Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 2: Nutzungsersatz / Zurechung der Bösglaubigkeit von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 2: Nutzungsersatz / Zurechung der Bösglaubigkeit“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Zurechnung der Bösgläubigkeit
  • 1.2 Besitzdiener
  • 1.3 Minderjähriger
  • 1.4 Organe
  • 1.5 Erbe
  • 2. Nutzungsersatz
  • 2.1 Anspruchsgrundlagen : § 987; §§ 987,990; § 993 I; § 988
  • 2.2 Aufbau §§ 990, 987

Quiz zum Vortrag

  1. Wer weiß, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  2. Wer weiß, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  3. Wer wissen musste, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  4. Wer weiß oder wissen musste, dass keine Besitzberechtigung vorliegt.
  5. Wer weiß oder wissen musste, dass der andere nicht Eigentümer ist.
  1. Über § 166 BGB analog.
  2. Über § 831 BGB analog.
  3. Durch Anwendung des Rechtsgedanken aus § 166 BGB.
  4. Über §§ 855 ff. BGB.
  1. Sie wird im Verhältnis Besitzdiener zum Besitzherrn nach § 166 analog oder § 831 analog zugerechnet.
  2. Ihre Wirkung ist beim dem Minderjährigen umstritten.
  3. Ihre Zurechnung erfolgt bei Gesellschaften für Organe nach § 31 BGB analog.
  4. Ihre Zurechnung erfolgt im Verhältnis Erblasser zu Erbe nach § 857 BGB.
  5. Ein Minderjähriger ist nie bösgläubig.
  1. Eine Meinung sagt, die Bösgläubigkeit der Eltern ist entscheidend.
  2. Eine Meinung sagt, es kommt nur auf die Bösgläubigkeit des Minderjährigen an, solange er einsichtsfähig ist.
  3. Eine Meinung sagt, innerhalb vertraglicher Geschäfte sei auf die Bösgläubigkeit der Eltern abzustellen. Bei deliktischen Handlungen sei auf die Bösgläubigkeit des Minderjährigen abzustellen, wenn er einsichtsfähig ist.
  4. Eine Meinung sagt, ein Minderjähriger ist nie bösgläubig.
  1. Bösgläubigkeit des Eigentümers.
  2. Rechtshängigkeit des Anspruchs.
  3. Bösgläubigkeit des Besitzers.
  4. Unentgeltliche Besitzerlangung.
  5. Eine Vindikationslage.

Dozent des Vortrages Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 2: Nutzungsersatz / Zurechung der Bösglaubigkeit

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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