Regelungsbereich des Arbeitsrechts von Rudolf Intat

Über den Vortrag

Der Vortrag „Regelungsbereich des Arbeitsrechts“ von Rudolf Intat ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. Das Geschlecht darf bei Einstellungen keine Rolle spielen, solange es nicht zwingende Voraussetzung für die konkrete Position ist.
  2. Bei gleicher Qualifikation müssen Frauen vorrangig gegenüber Männern eingestellt werden.
  3. Bei gleicher Qualifikation müssen Frauen solange vorrangig gegenüber Männern eingestellt werden, bis im Betrieb eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern beschäftigt ist.
  4. Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen im Rahmen der Sozialauswahl immer genauso viele Männer wie Frauen entlassen werden.
  1. Ausbildungsverhältnisse müssen unverzüglich nach ihrem Abschluss, spätestens aber vor Beginn der Ausbildung in Schriftform niedergelegt werden.
  2. Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden, um wirksam zu sein.
  3. Ausbildungsverträge müssen schriftlich geschlossen werden, um wirksam zu sein.
  4. Arbeitsverträge werden unwirksam, wenn sie nicht spätestens innerhalb eines Monats seit dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt werden.
  1. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird durch den Inhalt des Arbeitsvertrages begrenzt.
  2. Das Weisungsrechts des Arbeitgebers wird durch die bestehenden Gesetze begrenzt.
  3. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers besteht nur in dem Umfang, in dem der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
  4. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers darf nicht ausgeübt werden, wenn der Arbeitnehmer dadurch irgendwelche Nachteile erleidet.
  1. Wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit einen Dritten widerrechtlich und fahrlässig schädigt, haftet er dafür selbst.
  2. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei der Arbeit leicht fahrlässig schädigt, haftet er dafür nicht.
  3. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei der Arbeit grob fahrlässig schädigt, haftet er dafür in vollem Umfang.
  4. Wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit einen Dritten widerrechtlich und fahrlässig schädigt, haftet dafür der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer selbst.

Dozent des Vortrages Regelungsbereich des Arbeitsrechts

 Rudolf Intat

Rudolf Intat

Rudolf Intat ist Ihr Experte für die Themen Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren. Rudolf Intat ist hauptberuflich als Dozent in Inhouse-Schulungen für Unternehmen sowie für Betriebsräte tätig. Des weiteren arbeitet Rudolf Intat in Fachanwaltslehrgängen für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und gewerblichen Rechtsschutz, sowie in Vorbereitungslehrgängen für Prüfungen der IHK, der HWK und den Steuerberaterkammern

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