Fallbeispiele zu Verbindlichkeitsrücksstellungen von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fallbeispiele zu Verbindlichkeitsrücksstellungen“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Fallstudien zur Rechnungslegung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhaltsübersicht
  • Fallbeispiel: Schadenersatzverpflichtung
  • Fallbeispiel: Umweltschutzverpflichtung
  • Fallbeispiel: Sicherheitsinspektion
  • Alimentationsformel
  • Zusammenfassung

Quiz zum Vortrag

  1. Außenverpflichtung.
  2. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.
  3. Wirtschaftliche Verursachung.
  4. Innenverpflichtung.
  1. Keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen.
  2. Kein Passivierungsverbot.
  3. Innenverpflichtung.
  4. Passivierungspflicht.
  1. Hat der Gläubiger keine Kenntnis, darf keine Rückstellung gebildet werden.
  2. Am Stichtag subjektiv bestehende Vermögensbelastungen werden berücksichtigt.
  3. Bei einer Gläubigerkenntnis wird keine drohende Inanspruchnahme vermutet.
  1. bestimmt den Zeitpunkt der Bilung einer Verbindlichkeitsrückstellung.
  2. besitmmt auch den Umfang der zurückzustellenden zukünftigen Aufwendungen.
  3. werden gemäß dem Rückstellungszweck alle am Abschlussstichtag endstandenen Schulden erfasst.
  4. führt dazu, dass bestimmte am Abschlussstichtag endstandenen Schulden erfasst werden.

Dozent des Vortrages Fallbeispiele zu Verbindlichkeitsrücksstellungen

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Business and Law GmbH, Folie 2 1.Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen ...

... Ansicht der mit dem Verfahren betrauten Anwälte bestehen gute Aussichten, einen Rechtsstreit gegen K zu gewinnen. Fall 1: Bis zur Aufstellung des ...

... für sicher oder wahrscheinlich be- oder entstehende Verpflichtungen gegenüber Dritten zu bildende Positivmerkmale von Verbindlichkeitsrückstellungen. Nicht jedes noch so entfernte Risiko einer Inanspruchnahme des Bilanzierenden rechtfertigt die ...

... Beispiel: Aufwendungen für Maschinen, die nur zur Beseitigung von Umweltlasten eingesetzt werden. Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte. Klarstellung des §249 ...

...  "Rückstellungsbildung setzt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Schadenersatzverpflichtung voraus. 50% + X-Regel ist nicht praktikabel, entscheidend sind gute Gründe. Beurteilungsfall: Anwälte sehen eher gute Gründe für das ...

... entscheidet die Abwägung von Argumenten, wobei dem Bilanzierenden eine Beurteilungsprärogative zukommt. Gegenmeinung (Handelsrecht): Bei Klageerhebung ist vom Bestehen der Schadenersatzverpflichtung auszugehen. Folgerung: Rückstellungspflicht. Kritik: Klageerhebung kann unterschiedliche ...

... .. Business and Law GmbH, Folie 8. 1. Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen ...

... einer Stilllegung des Tanklagers ist nach den Erfahrungen in vergleichbaren Fällen von einer Untersuchung des Grundstücks auf Schadstoffe auszugehen. Fall 1: Eine Stilllegung des Tanklagers ist in absehbarer Zeit nicht zu ...

... Vermutung: Drohende Inanspruchnahme wird vermutet. Geltendmachung des Anspruchs ist nicht erforderlich. Widerlegung: Nachweis einer so gut wie sicher ausgeschlossenen Inanspruchnahme. BFH: keine Rückstellungsbildung  - Handelsrecht ...

... Nutzungsänderung nicht durchzusetzen; BMF vom 25.2.2000, BStBl. I 2000, S. 372. Anwendung auf den Sachverhalt - Rückstellungsbildung ist nicht zulässig, solange die Fachbehörde keine Kenntnis hat und keine Anhaltspunkte für eine Entdeckung der Bodenkontamination vorliegen - Eine geplante Stilllegung (Fall 2) führt zu keiner anderen Beurteilung, solange keine objektiven ...

... überwiegend wird eine weniger strenge Auslegung des Wahrscheinlichkeitskriteriums favorisiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn mit gutem Grund angenommen werden kann, der Gläubiger werde ...

... Fallbeispiel: Sicherheitsinspektion Fallbeispiele zur Rückstellungsbilanzierung. 1. Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Lufttransportunternehmen ist verpflichtet, die eingesetzten Fluggeräte ...

... nicht abwendbar. Rückstellungszweck: Ermittlung eines unbedenklich ausschüttungsfähigen Gewinns i.S. des Realisationsprinzips. Wirtschaftliche Verursachung  - Zurechenbarkeit künftiger Ausgaben zu realisierten Erträgen - Anfall der Ausgaben beruht auf einer Außenverpflichtung (Objektivierungsprinzip) - Zweck: Das Ansatzmerkmal bestimmt ...

... Sicherheitsinspektion dient dazu, den Flugbetrieb auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können und künftige Umsätze zu erzielen. Die Ausgaben für die ...

... der Technik (z.B. durch Einbau eines Filters) BFH, 19.5.1983, BStBl. II 1983, S. 670 - Für Fluggerät B kommt keine Rückstellung in Betracht: Die Verpflichtung zur Sicherheitsinspektion ist weder rechtlich noch wirtschaftlich entstanden. Wirtschaftlich wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verpflichtung ...