Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Amtsaufklärungspflicht
  • Verstoß gegen §§ 244 II, 245
  • Inhaltliche Anforderung an Aufklärungsrüge
  • Aufklärungspflicht in Berufung, § 325
  • Beweisantragsrecht - Begriffe
  • Details Beweisantrag - Bedingter Beweisantrag
  • Hilfsbeweisantrag
  • Eventualbeweisantrag
  • Zeitpunkt für Stellung und Befristung des Beweisantrags
  • Ablehnung von Beweisanträgen
  • Inhaltliche Anforderungen an Beweisantrag
  • Fehlerhafter Beweisantrag
  • Ablehungsgründe nach § 244 III
  • Ablehnung nach § 244 IV
  • Ablehnung nach § 244 V
  • Ablehnungsgründe nach § 245
  • Austausch von Beweismitteln in HV
  • Austausch von Ablehnungsgründen im Urteil

Quiz zum Vortrag

  1. Beweisanregung.
  2. Beweisantrag.
  3. Beweisermittlungsantrag.
  4. Beweisermittlungsanregung.
  1. Auch nach Fristablauf müssen Beweisanträge noch angenommen werden, wenn Gründe vorgetragen werden, warum die Frist nicht eingehalten werden konnte.
  2. Bis zum Ende der Beweisaufnahme.
  3. Bis zum letzten Wort des Angeklagten.
  4. Bis zum Schlußvortrag der StA.
  1. Eine Fristsetzung kann nur erfolgen, wenn das Verfahren mind. 10 Tage gedauert hat und dient der Verhinderung einer Prozessverschleppung.
  2. Eine Fristsetzung durch den Richter ist wegen § 246 I StPO absolut bedeutungslos.
  3. Eine Fristsetzung kann immer erfolgen und sollte ernst genommen werden, weil danach alle Beweisanträge abgelehnt werden können.
  4. Auch nach Fristablauf müssen Beweisanträge noch angenommen werden, wenn Gründe vorgetragen werden, warum die Frist nicht eingehalten werden konnte.
  1. Bestimmte Tatsachenbehauptung.
  2. Beweismittel.
  3. Konnexität.
  4. Die Formulierung: Zum Beweis der Tatsache ob....
  1. Wenn ein das Beweismittel in der StPO nicht vorgesehen ist.
  2. Wenn ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.
  3. Wenn eine Tatsache schon bewiesen ist.
  4. Wenn keine Konnexität vorliegt.
  1. Wenn sie Allgemeinwissen darstellen.
  2. Gerichtsbekannte Tatsachen, die zum Gegenstand der HV gemacht worden sind.
  3. Logische Schlussfolgerungen.
  4. Wenn etwas durch die Medien berichtet wurde.
  1. Beim blinden Augenzeuge.
  2. Beim Psychologen, der die Schuldfähigkeit begutachten soll.
  3. Beim Kind, das zur Aufklärung von komplizierten Geschäften beitragen kann.
  4. Beim Ehepartner des Angeklagten.
  1. Wenn es sich um erhebliche Tatsachen handelt
  2. Wenn sie zugunsten des Angeklagten als wahr unterstellt werden.
  3. Wenn es sich um unerhebliche Tatsachen handelt
  4. Wenn sich alle Verfahrensbeteiligte einig sind, dass eine Tatsache als wahr unterstellt werden kann.
  1. §§ 244 II, 245 StPO.
  2. §§ 245, 256 StPO.
  3. §§ 244 II, 244 III StPO.
  4. §§ 244 II, 256 StPO.
  1. Bezeichnung des Beweisthemas, Bezeichnung des Beweismittels, Konnexität.
  2. Bezeichnung des Beweisthemas, Bezeichnung des Beweismittels, Konnexität, Schriftlichkeit.
  3. Bezeichnung des Beweisthemas, Bezeichnung des Beweismittels, Schriftlichkeit.
  4. Bezeichnung des Beweisthemas, Bezeichnung des Beweismittels.
  1. Ein Verlesungsverbot.
  2. Ein Verlesungs- und Ergänzungsverbot.
  3. Ein Vernehmungsverbot.
  4. Ein Vernehmungs- und Ergänzungsverbot.
  1. Das Gericht.
  2. Der Angeklagte.
  3. Die Staatsanwaltschaft.
  4. Die Verteidigung.
  5. Die Zeugen.
  1. Grundsätzlich nicht, aber mit der Wahrunterstellung darf immer ausgetauscht werden, weil dies zugunsten des Angeklagten wirkt.
  2. Ja, wichtig ist nur, dass ein Ablehnungsgrund vorliegt.
  3. Nein nie, weil das die Verteidigung wesentlich erschwert.
  4. Es kommt darauf an, ob das Gericht sich einen Austausch der Gründe vorbehalten hat.
  1. Wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist.
  2. Wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, offenkundig ist.
  3. Wenn das Beweismittel völlig unbedeutend ist.
  4. Wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist.

