Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 5 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 5“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung Examensfall: Versendungskauf
  • 5.1.1 Konkretisierung § 269 III
  • 6. Anspruch besteht weiter § 447 I
  • 7. Exkurs: Ansprüche K gegen BK (-)
  • 7.1 Drittschaden
  • 7.2 Drittschadensliquidation
  • 7.2.1 K: Schaden (+), Anspruch (-)
  • 7.2.2 V: Schaden (-), Anspruch (+)
  • 7.2.3 Zufällige Schadensverlagerung
  • 7.3 Folge: Schaden geht auf V über
  • 7.4 Folge : Anspruch K gegen V § 285
  • 8. Weiter: Umsetzung im Fallaufbau
  • 8.1 Anspruch müsste durchsetzbar sein
  • 8.1.1 Zurückbehaltungsrecht § 320
  • 9. Spezialprobleme

Quiz zum Vortrag

  1. Holschuld oder Schickschuld.
  2. Bringschuld.
  3. Bringschuld oder eine Schickschuld.
  4. Schickschuld.
  1. Rechtserhaltene Norm (Einwendung gegen eine Einwendung).
  2. Anspruchsgrundlage.
  3. Rechtsvernichtende Einwendung.
  4. Rechtshemmende Einwendung (Einrede).
  5. Zurechnungsnorm.
  1. Kaufvertrag
  2. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
  3. Versendungskauf auf Verlangen des Käufers
  4. Übergabe an eine ordnungsgemäß ausgewählte Transportperson
  5. Gefahrenübergang, § 446 BGB
  1. § 447 I BGB ist anwendbar, wenn der Käufer eine Transportperson beauftragt hat, die ihm der Unternehmer nicht genannt hat.
  2. Nur § 447 II BGB ist generell unanwendbar.
  3. § 447 BGB ist uneingeschränkt anwendbar.
  4. § 447 I BGB ist anwendbar, wenn der Unternehmer eine Transportperson beauftragt hat, die er dem Käufer zuvor nicht genannt hat.
  5. § 447 I BGB ist anwendbar, wenn der Unternehmer und der Käufer die Transportperson vertraglich festgelegt haben.
  1. Drittschäden werden grundsätzlich nicht ersetzt.
  2. Der tatbestandlich Verletzte hat keinen Schaden.
  3. Der Geschädigte ist nicht tatbestandlich verletzt.
  4. Der Geschädigte ist nicht Vertragspartei.
  5. Der Geschädigte hat ein Vertragsverhätnis mit dem tatbestandlich Verletzten.
  1. Der Geschädigte hat den Schaden, aber keinen haftungsbegründenden Tatbestand
  2. Der Anspruchsinhaber hat einen haftungsbegründenden Tatbestand, aber keinen Schaden
  3. Zufällige Schadensverlagerung vom Anspruchsinhaber auf den Geschädigten
  4. Vertretenmüssen (§ 276 BGB) des Anspruchsinhabers im Bezug auf den Schaden des Geschädigten
  1. Übergang des Schadens auf den Anspruchsinhaber
  2. Übergang der Anspruchsvoraussetzungen auf den Geschädigten
  3. Anspruch des geschädigten auf Schadensersatz gegen den Anspruchsinhaber
  4. Anspruch des Geschädigten auf Abtretung des Schadensersatzanspruchs gegen den Anspruchsinhaber
  1. hat der Käufer einen Anspruch nach § 285 BGB.
  2. hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises nach § 320 BGB.
  3. kann im Zahlungsverlangen des Verkäufers konkludent die Abtretung der Ansprüche liegen.
  4. hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280, 283 BGB.
  1. Versendung einer Kaufsache (§ 447 BGB) oder eines Werkes (§§ 644 II, 447 BGB)
  2. Mittelbare Stellvertretung
  3. Obhut bei einer Sache, die einem Dritten gehört
  4. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Dozent des Vortrages Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 5

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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