Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 3: Ersterwerb der Vormerkung vom Nichtberechtigten“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Merkmale müssen immer vorliegen, damit ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten stattfinden kann?
Was ist kein Merkmal für die Entstehung einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB?
Was setzt eine wirksame Anfechtung voraus?
Es ist unumstritten, dass ein gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung möglich ist. Umstritten ist jedoch, welche Vorschriften Anwendung finden. Wie geht die herrschende Meinung vor?
Wie begründet die herrschende Meinung, dass sie § 892 BGB analog auf die Vormerkung an?
Welche Aussage ist falsch?
Welche Rechtsscheinträger für den gutgläubigen Erwerb kennen Sie?
Wodurch wird der Erwerber eines Grundstücks bösgläubig, wenn der Nichtberechtigte, von dem er das Grundstück erwirbt, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist?
Welche Merkmale setzt ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nach §§ 883, 885, 892 BGB analog voraus?
§ 888 I BGB kennt nur den Fall, dass ein eingetragenes Recht oder ein Recht an einem solchen erworben wird und dieser Erwerb dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam ist. Welche Meinung vertritt die herrschende Meinung und die Rechtsprechung für Fälle in denen die Rechtsänderung auf andere Weise, als durch Verfügung erfolgt nicht?
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