Der Vortrag „Vertiefung Bereicherungsrecht 2: Fortsetzung Leistungskondiktionen; Kondiktionssperren“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Voraussetzungen müssen bei § 812 I 2, Alt.2 BGB„Zweckverfehlungskondiktion“ vorliegen?
Was ist kein Fall, der unter § 812 I 2 Alt. 2 BGB fällt?
Wann kann § 817 S. 1 BGB relevant werden?
Welche Einrede ist keine Einrede, die unter § 813 I BGB fällt?
In welchen Fällen wird § 817 S. 2 BGB angewendet?
Welche Meinung vertritt die Rechtsprechung und herrschende Lehre, wenn ein Darlehensvertrag nach § 138 BGB sittenwidrig ist, weil der Zinssatz zu hoch ist?
Was ist keine Kondiktionssperre?
Was ist im Rahmen der Prüfung des § 817 S. 2 BGB zu beachten?
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