Dozent des Vortrages Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 120 S. 2) 1. Reichweite: 2. Modifizierung durch Verfahrensbeteiligte: Beweisanträge Beweisermittlungsanträge Beweisanregungen Die Aufklärungspflicht reicht soweit, wie sich das Gericht, zumindest ...

... Tatgericht zur Beweisaufnahme gedrängt (4) Beweis muss tatsächlich und technische erhebbar sein (5) Beweis muss rechtlich zulässig sei Verstoß gg § 244 ...

... II § 325 gestattet in Berufungsverhandlung die Durchbrechung des § 250 § 325 Durchbrechung § ...

... § 325 gestattet in der Berufungsverhandlung die Durchbrechung des § 250. Aber: § 325 hat sich an § 244 II zu orientieren Verlesung ausgeschlossen, wenn Aussage prozesserhebliche Bedeutung zukommt grds. bei Augenzeugen, Aussage ...

... 244 II kann von den Prozessbeteiligten mitgestaltet werden durch ihr Beweisantragsrecht 1. Begriffe a. ...

... gem. § 273 I zu protokollieren, bei Ablehnung durch Vorsitzende = Anruf des Gerichts nach § 238 II c. Beweisanregung = Schwächste Form Allgemeine Hinweise zur ...

... daran, dass eine bestimmte Prozesslage eintritt (prozessuale Bedingung) z.B. BA wird abhängig gemacht vom Erfolg/Misserfolg eines anderen BA von Glaub- Nichtglaubwürdigkeit ...

... Urteilsgründen bekannt gegeben zu werden, wenn über den Eintritt der Bedingung "nur im Zusammenhang mit der Urteilsberatung" entschieden werden kann. Dem ...

... Beweisantrag a.Bedingte Beweisanträge: Ggf. sollte von Seiten der Verteidigung überlegt werden, ob der bedingte BA nochmals ...

... dem Urteilstenor, bzgl. Freispruch, Verurteilung oder Inhalt des Schuldspruchs steht Bescheidung kann grds. ...

... bedingten und Hilfsbeweisantrag. Unterscheidet sich vom Hilfsbeweisantrag vor allem dadurch, dass er nicht an einen verfahrensabschließenden Hauptantrag (z. B. Freispruch, Geldstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung) ...

... dass der Richter bei längeren Verhandlungen (mind. 10 Tage) eine Frist für Beweisanträge setzt (BGH NZV 2008). Wenn Anträge nicht innerhalb der Frist gestellt werden, hat A- ...

... § 244 VI Verkündung grds. am Schluss der Beweisaufnahme. Verkündung und wesentlicher Inhalt sind ...

... muss nicht unbedingt die derzeit gültige Adresse mitgeteilt werden. Ausr., wenn dem Gericht ein Weg gezeigt wird, wie die derzeitige Ladungsanschrift ermittelt werden kann. Ausr. zur ...

