Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 4: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 2 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 4: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 2“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • „Nicht mehr berechtigter Besitzer“
  • 1. § 546 a, Entschädigung der Vermieters
  • 2. §§ 990, 987 Nutzungsersatz
  • 2.1 Anwendbarkeit §§ 987 ff.
  • 2.2 Vindikationslage
  • 2.3 Bösgläubigkeit § 990 I 2 (-)!
  • 3. § 812 I 2, 1 Nutzungsersatz
  • 3.1 Anwendbarkeit?
  • 3.1.1 § 546 a, § 993 I am Ende, E-B-V Sonderrecht?
  • 3.1.2 „Teleologische Reduktion“

Quiz zum Vortrag

  1. Der Mietzins nach § 99 III BGB.
  2. Die Früchte einer Sache, § 99 BGB.
  3. Die Gebrauchsvorteile einer Sache § 100 BGB.
  4. Die Früchte eines Rechts, § 99 II BGB.
  5. Die Gebrauchsvorteile eines Rechts § 100 BGB.
  1. Wer weiß, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  2. Wer weiß, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  3. Wer wissen musste, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  4. Wer weiß oder wissen musste, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  1. Die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. BGB.
  2. Der Besitzer ist nicht bösgläubig, es sei denn er hat Kenntnis § 990 I 2 BGB.
  3. Die Anwendbarkeit des 812 I 2 Alt. 1 BGB ist problematisch.
  4. § 993 I BGB könnte hier einer teleologischen Reduktion zu unterwerfen sein.
  5. Das Mietrecht kommt nicht zur Anwendung.
  1. Vertragliche Ansprüche schließen grundsätzlich die Anwendung dinglicher und deliktischer Ansprüche aus.
  2. Grundsätzlich sind vertragliche, dingliche und deliktische Ansprüche nebeneinander anwendbar.
  3. An einigen Stellen legt das Gesetz fest, dass bestimmte Ansprüche eine Sperrwirkung bezüglich anderer Ansprüche entfalten.
  4. In bestimmten Fällen lässt sich aus Sinn und Zweck einer Anspruchsnorm entnehmen, dass andere Anspruchsgrundlagen durch sie gesperrt sind.

Dozent des Vortrages Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 4: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 2

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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