Der Vortrag „Feststellungen und Beweiswürdigung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Hauptverhandlung und Urteilsaufbau“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussagen zu den persönlichen Verhältnissen in den Urteilsgründen sind richtig?
In welcher Zeitform stehen die Feststellungen zum Tatgeschehen in den Gründen?
Was muss bei den sog. Tankstellenfällen (T tankt und fährt weg ohne zu bezahlen) u.a. im Sachverhalt beschrieben werden?
Welche Tatsachen müssen u.a. bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl mit einem entwendeten Schlüssel im Sachverhalt beschrieben werden?
Wo erfolgen Ausführungen zum Teilfreispruch?
Ist die Bewährungsentscheidung mit im Tenor aufzunehmen?
Worauf ist bei der Tenorierung zu achten, wenn eine nachträgliche Gesamtstrafe mit einer Vorverurteilung gebildet wird, die auch eine Gesamtstrafe beinhaltet?
Welche Formulierungen sind richtig?
An welcher Stelle im Urteil erfolgen Ausführungen zur Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen?
Wie kann es formuliert werden, wenn das Gericht einem Sachverständigen folgt?
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... Es werden keine Überschriften für die Unterabschnitte gebildet, sondern nur ...
... sich ausschließlich aus dem Sitzungsprotokoll (kein Rückgriff auf Anklage). Im SPK enthaltene Angaben sind vollständig ins Urteil zu übertragen, ...
... Rechtliche Aufarbeitung des Lebenssachverhalts, Ausführungen zu den objektiven und insbesondere zu den subjektiven Tbm. Tipp: Konkretisierung der Tat ...
... kein Rücktritt (Fehlschlag, beendeter V, unfreiwillig). Tatsachen für Bemessung der Rechtsfolgen, Regelbeispiele (z.B. wann wird der echte Schlüssel zum falschen). § 21 StGB fast immer Alkoholintoxikation ...
... SV steht auf Grund der Einlassung des A, soweit ihr gefolgt werden konnte, in Verbindung mit den Aussagen der Zeugen, ...
... Der Angeklagte hat sich zur Sache nicht eingelassen. Er ist jedoch durch die Aussage… überführt. Dies erscheint dem Gericht… Tipp bei Zeugen: Keine seitenlange Wiedergabe der Aussage. ...
... XI. Urteilsaufbau III. Gründe 3. Beweiswürdigung: Teilweise ergänzen sich die unterschiedlichen Zeugenaussagen ...
... lebensnah, frei von Widersprüchen, sachlich und ohne Belastungseifer, kein eigenes Interesse am Verfahrensausgang, Glaubhaftigkeit ...
... stützen, insbesondere Urkunden oder Gutachten, ärztliche Atteste - nach §§ 249, 256 - die verlesen wurden. Zeigen Sie auf, dass die Urkunden auch ...
... bejahen, stellt sich die Frage, ob nicht die verbleibenden Beweismittel zum Tatnachweis führen. Wenn ja, ...
... A war daher wegen Diebstahls gemäß § 242 StGB zu verurteilen. Begründung im Urteilsstil warum alle genannten TBe verwirklicht sind (Subsumtion unter die TB-Voraussetzungen) Ggf. ...
... seiner Gewahrsamsenklave zuführte. Der A hat den Pkw, eine für ihn fremde, bewegliche Sache weggenommen. Er handelte auch in der Absicht rechtswidriger Zueignung, da er ...
... (Schwerpunkt der Urteilsklausur). Lehnen Sie TB ab, z.B. Totschlag mangels Vorsatz. Unabhängig vom Vorliegen der obj. Tbm ….. Bei Rechtsproblemen ...