Darstellungsform zur Aufgabe der Bearbeiter. ...
... ihrer Reihenfolge inhaltlich mit der Reihenfolge der Videos. Mit besten Grüßen, Dr. John Montag. Tim Hendrik W. am 19.05.2012, 13:13 Uhr: Rechtliche Bewertung: Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim und Kollegen, ich habe ...
... Rechtliche Bewertung: Sehr geehrte Frau Neumann, da es sich um einen streitigen Sachverhalt handelt, muss das Gutachten als Relation - ggf. auch nur als "Inzidenzrelation" - aufgebaut werden (Lehrbuch § 9 Rn. 8, 13). In der Gläubigerstation ist dabei die Schlüssigkeit des Vortrags des eigenen Mandanten zu prüfen. Ist diese gegeben, ist das Bestreiten der den Schuldvorwurf begründenden Tatsachen erheblich. In der Beweisstation kann jetzt nur eine sog. "Beweisprognose" vorgenommen werden. Sie müssen feststellen, auf welche konkreten Tatsachen es ankommt ...
... etwa im Sinne eines Mustersatzes darstellen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Rainer Oberheim am 02.08.2011, 08:51 Uhr: § 9 Rechtliche Bewertung: Sehr geehrter Herr Schroth, Sie haben recht: Wie im Vortrag bei Minute 69 wird der Anwalt im Rahmen der Erfolgsprognose ...
... der Anwaltsklausur zu sagen: Zwar gibt es unterschiedliche Auffassungen zu diesem Problem, aber es besteht eine gefestigte Rechtsprechung und es ist nicht zu erwarten, dass diese aufgegeben wird und daher das der Prüfung zugrunde zu legen ist. Danke! Ich glaube, meine Frage hat sich im Verlauf des Vortrags geklärt (bei min. 69) …
... familienrechtliche Aufgabenstellungen zwar vorkommen dürften, aber "nicht schon im Januar". Soweit ich es korrekt mitbekommen habe, wurde die Lerneinheit 10 (und wurden wohl auch die meisten oder sogar alle Lerneinheiten, die numerisch davor liegen) im Jahr 2009 aufgenommen. Eine sich mir heute - im Frühjahr 2011 - aufdrängende Frage, die sicher auch für andere aktuelle Nutzer von höchstem Interesse sein dürfte, ist diese: Wie lauten ...