Der Vortrag „Fahrlässigkeit: Aufbau, Erscheinungsformen“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
An welcher Stelle im Aufbau prüft man den Vertrauensgrundsatz?
Was haben die vorsätzliche KV (§ 223) und die fahrlässige KV (§ 229) gemeinsam?
Ändert sich die Kausalitätsbetrachtung bei einem fahrlässigen Unterlassungsdelikt?
Die Leichtfertigkeit...
Wie unterscheiden sich unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit voneinander?
Was gilt hinsichtlich des Sorgfaltsmaßstabes im Rahmen der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung?
Vollenden Sie den folgenden Satz: Je höher das Risiko und je größer der zu erwartende Schaden, ...
Was geschieht, wenn der Täter nicht in der Lage ist, den Durchschnittsanforderungen zu genügen?
Ist bei der objektiven Vorhersehbarkeit ein Sonderwissen des Täters zu berücksichtigen?
Wie ist nach h.M. die Falllösung, wenn im Rahmen des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs der Erfolg möglicherweise auch bei sorgfaltsgemäßen Verhalten eingetreten wäre?
Was versteht man unter dem sog. Pflichtwidrigkeitszusammenhang und wie wird er behandelt?
Was sagt die von Roxin entwickelte Risikoerhöhungslehre im Wesentlichen aus?
Welche Aussagen treffen auf eine Fahrlässigkeitstat zu?
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... 2. Handlung (z.B. Anfahren des Fußgängers). 3. Kausalität. 4. Fahrlässigkeitsvorwurf. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung ...
... objektive Sorgfaltspflicht zu erkennen. b) die Sorgfaltsanforderung zu erfüllen, um somit den Erfolg zu vermeiden. c) Unrechtsbewusstsein. ...
... 2. Nichtvornahme der obj. erforderlichen, gebotenen und zumutbaren Handlung. 3. Kausalität. ...
... hält (bewusst), dass ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht wird, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass dies nicht geschieht. Leichtfertigkeit (etwa in §§ 251, 306c, 178) ist eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit. ...
... zu orientieren, wie ein besonnener Mensch in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Täters (z. B. als Facharzt, Kraftfahrer) handeln würde, um Gefahren für andere ...
... je größer der zu erwartende Schaden, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen. Problem: Was geschieht, wenn der Täter nicht in der Lage ...
... mehr leisten kann (Sonderkönnen) als der Durchschnittsmensch? Meinung 1: Ein Täter sei zu größerer Sorgfalt verpflichtet, soweit er auch ein größeres individuelles Leistungsvermögen (Sonderkönnen) habe. ...
... von Gefahren geht, sein Sonderwissen gegen sich gelten lassen. Andererseits spielen überdurchschnittliche Fähigkeiten des Täters (Sonderkönnen) keine Rolle; er sei an ...
... Der objektive Dritte wird dann mit diesem Sonderwissen ausgestattet. Hinsichtlich der Sonderfähigkeiten können Sie sich frei entscheiden. ...
... mit diesem Sonderwissen auszustatten (s.o.). Maßgeblich für die objektive Vorhersehbarkeit ist natürlich, dass der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht außerhalb der allgemeinen ...
... Roxin entwickelte Risikoerhöhungslehre rechnet den Erfolg bereits dann zu, wenn sich das vom Täter geschaffene oder gesteigerte Risiko im Schadensverlauf realisiert ...
... Kausalitätsbetrachtungsweise lautet die Formel: Was wäre geschehen, wenn der Täter sich sorgfaltsgemäß verhalten hätte? Wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eingetreten, dann entfällt die ...
... Nach der Risikoerhöhungslehre ist eine Erfolgszurechnung zu bejahen. h.M. = Kausalzusammenhang. Bei Zweifeln über Kausalität = in dubio pro reo Kritik: Der Grundsatz “in dubio pro reo” wird ...
... O wird durch den Unfall getötet. Eine Blutprobe bei T ergab eine BAK von 1,1‰. Ein Sachverständiger stellte fest, dass ein nüchterner Kraftfahrer den Unfall und den Tod des O hätte auch nicht verhindern können. ...
... Problem: Alternativverhalten bei alkoholisierten Kraftfahrern. Verursacht der Täter unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Verletzung bzw. ...
... und Rspr. daran, dass nicht die Fahruntüchtigkeit des T den Tod verursacht ...