Vertiefung Deliktsrecht 2: Haftung für Unterlassen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Deliktsrecht 2: Haftung für Unterlassen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Examensfall: Haftung bei Unterlassung
  • 1. Vertragliche Ansprüche
  • 1.1 Krankenhausvertrag
  • 1.1.1 Kind - Klinik
  • 1.1.2 Eltern – Klinik § 328
  • 2. Deliktische Ansprüche
  • 2.1 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
  • 2.2 Haftung für Organe

Quiz zum Vortrag

  1. Es ist ein typengemischter Vertrag.
  2. Es ist ein Werkvertrag.
  3. Es ist ein Mietvertrag.
  4. Es ist ein Dienstvertrag.
  1. Der Gläubiger muss seine Schadensverringerungspflicht beachtet haben.
  2. Vorliegen eines Schuldverhältnisses.
  3. Vorliegen einer Pflichtverletzung.
  4. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung.
  5. Vorliegen eines Schadens.
  1. dann handeln sie im eigenen Namen.
  2. liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor.
  3. dann handeln sie als Vertreter des Kindes.
  4. wird das Kind Vertragspartei.
  1. Aus §§ 280 ff., 278 BGB.
  2. Aus §§ 280 ff. 31 analog BGB.
  3. Aus §§ 823 I iVm 89, 31 BGB.
  4. Aus §§ 831 I 1, 823 I BGB.
  1. Eine Exkulpation darf nicht vorliegen.
  2. Eine Rechtsgutsverletzung muss vorliegen.
  3. Rechtswidrigkeit muss gegeben sein.
  4. Der Schaden muss bei Ausführung der Verrichtung entstanden sein.
  5. Der Handelnde muss weisungsunabhängig sein.

Dozent des Vortrages Vertiefung Deliktsrecht 2: Haftung für Unterlassen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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