Einführungsbeispiel Umsatzsteuer von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführungsbeispiel Umsatzsteuer“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. 1. Steuerbarkeit, 2. Steuerpflicht, 3. BMG, 4. Steuersatz und Betrag, 5. Steuerentstehung, 6. Steuerschuldner, 7. Vorsteuerabzug, 8. Verfahrensvorschriften
  2. 1. Steuerbarkeit, 2. Steuerpflicht, 3. BMG, 4. Steuersatz 5. Reverse Charge Verfahren, 6. Steuerbetrag, 7. Vorsteuerabzug, 8. Verfahrensvorschriften
  3. 1. Steuerbarkeit, 2. Steuerpflicht, 3. BMG, 4. Steuersatz und Betrag, 5. Steuerentstehung, 6. Steuerschuldner, 7. Steuervorauszahlungen, 8. Verfahrensvorschriften
  1. Drei - § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
  2. Drei - § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG
  3. Fünf - § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
  1. 0 %, 7 % und 19 %
  2. 7 % und 19 %
  3. 16 % und 19 %
  4. 0 %, 5 %, 7 % , 16% und 19 %
  1. Der Leistende fährt selbst den Gegenstand der Lieferung zum Empfänger.
  2. Der Leistungsempfänger holt den Gegenstand beim Unternehmer (Lieferer) ab.
  3. Der Leistende beauftragt einen Paketdienst die Ware zum Leistungsempfänger zu transportieren.
  1. Der Leistende beauftragt einen Paketdienst die Ware zum Leistungsempfänger zu transportieren.
  2. Der Leistungsempfänger beauftragt einen Spediteur den Gegenstand beim Leistenden abzuholen.
  3. Der Leistende fährt selbst den Gegenstand der Lieferung zum Empfänger.
  4. Der Leistungsempfänger holt den Gegenstand beim Unternehmer (Lieferer) ab.
  1. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
  2. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen.
  3. Entgelt ist alles, was der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll.
  1. In welchem VAZ die Umsatzsteuer gemeldet werden muss.
  2. Wie hoch die Umsatzsteuer ist.
  3. Wer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
  1. § 13b Abs. 1 und 2 UStG und § 13 UStG
  2. § 13 UStG
  3. § 13b UStG

Dozent des Vortrages Einführungsbeispiel Umsatzsteuer

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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