Der Vortrag „ZPO Ref: § 1 - Prozess, Teil 2“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welchem übergeordnetem Zweck dient der Zivilprozess in 1. Linie (im Gegensatz zu den eher untergeordneten Zwecken)?
Welche Möglichkeiten der Konfliktbeilegung gibt es in zivilrechtlichen Angelegenheiten?
Sind die Regelungen über Willenserklärungen auf Prozesshandlungen anwendbar?
Was sind Angriffs- und Verteidigungsmittel?
Sind nachträgliche Änderungen von Prozesshandlungen noch möglich?
Welche Prozesshandlungen sind sogenannte Bewirkungshandlungen?
Welche der folgenden Anträge sind Sachanträge (im Gegensatz zu Prozessanträgen)?
Welche Arten der Heilung kommen ausnahmsweise in Betracht, wenn die Prozesshandlung aufgrund der Unmöglichkeit einer Auslegung unwirksam ist?
Können Prozesshandlungen unter Bedingungen gestellt werden?
Worin wird die Dispositionsmaxime deutlich?
Welche Maximen/ Prinzipien kommen insbesondere im Rahmen der Tatsachenbeschaffung im Zivilprozess (ua in Abgrenzung zum Strafprozess) zur Geltung?
Welche Ausnahmen vom Beibringungsgrundsatz gibt es?
Wann kommen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz in Betracht?
Welche Möglichkeiten ergeben sich bei einem Verstoß gegen die Grundsätze von Mündlichkeit, Öffentlichkeit oder Unmittelbarkeit?
Wann ist auch eine innerprozessuale Bedingung unzulässig?
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