Der Vortrag „Abhandenkommen und Besitzverlust“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wenn Sie zum Essen ausgehen, dann sind Sie hinsichtlich Tisch, Stuhl, Besteck usw. ...
A hat einen gestohlenen Ring angekauft. Wovon gehen Sie aus, wenn sonst nichts weiter im Sachverhalt steht?
Wie wird der unmittelbare Besitz erworben?
Erlange ich unmittelbaren Besitz an einem Ring, den ich in einem Juweliergeschäft anprobiere?
Erlange ich unmittelbaren Besitz an dem anprobierten Ring, wenn ich ihn im Laden in meine Jackentasche stecke und dem Juwelier nicht mehr zurückgeben möchte?
Ab welchem Moment tritt im Fall des anprobierten Rings wirklich ein Verlust des unmittelbaren Besitzes ein?
Wer erlangt keinen unmittelbaren Besitz?
Wann tritt der Besitzverlust z.B. in einem Gebäude ein?
Was gilt in Bezug auf das Abhandenkommen einer Sache nach § 935 I BGB?
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