Erpressung und Menschenraub von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Erpressung und Menschenraub“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Materielles Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erpressung: Allgemein und Verhältnis §§ 253, 255 zu § 249
  • Erpressung: Umsetzung und Stellungnahme
  • Erpresserischer Menschenraub
  • §§ 239a, 239 b bei 2 Personen

Quiz zum Vortrag

  1. Der Raub ist lex specialis zur räuberischer Erpressung.
  2. Die räuberische Erpressung ist lex specialis zum Raub.
  3. Der Raub ist ein Fremdschädigungsdelikt, die räuberische Erpressung ist ein Selbstschädigungsdelikt. Die Tatbestände schließen sich deshalb aus.
  4. Der Raub ist ein Selbstschädigungsdelikt, die räuberische Erpressung ist ein Fremdschädigungsdelikt . Die Tatbestände schließen sich deshalb aus.
  1. Nach dem äußeren Erscheinungsbild.
  2. Nach der inneren Willensrichtung des Täters.
  3. Nach der inneren Willensrichtung des Opfers.
  4. Nach der subjektiv-objektiven Theorie.
  1. §§ 223, 224 Nr. 2, 250 II Nr.1, 253, 255, 52 StGB
  2. §§ 223, 224 Nr. 2,249, 250 II Nr.1, 52 StGB
  3. §§ 223, 224 Nr. 2, 240,248b, 52 StGB
  4. §§ 223, 224 Nr. 2, 240, 248b, 250 II Nr.1, 253, 255, 52 StGB
  5. Gar nicht, weil ein Rückführungswille vorliegt.
  1. §§ 249 I, 250 II Nr. 1 StGB.
  2. §§ 249 I, 250 I Nr. 1 StGB.
  3. §§ 253, 255, 250 I Nr. 1 StGB.
  4. §§ 239a, 249 I, 250 II Nr. 1, 52 StGB.
  1. §§ 223, 224 Nr. 2, 250 II Nr.1, 253, 255, 52 StGB
  2. Gar nicht, weil das Auto keine fremde Sache ist.
  3. §§ 223, 224 Nr. 2 StGB
  4. §§ 223, 224 Nr. 2, 240, 52 StGB
  5. §§ 223, 224 Nr. 2,249, 250 II Nr.1, 52 StGB
  1. Wegen Raubes, weil sich das Öffnen noch nicht unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
  2. Wegen Räuberischer Erpressung, weil nach dem äußeren Erscheinungsbild bei Betrachtung des Gesamtgeschehens in der Öffnung des Safes eine Weggabe vorliegt.
  3. In diesem Fall lässt der BGH eine Verurteilung sowohl wegen Räuberischer Erpressung als auch wegen Raubes zu.
  4. Hier kann nicht entschieden werden, ob eine Weggabe oder eine Wegnahme nach dem äußeren Erscheinungsbild vorliegt, weshalb es zu einer Wahlfeststellung zwischen Raub und räuberischer Erpressung kommt.
  1. Mit der Bemächtigung.
  2. Mit Geldübergabe.
  3. Mit Anruf bei B.
  4. Mit der Beutesicherung.
  1. § 239 a StGB ist im Zwei-Personen-Verhältnis bei der Bemächtigungssituation teleologisch zu reduzieren.
  2. Bemächtigungsakt und Nötigungsakt dürfen nicht auf einer einheitlichen Nötigung beruhen, dürfen zeitlich also nicht zusammenfallen.
  3. Sich-Bemächtigen brauch eine stabile Zwangslage.
  4. Bemächtigungsakt und Nötigungsakt müssen auf einer einheitlichen Nötigung beruhen.
  1. Entführen bedeutet: Die Verbringung des Opfers an einen anderen Ort.
  2. Sich Bemächtigen bedeutet: Erlangung der physischen Gewalt.
  3. Entführen bedeutet: Erlangung der physischen Gewalt.
  4. Sich Bemächtigen bedeutet: Die Verbringung des Opfers an einen anderen Ort.