... 2. Details Beweisantrag Inhaltliche Anforderungen an Beweisantrag (1) Bestimmte Tatsachenbehauptung Muss feststehende Behauptung sein, keine Möglichkeit ...

... BA. Behandlung dann als Beweisermittlungsantrag bzw. Beweisanregung, über den Gericht ...

... 22 Uhr am 15. September zur Last gelegt. Der Verteidiger beantragt Beweis darüber zu erheben, dass der Angeklagte am Tattag nicht am Tatort war, durch die Vernehmung der Ehefrau des A. Der Vorsitzende lehnt diesen BA ...

... III abgelehnt werden (1) Ablehnung wegen Unzulässigkeit der B-erhebung, § 244 III 1 Nicht BA ist unzulässig z.B. durch ...

... III, 245 (2) Ablehnung wegen Offenkundigkeit der B-Tatsache oder ihres Gegenteils, § 244 III 2 Allgemein oder gerichtsbekannte ...

... etwa wenn Verurteilung bereits schon wegen Verfahrenshindernis oder Strafaufhebungsgrund ausscheidet. Aus tatsächlichen Gründen wenn sie keinen Bezug zum Verfahrensgegenstand hat oder kann Entscheidung nicht ...

... III, 245 (4) Ablehnung wegen Erwiesensein der Tatsache, § 244 III 2 (5) Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit des ...

... des Gerichts: Ehefrau ist als B-mittel völlig ungeeignet, da sie sich im E-verf bei POL auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat. Verstoß § 245 II zwar ist Zeugin im Gerichtssaal, sie ...

... wegen völliger Ungeeignetheit des B-mittels, § 244 III 2 Fall: Ehefrau ist immer dabei § 244 III S. 2 Es muss für G sicher ...

... konkrete Aussicht besteht, das B-mittel in absehbarer Zeit herbeizuschaffen ist. Ggf. müssen nach § 244 II vom G Nachforschungen über Aufenthaltsort erfolgen. Auf Ladung kann in ...

... des B-mittels, § 244 III 2 Problem: Auslandszeuge muss unter den Vor. des § 244 V S.2 iVm S.1 nicht geladen werden, wenn es zur Erforschung der ...

... (7) Ablehnung wegen Verschleppungsabsicht, § 244 III S.2 ...

... 244 III S.2 Gilt nur für erheblichen Tatsachen Bedeutungslosigkeit und Wahrunterstellung schließen sich aus. Nur zu Gunsten des Angeklagten möglich Achten Sie auf die Urteilsgründe, ob sich das ...

... Aber: § 244 II Aufklärung kann zu weiterem SV drängen, selbst wenn BA nach § 244 III 2 hätte abgelehnt werden können. Bsp. Ra stellt BA über weiteren ...

... Maßgeblich ist Sachaufklärungsverpflichtung nach § 244 II Drängt Aufklärungspflicht nicht, kann Gericht dieser Pflicht durch Benutzung andere B-mittel nachkommen, etwa durch Lichtbilder der Örtlichkeit. Ist Zweck Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu widerlegen, muss ...

... Gericht hat die Glaubwürdigkeit des Zeugen aus der Aussage selbst gezogen und damit einen ...

... III, 245 (13) Ablehnung nach § 245 I, II bei präsenten B-mitteln Nach § 245 I ist Gericht ...

... ist Stellung eines BA Ablehnung des BA nach § 245 II ist nicht so weitgehend wie in § 244 III, so kann SV nicht mit Begründung der eigenen Sachkunde abgelehnt werden. RA stellt BA ...

... Entscheidung nach § 244 IV, stattdessen wurde im Anschluss an die Stellung des Beweisantrages auf Anordnung des Vors. der Vermerk des POL über den Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme der Zeugin gem. § 256 I Nr. 5 verlesen. Dem Gericht ist ...

... für ihr weiteres Prozessverhalten grds. auf die mitgeteilten Ablehnungsgründe verlassen können. Nachgeschobene Ausführungen im Urteil können nur für die Prüfung des Rgerichts Relevanz ...