Der Vortrag „Körperverletzung: Versuch der Erfolgsqualifizierung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil: Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wodurch wird die normale Kausalität (Conditio-sine-qua-non) bei einer Erfolgsqualifikation eingeschränkt?
Welche Argumente sprechen für die h.M. beim Streit um den Anknüpfungspunkt des Unmittelbarkeitszusammenhangs bei § 227 StGB?
Kann der Unmittelbarkeitszusammenhang durch Eingriffe Dritter in den Kausalverlauf durchbrochen werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Opferverhalten NICHT den Unmittelbarkeitszusammenhang durch "bewusste Selbstgefährdung" durchbricht?
Wann liegt ein Versuch der Erfolgsqualifikation vor?
Ist der erfolgsqualifizierte Versuch strafbar?
Welcher Norm aus dem AT ist für das Verständnis einer Erfolgsqualifikation wesentlich?
Welche Meinungen bestehen zum Problem der Strafbarkeit des "doppelten Versuchs"?
Welche Meinungen werden zu dem Problem vertreten, ob wegen eines erfolgsqualifizierten Versuchs bestraft werden kann, wenn der Versuch des Grunddelikts nicht strafbar ist?
Welche Meinungen werden zu dem Problem vertreten, ob ein Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch möglich ist?
Ist – nach h.M. – eine Teilnahme bei einer Erfolgsqualifikation möglich?
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