Prozessualer Tatbegriff und Rechtskraft von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Prozessualer Tatbegriff und Rechtskraft“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prozessualer Tatbegriff
  • Tatbegriff und Rechtskraft
  • Teileinstellung
  • Einstellung nach §§ 153, 153a
  • Beschränkung des Verfahrens, §§ 154, 154a
  • Verweis auf Privatklage
  • Strafbefehlsantrag, §§ 407 ff

Quiz zum Vortrag

  1. Unnatürliche Abspaltung bei getrennter Anklage.
  2. Innere Verknüpfung.
  3. Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang.
  4. Tateinheit oder Tatmehrheit.
  1. Eine Umgrenzungsfunktion.
  2. Eine Informationsfunktion.
  3. Eine Beweisfunktion.
  4. Eine Warnfunktion.
  1. Wenn wirksam auf Rechtsmittel verzichtet wurde.
  2. Wenn Rechtmittelfristen abgelaufen sind.
  3. Wenn das Urteil verkündet wurde.
  4. Wenn die Strafe verbüßt ist.
  1. Ja, ein Strafklageverbrauch ist noch nicht eingetreten.
  2. Nein, ein Strafklageverbrauch ist eingetreten.
  3. Ja, aber nur wegen § 142 StGB.
  4. Ja, aber nur wegen § 315 c StGB.
  1. Grundsätzlich ja, aber schwache Dauerdelikte vermögen im Einzelfall keine Klammerwirkung entfalten.
  2. Ja, aufgrund der Klammerwirkung immer.
  3. Nein.
  1. Soweit eine prozessuale Tat vorliegt erfolgt ein Vermerk, soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen eine Verfügung.
  2. Soweit verschiedene prozessuale Taten vorliegen erfolgt ein Vermerk, soweit eine prozessuale Tat vorliegt eine Verfügung.
  3. Beides erfolgt durch Verfügung.
  4. Beides erfolgt durch Vermerk.
  1. Die Postpendenzfeststellung.
  2. Die Nachtragsanklage.
  3. Die Teileinstellung.
  4. Die Verfahrensbeschränkung.
  1. Ja, soweit sie eine prozessuale Tat bilden.
  2. Nein, Art. 103 GG spricht von derselben Tat, verschiedene Tatbestände sind nicht ein und dieselbe Tat.
  3. Nein nur Taten in Tateinheit können zu einem Strafklageverbrauch führen.
  4. Können auch Taten die in Tatmehrheit stehen zu einem Strafklageverbrauch nach Art 103 III GG führen.
  1. Einstellungen nach § 154 StPO erfolgen durch Verfügung, Beschränkungen nach § 154 a StPO durch Aktenvermerk.
  2. Einstellungen nach § 154 StPO erfolgen durch Aktenvermerk , Beschränkungen nach § 154 a StPO durch Verfügung.
  3. Einstellungen nach § 154 StPO und Beschränkungen nach § 154 a StPO erfolgen durch Verfügung.
  4. Einstellungen nach § 154 StPO und Beschränkungen nach § 154 a StPO erfolgen durch Aktenvermerk.
  1. Das Offizialdelikt geht vor.
  2. Das Privatklagedelikt geht vor.
  3. Offizialdelikt und Privatklagedelikt müssen jeweils für sich betrachtet werden.
  1. Der Strafrichter.
  2. Das Schöffengericht.
  3. Die StA.
  4. Der Ermittlungsrichter.

Dozent des Vortrages Prozessualer Tatbegriff und Rechtskraft

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... aus von dem Begriff der Handlung, der in StPO unbekannt ist § 52 grundsätzlich eine prozessuale Tat ...

... Zu einer pT gehört nicht nur der Geschehensablauf, der dem Angeklagten in AS und EB zur Last ...

... sich gegen das gleiche Rechtsgut bzw. Tatobjekt sind es die gleichen Tatbeteiligten oder ist es ...

... Prozessuale Tat stets bei Tateinheit, Ausnahme: schwache Dauerdelikte, § 129, 129a StGB ...

... 154a - Privatklageverweisung - Kognitionspflicht = Verpflichtung und Berechtigung alle Tatsachen die sich aus AS und dem Lauf ...

... Formelle Rechtskraft. Entscheidung mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar. Voraussetzung für materielle Rechtskraft Art. 103 III ...

... Er fährt weiter, um unerkannt zu bleiben. Nach ca. 6 Kilometern prallt er in der Stadtmitte gegen einen Laternenmast und wird als Fahrer ermittelt. Wegen dieses letzten Unfalls wird ...

... und Rechtskraft Fall 35 (Pilsgerichte - ein Pils ein Korn.....) Strafklageverbrauch für §§ 315c ...

... u.a. wegen § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) verurteilt. Nach Rechtskraft stellt sich heraus, dass A Beteiligter an einem Mord war, der ...

... Tatbegriff und Rechtskraft, Rechtskraft in Bezug auf die Person, Personenverwechselung in AS, K ist Täter, ...

... zeitlicher und psychologischer Zusammenhang verschiedene Tötungshandlungen nicht zu einer prozessualen Tat machen kann. Greift der Täter einzelne Menschen aufgrund eines neu gefassten Entschlusses nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht ...

... von Ziff. 1 an den Beschuldigten zur Kenntnisnahme (Kann untunlich sein, bei Nähe der prozessualen Taten. In diesem Fall: Einstellungsnachricht an Beschuldigten untunlich, ...

... Umsetzung: Gegen Bruno wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. ...

... an der Gesundheit beschädigt. 2. Abschrift von Ziff. 1 an den Anzeigenerstatter 3.Einstellungsnachricht an Beschuldigten untunlich, weil Anklage im Übrigen oder Abschrift von Ziff. 1 ...

... dem Opportunitätsprinzip Einstellung nach §§ 153, 153a (SELTEN IN KLAUSUR) § 153: Voraussetzungen: - Vergehen - Maß ...

... - Zustimmung des Gerichts und Beschuldigten erforderlich (Schon deshalb hat § 153a keine Bedeutung für Klausur) Form: Verfügung/Beschluss ...

... dass ihm noch ein Weihnachtsbaum fehlt. Der Weihnachtsmarkt ist bereits baumlos. Er beschließt somit sein Glück in Eva Marias umzäunten Gartengrundstücks zu versuchen.  ...

... 3 Monate = 90 Tage, 100 € X 90 Tage = 9.000 € ...

... Sakko) Ratte R hat in Mainz ein Fahrzeug gestohlen, welches er drei Tage später bei einem Raubüberfall benutzt hat, der in einen Raubmord eskalierte. Entscheidung der StA: a) Wie würden Sie in Bezug auf den Pkw ...

... Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. § 154a = epT Sakko Beschränkung der Verfolgung durch Aktenvermerk Das Verfahren wird gemäß § 154a I Nr. 1 auf den anzuklagenden Mord beschränkt. ...

... Eva in der S-Bahn überraschend die Handtasche weg. Er kommentiert die Wegnahme mit den für alle Fahrgästen hörbaren Worten: „Gib schon her du alte Hexe“. ...

... iVm Nr. 86 II RiStBV Prüfung, ob öffentliches Interesse gegeben ist, sodass StA berechtigt ist ...

... Strafbefehls, §§ 407 ff. Vgl. SB 212, 213 Zuständig = Strafrichter Entgegen Wortlaut §§ 407, 408 da Höchststrafe nur ...