Bereicherungsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bereicherungsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Bereicherung und Abstraktionsprinzip
  • 2. Trainingsfall
  • 2.1 § 812 I, 1, 1 Aufbau
  • 2.2 Entreicherung § 818 III
  • 2.3 Wertersatz § 818 II
  • 2.4 Sinn und Zweck 812 ff.
  • 2.5 Privilegierung des Eigentums

Quiz zum Vortrag

  1. vorhandene, ungerechtfertigte Bereicherungen beim Bereicherten abzuschöpfen
  2. Ausgleichsfunktion
  3. Genugtuungsfunktion
  4. vorhandene, gerechtfertigte Bereicherungen beim Bereicherten abzuschöpfen
  1. 10 Anspruchsgrundlagen: 5 Leistungs- und 5 Nichtleistungskondiktionen
  2. 2 Anspruchsgrundlagen: Leistungskondiktion und Nichtleistungskondiktion
  3. 5 Leistungskondiktionen
  4. 8 Verschiedene Anspruchsgrundlagen
  1. Etwas erlangt
  2. Ohne dem Willen des Berechtigten
  3. Ohne Rechtsgrund
  4. Durch Leistung
  1. Eigentum
  2. Surrogate
  3. Grundbuchposition
  4. Anspruch
  5. Besitz
  1. nichts leisten gem. § 818 III BGB.
  2. Nutzungsersatz gem. § 818 I BGB leisten.
  3. Schadensersatz gem. § 823 I BGB leisten.
  4. Wertersatz gem. § 818 II BGB leisten.
  1. Dass der Eigentümer mit einer Sache nach seinem Belieben verfahren kann gem. § 903 S.1 BGB.
  2. Dass der Besitzer mit einer Sache nach seinem Belieben verfahren kann gem. § 903 S.1 BGB.
  3. Dass vorsätzliche Zerstörungen grundsätzlich gegenüber Dritten ausgeglichen werden müssen.
  4. Dass der Nichtberechtigte mit einer Sache nach seinem Belieben verfahren kann gem. § 903 S.1 BGB.

Dozent des Vortrages Bereicherungsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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