Die Gesamtschuld von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Gesamtschuld“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Gesamtschuld
  • 1. Der Gesamtschuldner §§ 427, 421
  • 2. Begründung der Gesamtschuld
  • 2. Begründung der Gesamtschuld
  • 2.2 Durch Gesetz
  • 3. Gesamtschuldnerausgleich § 426
  • 4. Trainingsfall
  • 5. Gestörte Gesamtschuld

Quiz zum Vortrag

  1. Mehrere Schuldner schulden eine (dieselbe) Leistung
  2. Gleichstufigkeit der Leistungspflichten
  3. Verpflichtung jedes Schuldners zur ganzheitlichen Bewirkung der Leistung
  4. Lediglich einmaliges Forderungsrecht des Gläubigers
  5. Entstehung der Leistungspflichten aufgrund eines (desselben) vertraglichen Schuldverhältnisses
  1. Schuldbeitritt (§§ 311, 241 BGB)
  2. Haftung mehrerer im Deliktsrecht (§ 840 BGB)
  3. Haftung der Gesellschafter (§ 128 HGB)
  4. Haftung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger (§ 769 BGB)
  1. V kann von A € 600.- verlangen (§§ 427, 421 BGB)
  2. A kann von B € 200.- verlangen (§ 426 I, II BGB)
  3. A kann von B € 600.- verlangen (§ 426 I, II BGB)
  4. V kann von A € 200.- verlangen (§§ 427, 421 BGB)
  5. A kann von C € 200.- verlangen (§ 426 I, II BGB)
  1. § 7 StVG
  2. § 18 StVG
  3. § 823 I BGB
  4. § 823 II BGB
  5. § 229 StGB
  1. Deliktische Ansprüche
  2. Vertragliche Ansprüche
  3. Dingliche Ansprüche
  4. Bereicherungsrechtliche Ansprüche.
  5. Alle Antworten sind richtig.
  1. B kann von A Ausgleich in Höhe von € 500.- verlangen (§ 426 I BGB)
  2. A kann von G Regress in Höhe von € 500.- verlangen
  3. A kann von G keinen Regress verlangen
  4. G kann von B nur € 500.- verlangen, sodass ein Innenausgleich faktisch nicht stattfindet
  5. B kann von A keinen Ausgleich verlangen
  1. Der von der Haftung Ausgeschlossene würde schlechter gestellt, als wenn er den Schadenseintritt allein verursacht hätte.
  2. Der nicht von der Haftung Ausgeschlossene würde schlechter gestellt, als wenn er den Schadenseintritt allein verursacht hätte.
  3. Der nicht von der Haftung Ausgeschlossene würde besser gestellt werden, als wenn er den Schadenseintritt allein verursacht hätte.
  4. Der von der Haftung Ausgeschlossene würde besser gestellt werden, als wenn er den Schadenseintritt allein verursacht hätte.

Dozent des Vortrages Die Gesamtschuld

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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