Vertiefung Bereicherungsrecht 4: Der Grundsatz der Subsidiarität von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Bereicherungsrecht 4: Der Grundsatz der Subsidiarität“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • „Einbaufall“
  • 1. Die Verweisung von § 951 auf § 812 I 1
  • 1.1 Rechtsgrundverweisung
  • 1.1.1 Nur auf die Eingriffskondiktion?
  • 2. Vorrang des Leistungsverhältnisses
  • 3. Durchbrechung des Grundsatzes der Subsidarität
  • 3.1 Bei Abhandenkommen, Bösgläubigkeit, unentgeltlicher Erwerb
  • 3.2 „Wertungsmodell“

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn in der verweisenden Norm keine rechtliche Wertung vorliegt.
  2. Wenn in der verweisenden Norm „nichts zu prüfen ist“.
  3. Wenn in der verweisenden Norm eine rechtliche Wertung vorliegt.
  4. Wenn in der verweisenden Norm „viel zu prüfen ist“.
  1. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf die Eingriffskondiktion § 812 I 1, Alt 2 BGB.
  2. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf § 812 I 1, Alt. 1 und § 812 I 1, Alt 2 BGB.
  3. Es handelt sich um eine Rechtsfolgeverweisung auf die Eingriffskondiktion § 812 I 1, Alt 2 BGB.
  4. Es handelt sich um eine Rechtsfolgeverweisung auf die Leistungskondiktion § 812 I 1, Alt 1 BGB.
  5. Es handelt sich um eine Rechtsfolgeverweisung auf § 812 I 1, Alt 1 und § 812 I 1, Alt 2 BGB.
  1. Wenn die Sache abhandengekommen ist § 935 I BGB.
  2. Bei Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers.
  3. Bei unentgeltlichem Erwerb.
  4. Bei Eigentumsverlust des Endreicherten.
  1. Ansprüche können nicht kondiziert werden.
  2. Leistungskondiktionen haben Vorrang vor Nichtleistungskondiktionen.
  3. Die Nichtleistungskondiktion nach § 812 I 1, Alt. 2 BGB ist erst in Anwendung zu bringen, wenn die anderen Nichtleistungskondiktionen nicht einschlägig sind.
  4. Bereicherungsrecht ist Billigkeitsrecht.

Dozent des Vortrages Vertiefung Bereicherungsrecht 4: Der Grundsatz der Subsidiarität

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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