Der Vortrag „Zueignungsabsicht, Unterschlagung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Täter nimmt ein Sparbuch weg, hebt bei der Bank Geld ab und legt das Sparbuch wie von Anfang an geplant zurück. Scheitert ein Diebstahl am fehlenden Enteignungsvorsatz?
Liegt ein Diebstahl an einer Geldautomatenkarte vor, wenn der Täter sie nach Gebrauch am Automaten wegwirft?
Ist die Rechtswidrigkeit der Zueignung bei §§ 242, 246 im objektiven Tatbestand zu prüfen?
Zu welchem Ergebnis kommt die Wertsummentheorie, wenn der Täter bei einer Geldschuld irrig glaubt, dass er auf das weggenommene Geld einen Übereignungsanspruch hat?
Wann ist eine Zueignung rechtswidrig?
Welche Art des Vorsatzes ist bzgl. der Rechtswidrigkeit der Zueignung erforderlich?
Was sind Regelbeispiele?
An welcher Stelle wird ein Regelbeispiel geprüft?
Woraus besteht die Prüfung eines Regelbeispiels?
Worauf ist § 16 I anwendbar?
Was ist Einbrechen i.S.d. § 243 I Nr. 1?
Was ist ein falscher Schlüssel i.S.d. § 243 I Nr. 1?
Ist das Sicherheitsetikett an einem Kleidungsstück eine Schutzvorrichtung i.S.d. § 243 I Nr. 2 ?
Was unterscheidet die Unterschlagung vom Diebstahl?
Was muss ein Täter haben, um sich wegen Untreue strafbar machen zu können?
Eine Bankangestellte holt sich in der Mittagspause einen 100 Euro-Schein aus der Kasse und steckt ihn in ihr Portemonnaie. Wie macht sie sich strafbar?
Was für eine Art von Merkmal ist das Anvertrauen i.S.d. § 246 II ?
Welche Gesetzeskonkurrenzen existieren bei einer Handlungseinheit?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
... Wegnahme III. Subjektiver Tatbestand 2. Zueignungsabsicht ...
... obj. Umstände Vorsatz c.Irrtum, § 16 I analog d.Gewerbsmäßigkeit, § 243 I S.2 ...
... Regelbeispiel, § 243 1.Struktur von Regelbeispielen e.nach h.L. kein ...