Der Vortrag „Vertiefung Bereicherungsrecht 1: Anwendbarkeit §§ 812 ff; Leistungskondiktion“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter welchen allgemeinen Voraussetzungen ist die Anwendbarkeit von Bereicherungsrecht ausgeschlossen?
Welche Aussagen zur Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts sind zutreffend?
Aus wessen Sicht ist nach der herrschenden Meinung zu beurteilen, ob eine Leistung im Sinne der §§ 812 ff. BGB vorliegt?
Nach welcher Anspruchsgrundlage kondiziert die herrschende Meinung im Falle einer Anfechtung?
Welche Fälle fallen unter § 812 I 2, Alt. 1 BGB?
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