Der Vortrag „Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren und Haftrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Gibt es Rechtsschutz gegen die Anordnung von polizeilichen, staatsanwaltlichen oder richterlichen Ermittlungsmaßnahmen auch nach Erledigung?
Wer ist Adressat der Vorschaltbeschwerde im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens?
Was ist richtige Rechtsgrundlage, wenn die sich ein Beschuldigter gegen die Art und Weise einer Hausdurchsuchung wendet?
Welche Verdachtsform muss als Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls vorliegen?
Muss bei § 112 III StPO auch ein Haftgrund vorliegen oder reicht alleine die Schwere der Tat?
Welcher Haftgrund kann durch Anklageerhebung wegfallen?
Wer ist für den Erlass eines Haftbefehles zuständig?
Fluchtgefahr kann angenommen werden, wenn...
Wodurch wird das Legalitätsprinzip gesichert?
Wo besteht ein Anspruch auf mündliche Verhandlung?
Gibt es eine 3 Monatsprüfung des Haftbefehls von Amtswegen, soweit der Beschuldigte keinen Verteidiger hat?
Reicht es für § 127 I StPO nach Ansicht der Rechtsprechung aus, wenn nach Einschätzung des Festnehmenden eine Straftat vorliegt?
Ist der Antrag auf Aufhebung eines Haftbefehles durch die STA vor Eröffnung der Hauptverhandlung bindend?
Welche Vorteile hat die Haftprüfung gegenüber der Haftbeschwerde?
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... 1.Angriffe gegen das OB § 98 II direkt bei Beschlagnahme, sonst analog Angriff gegen die ...
... Angriff gegen Art und Weise der Durchführung vor Erledigung nach Erledigung §§ 98 II ...
... Ermittlungsverfahren II. Rechtsschutz gegen Verfahrenseinstellung Klageerzwingungsverfahren, ...
... zugleich der Verletzte ist. Hiergegen: Vorschaltbeschwerde, § 172 I Frist 2 Wochen, Adressat GStA od StA, § 172 I 1,2 ...
... GStA Antrag auf gerichtl. Entscheidung, § 172 II-IV, Frist 1 Monat ...
... oder er befindet sich bereits in U-Haft, somit Prüfung im B-Gutachten ...
... 112, 112a, 127b prüfen (1)§ 112 II Nr. 1, Flucht (eher selten), flüchtig = wer vor Tatbeginn, während od. nach der Tat seine Wohnung ...
... um sich Verfahren zu entziehen Flucht/verborgen halten kann zusammentreffen. Ausrede hierfür, soweit sich aus konkreten Tatsachen ergibt, dass Flucht/Verborgenhalten näher liegt als ...
... Selbstmordgefahr als Fluchtgefahr? Erforderlich zur Feststellung Fluchtgefahr ist eine Gesamtwürdigung ...
... Kowalski ist des Betruges in einem besonders schweren Fall dringend verdächtig. Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter nehmen an, dass er mit drei bis vier Jahren Freiheitsstrafe ...
... Hohe Straferwartung, Reisevorbereitung, drohender Widerruf, Strafaussetzung, starke familiäre Bindung, berufliche Bindung, hohes Alter, schlechte Gesundheit, feste soziale Beziehungen, Arbeitsstelle nach ...
... Nr. 3 Verdunklungsgefahr (selten) Verhalten begründet dringenden Verdacht auf Vernichtung, Veränderung, ...
... Begründungsanforderungen für Richter aber minimiert - nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunklungs- ...
... Subsidiaritätsklausel, Anwendung (-) wenn Vor. nach § 112 vorliegen Problem: Präventivmaßnahme der StA H.M.: Verfassungskonform, Art. 5 EMRK sieht sie ausdrücklich vor ...
... Formulierungsbsp.: „Im Hinblick auf die Höhe der Strafe ist der Vollzug (oder der weitere Vollzug) der U-Haft auch nicht ...
... § 120 III Antrag StA vor Eröffnung ist für Gericht bindend. Gem. § 120 I ist HB aufzuheben, wenn Vor. nicht mehr vorliegen Aufhebung ...
... „Gemäß § 120 III ist ein entsprechender Antrag auf Aufhebung des HB und sofortige Freilassung ...
... Antrag StA oder von Amts wegen, § 125 I Richterlicher Beschluss ...
... Wohnort, Familienstand, Staatsangehörigkeit wird die Untersuchungshaft angeordnet. ...
... Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus folgenden Beweismitteln: ...
... Erlasses durch Gerichtsbeschluss, Beschwerde nach § 304ff. b. Von Seiten des Beschuldigten ...
... schriftl./Protokoll Frist: keine Begründung: nicht vorgeschrieben Verfahren: idR schriftlich Antrag auf mündliche Verhandlung. Ermessen des Gerichts, § 118 II. Subsidiär zur Haftprüfung. Nur einmal möglich. Abhilfe durch judex a quo - sonst ...
... In mündlicher Verhandlung lässt sich Tendenz d Gerichts erkennen ggf. dann Antragsrücknahme somit Ausschlussfristen § 118 III ...
... Von Amts wegen StA, § 120 III Antrag auf Aufhebung Bindungswirkung im E-verf OLG/BGH §§ 121, ...
... Ausn: Beschuldigter hat Verteidiger. Heute: Fall notwendiger Verteidigung auch dann, wenn sich der Beschuldigte in U-Haft befindet ...
... Haftprüfung nach § 121 in der Anklageklausur Abhandlung im B-Gutachten. Ist Beschuldigter bereits in U-Haft, müssen Sie kurze Ausführungen der zu ...
... ist aber seit langem wegen zahlreicher Haftsachen überlastet, ohne dass das Präsidium des insgesamt "unterbesetzten" Gerichts, dem die Situation bekannt ist, eine Hilfsstrafkammer bildet oder sonstige Entlastungsmaßnahmen ergriffen werden. ...
... Festnahme, § 127 § 127 I = Jedermann Zweck ...
... den "Polizeigriff", als er sich wehrt, und bringt ihn zur nächsten Polizeistation. Dort klärt sich der Irrtum auf. a) Hat sich Detlev strafbar gemacht? b) Wie wäre es zu beurteilen, wenn anstelle von Detlev der Polizist POM ...
... der Haftprüfung besteht hingegen ein Anspruch auf mündliche Verhandlung. Dies hat den Vorteil, dem Richter einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten zu vermitteln, um so eher die Flucht- oder Verdunklungsgefahr auszuräumen, als es im schriftlichen Verfahren möglich ist. Auch die körperliche und seelische Auswirkung der Haft können so vor Augen geführt werden. In der mündlichen Verhandlung lässt sich zumeist die Tendenz des Gerichts erkennen, so dass ggf. der Antrag zurückgenommen werden kann, wodurch die Ausschlussfristen des § 118 nicht ausgelöst werden. Haftprüfung findet vor dem Richter statt, der zuvor den HB erlassen hat, was eher einen Nachteil darstellt. Vorteil der Beschwerde ist demgegenüber der Devolutiveffekt, d.h. soweit keine Abhilfe erfolgt entscheidet das Beschwerdegericht. Antrag StA auf Erlass eines HB, bei Ablehnung Beschwerde d. StA nach § 304 ...