Abschluss der Ermittlungen von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Abschluss der Ermittlungen“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Antrag auf beschleunigtes Verfahren, §§ 417 ff
  • Notwendige Verteidigung
  • Nebenklage
  • Anordnung vorläufiger Maßnahmen
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Einziehungsgegenstände
  • Mitteilungspflichten
  • Belehrung Entschädigungsansprüche
  • Beweismittel
  • Erweitertes Schöffengericht
  • Anregung Besetzung Landgericht
  • Zusammenfassung
  • Die Anklage - Allgemein
  • Inhaltliche Anforderungen - Absender, Adressat
  • Rubrum
  • Abstrakter Anklagesatz
  • Tateinheit / Tatmehrheit
  • Anstiftung / Beihilfe
  • Mittäterschaft / Maßregeln
  • Konkreter Anklagesatz
  • Benennung der Normen
  • Beweismittel
  • Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
  • Anträge und Zusatzanträge

Quiz zum Vortrag

  1. Die Zuständigkeit des Strafrichters oder des Schöffengerichtes.
  2. Ein unkomplizierter Sachverhalt oder eine klare Beweislage.
  3. Die Zustimmung des Ermittlungsrichters.
  4. Die Einlassung des Beschuldigten.
  1. Wenn ein Verbrechenstatbestand vorliegt.
  2. Wenn Anklage vor dem Landgericht erhoben wird.
  3. Wenn U-Haft verhängt wird.
  4. Wenn eine Haftstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
  1. Die Eltern.
  2. Die Kinder.
  3. Die Geschwister.
  4. Die Schwiegereltern.
  5. Die Großeltern.
  1. Dass ein Haftbefehl aufzuheben ist und eine Belehrung nach dem StrEG zu erfolgen hat.
  2. Das dem Beschuldigten bei der Einstellungsverfügung eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen ist.
  3. Das eine Einstellung nach § 170 II StPO nur mit Zustimmung des Gerichts erfolgen kann.
  4. Da muss nichts weiter beachtet werden.
  1. Nein, weil sich daraus nicht ergibt, dass durch ihn eine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht.
  2. Ja, weil darin ein charakterlicher Mangel zum Ausdruck kommt.
  3. Ja, allerdings bedarf es dann eines erhöhten Begründungsaufwandes.
  4. Es kommt darauf an, ob er von den Drogen Kenntnis hatte oder nicht.
  1. Strafverfolgungshindernisse.
  2. Haftbefehl.
  3. Beschränkungen nach §§ 154, 154a StPO.
  4. Anordnung von Maßnahmen.
  1. Grundsätzlich nein, es sei denn die Anklage erfolgt vor dem Landgericht.
  2. Ja, da der Bandendiebstahl ein Verbrechen ist.
  3. Nein, § 244 I Nr. 2 StGB ist kein Verbrechen.
  4. Ja, weil mit einer hohen Strafe immer gerechnet werden muss.
  1. Nein, das wäre ein Verstoß gegen das Akkusationsprinzip.
  2. Durch einen richterlichen Hinweis gemäß § 265 StPO ist dieser Fehler heilbar.
  3. Ja, nur ein Fehler in der Informationsfunktion ist nicht heilbar.
  4. Ja durch einen richterlichen Hinweis sui generis ist ein solcher Verstoß heilbar.
  1. Nach der Benennung der Normen.
  2. Nach dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen.
  3. Nach dem abstrakten Anklagesatz.
  4. Nach dem konkreten Anklagesatz.
  1. An der Gliederung des abstrakten Anklagesatzes.
  2. An der Eingangsbemerkung im Rubrum.
  3. Am letzten Satz der Anklageschrift.
  4. Überhaupt nicht. Man muss sich schon die komplette Anklageschrift durchlesen.
  1. eine Subsumtion zu allen Tatbestandsmerkmalen inklusive zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.
  2. eine Subsumtion zu allen Tatbestandsmerkmalen außer zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.
  3. die Benennung aller Tatbestandsmerkmale außer der subjektiven Tatbestandsmerkmale.
  4. die Benennung aller Tatbestandsmerkmale inklusive der subjektiven Tatbestandsmerkmale.
  1. In der Anklageschrift steht Angeschuldigter, der StA verliest Angeklagter.
  2. In der Anklageschrift steht Beschuldigter, der StA verliest Angeklagter.
  3. In der Anklageschrift steht Angeklagter, der StA verliest Angeklagter.
  4. In der Anklageschrift steht Angeschuldigter, der StA verliest Angeschuldigter.

