Der Vortrag „Beschlagnahme“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann kann die Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO vorläufig entzogen werden?
Gilt § 97 StPO auch bei der amtlichen Inverwahrnahme?
Wie kann man sich gegen rechtswidrige Eingriffe im Ermittlungsverfahren wehren?
Führt es zu einem BVV, wenn StA oder Polizei nicht der vom BVerfG geforderten Dokumentationspflicht nachkommen, warum Gefahr in Verzug vorliegt?
Wer kann als Zeuge vom Hörensagen in der Hauptverhandlung gehört werden, wenn der Zeuge sich in der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft?
Stellt es einen Verstoß gegen § 252 StPO dar, wenn ein verdeckter Ermittler als Zeuge vom Hörensagen aussagt?
Hat der Beschuldigte und/oder sein Verteidiger ein Anwesenheitsrecht bei einer staatsanwaltlichen oder polizeilichen Zeugenvernehmung?
Wann greift §§ 99,100 StPO in Abgrenzung zu § 94 StPO?
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... Überblick Sicherstellung von Beweismitteln: §§ 94 ...
... §§ 111 a I 1 Vor.: Dringende Gründe, dass die Fahrerlaubnis gemäß § 69 STGB entzogen wird. ...
... §§ 96 - Kein Beschlagnahmeverbot, § 97 (4) Verhältnismäßigkeit - Angemessenes Verhalten zur Tat und Stärke des TV ...
... Beschlagnahme: Beschlagnahmeverbot, § 97 ...
... i.V. durch POL oder inhaltliche Mängel des Durchsuchungsbeschlusses (Vgl. hierzu auch Verletzung Richtervorbehalt bei § 81 a) Grundsatz: Rechtsfehlerhafte Durchsuchungen führen nicht ...
... Im Einzelfall als Gesichtspunkt in der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen. Beschlagnahme bei Dritten: Verletzung § 97 ...
... Postsendungen/Telegramme befinden sich im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen ...
... gerichtet oder von ihm herrührt oder obwohl nicht an ihn adressiert für ihn bestimmt ist. Verhältnismäßigkeit: konkretisierter Verdacht einer nicht nur geringfügigen Tat ...
... Vor.: BVV (+), Richtervorbehalt BVV (+), soweit willkürliche Gefahrannahme durch StA erfolgt keine richterliche Bestätigung = Anordnung verliert Wirksamkeit. ...