Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Nichtleistung, Deliktsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Nichtleistung, Deliktsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Nichtleistung
  • 1.1 Grundfall §§280, 283
  • 1.2 Prüfungsreihenfolge
  • 2. Deliktsrecht
  • 2.1 § 283 I Aufbau
  • 3. Notwehr

Quiz zum Vortrag

  1. Nichtleistung
  2. Mangelhaftigkeit
  3. Schlechtleistung
  4. Verzug
  5. Sorgfaltspflichtverletzung
  1. bei anfänglicher Unmöglichkeit
  2. bei nachträglicher Unmöglichkeit
  3. bei subjektiver Unmöglichkeit
  4. bei Verzug
  5. bei Verletzung einer Nebenpflicht
  1. Es ist noch nicht geleistet worden.
  2. Es ist bereits geleistet worden.
  3. Die Leistung kann von vom Schuldner oder von niemandem mehr erbracht werden.
  4. Es besteht ein Schuldverhältnis zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner.
  5. Die Leistung kann von niemandem mehr erbracht werden, muss also objektiv unmöglich sein.
  1. Pflichtverletzung.
  2. haftungsbegründende Kausalität.
  3. Rechtswidrigkeit.
  4. Rechtsgutverletzung.
  5. haftungsausfüllende Kausalität.
  1. § 227 BGB.
  2. § 32 StGB.
  3. Den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.
  4. Die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung.
  5. § 904 BGB.
  1. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
  2. Das Unrecht muss gegenüber dem Recht nicht zurücktreten.
  3. Die Rechtsordnung soll aufrecht erhalten werden.
  4. Angegriffene Rechtsgüter sollen geschützt werden.
  5. Verteidigungshandlungen können nur nach vorheriger Güterabwägung gerechtfertigt sein.

Dozent des Vortrages Unmöglichkeit und Deliktsrecht: Nichtleistung, Deliktsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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