Dozent des Vortrages Abschluss der Ermittlungen

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... §§ 407 ff. Vgl. SB 212, 213. Zuständig = Strafrichter. Entgegen Wortlaut §§ 407, 408 da Höchststrafe nur ...

... Rechtslage § 140 II Praxis: Schwere der Tat = bei Straferwartung von einem Jahr oder wenn in entsprechender Höhe ein Bewährungswiderruf zu erwarten ist. ...

... Kurz im Urteilsstil. Voraussetzungen abarbeiten. E und ihr Kind K sind von Ehemann getötet worden. Kann sich die Mutter der E ...

... wenn Würdigung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden obj. und subj. Umstände ergibt, ...

... 69a StGB Regelbeispiele, § 69 II StGB. § 315c, § 316. § 142, wenn T weiß, dass ein Mensch getötet, nicht unerheblich ...

... Entziehung nur zulässig, wenn schwere Anlasstat tragfähige Rückschlüsse zulässt, dass T bereit ist, die Sicherheit des ...

... Entziehung der Fahrerlaubnis, 111a. Wenn nicht schon im EVerf geschehen ist, mit Anklageerhebung Antrag zu stellen. ...

... durch Tat hervorgebrachte Gegenstände (Tatprodukt) - Tatmittel. 2.6.4. Herausgabe sichergestellter oder beschlagnahmter Gegenstände an Beschuldigten oder Verletzten (§ ...

... die Ausländerbehörde bei Einleitung eines Verfahrens gegen Ausländer (Nr. 42 MiStra). Mitteilung über Einleitung des Verfahrens und ein Überstück (Kopie) ...

... über sein Antragsrecht, die Frist (1 Monat) und das zuständige Gericht zu belehren. 2.9 Beweismittel. Lesen Nr. 111 RiStBV. Anstatt persönliche Vernehmung von SV von Zeugen, Frage ob Urkunden ...

... StA nach § 29 II GVG (viele Mitangeklagte, viele Straftaten, viele Beweismittel, Beweisschwierigkeiten). Besetzung der Strafkammer in HV = § 76 I GVG = ...

... ist nicht erforderlich, da weder der Umfang noch die Schwierigkeit der Sache die Zuziehung eines 3 Richters gebieten.“ „Die Anklage erfolgt ...

... der wichtigsten Prüfungspunkte: 2.1 Zuständigkeiten klären. 2.2 Entscheidungsform klären. Anklage/Strafbefehl. Einstellung/Teileinstellung. Beschränkung, §§ 154, ...

... Abschlussverfügung gehört vor die Anklage. Funktionen AS ...

... Anschrift ges. Vertreters. Hafthinweise - in dieser Sache vorläufig festgenommen am ... und aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts ... vom 16.02.2013 (Az) ...

... Bei mehreren Angeschuldigten Unterteilung nach I.-II., mit dem ältesten beginnen. Ggf. als Jugendl. mit Verantwortungsreife/Heranwachsender). Der (Die) ... wird (werden) ...

... eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen und durch dieselbe Handlung vorsätzlich ...

... wird angeklagt, vorsätzlich einen anderen dazu bestimmt zu haben, einen anderen Menschen vorsätzlich körperlich misshandelt zu haben. Beihilfe: ...

... StGB wird angeklagt am ... in ... vorsätzlich im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ...

... Herzstück der Anklage. Aufzeigen der Tatsachen, aus denen sich Erfüllung der oben aufgezeigten abstrakten ...

... eine Digitalkamera der Marke Canon im Wert von 500 €, indem er diese in seine Jacke steckte und sodann die Kasse passierte, ohne die Ware zu bezahlen. ...

... nach §§ oder anzuwendende Vorschriften. Bei mehreren Angeschuldigten mit teilweise unterschiedlichen TB Unterteilung nach a) b) a) für den Angeschuldigten ...

... Eigentlich nicht erforderlich, da StA durch Anklageerhebung dieses zum Ausdruck bringt. Ferner Hinweis auf etwaige ...

... Geständnis des Angeschuldigten. 2. Zeugen mit Angabe Wohn-/oder Aufenthaltsort. POK Scharf, zu laden über das 2. Revier … 3. Sachverständige ...

... Strafrichteranklage. Bearbeitervermerk beachten! Gliederung: Zur Person. Zur Sache, auch Vorgeschichte ...

... Gesetz zusammen mit der Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat, § 199 II. 1. Eröffnungsantrag. Es wird beantragt, unter Zulassung der Anklage ...

... am Ende des abstrakten Anklagesatzes: „Der Angeklagte hat sich danach ...

... Zusatzanträge werden zumeist außerhalb der AS in der Vfg. gestellt ...