Geschäftsführung ohne Auftrag 6: Problemfall 2 - Auch fremdes Geschäft von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Geschäftsführung ohne Auftrag 6: Problemfall 2 - Auch fremdes Geschäft“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Problemfall: „auch fremdes Geschäft“
  • 1. Anwendbarkeit der GoA
  • 2. Weder beauftragt noch sonst berechtigt
  • 3. Objektiv eigenes und fremdes Geschäft
  • 4. Hauptproblem: Fremdgeschäftsführungswille
  • 5. Ergebnis nach Rspr. §§ 683, 677,670 (+)
  • 6. Kiesgrubenfall

Quiz zum Vortrag

  1. Die Vorschriften der GoA sind unanwendbar, da das öffentliche Recht generell abschließendes Sonderrecht ist.
  2. Der Hoheitsträger kann sich nicht unterordnen und deshalb nicht Geschäftsführer sein.
  3. Die Vorschriften der GoA sind anwendbar, da ein Hoheitsträger nicht schlechter stehen darf, als eine private Person.
  4. Die Vorschriften der GoA sind immer unproblematisch anwendbar.
  1. Bei einem Auftrag von einem Dritten.
  2. Bei einer Tätigkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  3. Bei Vorliegen von familienrechtlichen Beziehungen.
  4. Bei Organschaft.
  1. Insichgeschäfte.
  2. Neutrale Geschäfte.
  3. Geschäfte, die sowohl eigene als auch fremde sind.
  4. Fremde Geschäfte.
  5. Eigene Geschäfte.
  1. Dem Fremdgeschäftsführungswillen.
  2. Der Anwendbarkeit der Vorschriften der GoA.
  3. Dem Merkmal weder beauftragt noch sonst berechtigt.
  4. Dem objektiv fremden Geschäft.
  5. Der Geschäftsführung.
  1. Da auch ein objektiv fremdes Geschäft vorliegt, wird der Fremdgeschäftsführungswille indiziert und vermutet.
  2. Ein vorhandener Eigengeschäftsführungswille muss einen Fremdgeschäftsführungswillen nicht ausschließen.
  3. Ein vorhandener Eigengeschäftsführungswille schließt stets einen Fremdgeschäftsführungswillen aus.
  4. Liegt auch ein objektiv eigenes Geschäft vor, handelt der Geschäftsführer ausschließlich um seinen eigenen Verpflichtungen nachzukommen.

Dozent des Vortrages Geschäftsführung ohne Auftrag 6: Problemfall 2 - Auch fremdes Geschäft

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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