Dozent des Vortrages Erpressung und Menschenraub

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... = QTBI. TB 1. Gewalt / Drohung 2. Handeln, Dulden, Unterlassen (Inhalt umstr.) 3. Vermögensschaden4. Subj. TB ...

... § 255 = qualifizierte Nötigung, Bestrafung gleich einem Räuber § 249 = lex specialis § 255 = lex generalis Abgrenzung: Äußeres ...

... zu § 249 Rspr.: Abgrenzung: Äußeres Erscheinungsbild NEHMEN = § 249 (+) ...

... Willen § 249 Fremdschädigungsdelikte § 263 Vermögensverfügung = willentliches Verhalten ...

... § 249Lit.: Erpressung ist wie auch Betrug ein selbstschädigendes Vermögensverschiebungsdelikt = Vermögensverfügung ...

... I. TB 1. Gewalt iFd vis absolta 2. Dulden der Wegnahme M 1 (Rspr.) = Vvfg nicht erforderlich ...

... 250 II Nr. 1 ? 1. Dulden der Wegnahme M 2 (Lit.) = Vvfg erforderlich U 1: Verfügungsbegriff wie ...

... § 255 G/D Wortlautidentität G/D vis absoluta möglich vis absoluta nicht möglich ...

... und Stellungnahme S3Opel Insignia-Fall §§ 253, 255, 250 II Nr. ...

... S5 Opel Insignia Part II (Werkstatt-Fall) S6 ...

... Trittbrettfahrer T ruft an und erhält das Lösegeld §§253, 255 (+) § 263 (-) da Täuschung Mittel der Erpressung ist. T benutzt Taxi hat aber ...

... § 239 b II iVm § 239 a IV§ 239 a I Alt. 1 A. TB I. Obj. TB 1. Tathandlung a. T entführt einen anderen b. T bemächtigt sich eines anderen II. Subj. TB 1. d.e . 2. T kommt es dabei darauf an (Absicht) a. Sorge ...

... Sorge des Opfers um sein Wohl b. Sorge eines Dritten um das Wohl des O zu einer Erpressung aus Für Vollendung muss Versuch der Erpressung vorliegen II. Subj. TB 1. d.e . B. RWK D. Schuld E. Restliche Prüfung, § 239 a IV§ 239 b I Alt. 2 ...

... unter 1 Jahr) 2 Tathandlungen und 2 Alternativen 2 Tathandlungen = Entführen = Sich bemächtigen Raumveränderung ...

... Alternativen 1. Alt. = Entführen bzw. sich bemächtigen eines Menschen Freiheitsberaubung in Erpressungsabsicht Erpressung innerlich Vollendung bereits mit Entführung / Bemächtigung ...

... § 306 e § 239a IV stellt nicht auf Freiwilligkeit ab, also auch bei Unfreiwilligkeit möglich Normallfall für § 239a I Alt. ...

... 253, 255 Eingabe der Daten und Betrag als Handeln iSv § 255 V-schaden aber (-), da E Eigentum erlangt Bislang nur §§240, 241 2. Akt Ansichnehmen des Geldes ...

... mit Waffe + funktionaler Zhg Absicht durch 2. Akt Situation zur Erpressung auszunutzen Absicht durch 2. Akt stabile Lage zur Erpressung auszunutzen ...

... Mit dem ersten Akt muss T bezwecken, die so geschaffene Zwangslage für die Verwirklichung einer weitergehenden Nötigung mittels qualifizierter Drohung auszunutzen Das ...

... dahin gehenden Willen des T, die durch den ersten Bemächtigungsakt geschaffene Zwangslage für einen zweiten Nötigungsakt auszunutzen. (-) soweit wie hier die Drohung zugleich dazu dient, ...

... T hat nimmt in Bank Geisel und zwingt Kassierer zur Herausgabe des Geldes § 239a ...

... dem Schusswechsel kommt eine Geisel zu Tode. Gefahrenzusammenhang nach ...