Der Vortrag „Absolute Revisionsgründe“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist bei der Begründung für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge entscheidend?
Wie kann ein unrichtiges Sitzungsprotokoll mit der Revision erfolgreich angegriffen werden?
Bei welchen der folgenden Fehler kann ein Rügeverlust durch Präklusion in der Revision vorliegen?
An welcher Stelle in der Revisionsklausur ist ist es relevant, ob sachleitende Maßnahmen des vorsitzenden Richters rechtzeitig beanstandet wurden bzw. ob rechtzeitig ein Widerspruch gegen fehlerhafte Ermittlungsmaßnahmen erfolgte?
Wie werden die Verletzung wesentlicher Förmlichkeiten in der Revision bewiesen?
Was passiert, wenn im Sitzungsprotokoll steht, dass nach der Anklage dem Angeklagten das Wort erteilt wird, aber nicht, dass eine Anklageschrift verlesen wurde.
Können Verfahrensfehler auch durch das Urteil selbst bewiesen werden?
Worin besteht der Unterschied zwischen § 337 StPO und § 338 StPO?
Worauf ist bei § 252 und § 60 I Nr. 2 zu achten?
Wogegen kann es verstoßen, wenn der StA befangen ist?
Um welche Gerichtsunzuständigkeit geht es in § 338 Nr. 4 StPO und worauf ist zu achten?
Was setzt ein Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan voraus, dass eine Revision erfolgreich sein kann?
Wer kann nicht durch Gerichtsbeschluss auf Antrag wegen Befangenheit von der HV ausgeschlossen werden?
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... Fall 69: Die Ablehnung eines Beweisantrages Keine bloßen Behauptungen Keine Bezugnahmen oder Verweisungen = unzulässige Protokollrüge Einleitungssatz: Für die Zulässigkeit der ...
... Stellung des BA Wörtliche Wiedergabe des Inhalts Ablehnung durch Beschluss Wörtliche Wiedergabe des Inhalts des Beschlusses Rechtliche Auseinandersetzung Beruhen Beweis: ...
... wird letztlich nur beanstandet, dass das SPK unrichtig ist. Auf Unrichtigkeit des SPK kann Urteil aber nicht beruhen. Urteil beruht ausschließlich auf Fehlern in der HV Falsch: ...
... R auf Revi Urteil beruht dann nicht auf Gesetzesverletzung, sondern auf Unterlassen der Beanstandungshandlung Problem: Widerspruch Urteil beruht dann nicht auf Gesetzesverletzung, sondern auf ...
... Auslegung zu ermitteln, § 252, § 60 Nr. 2 b.Beruhen des Urteils auf dem Verstoß § 338 Nr. 1 - 7 = unwiderlegbare Vermutung § 337 = ...
... Möglichkeit der Rügeverkümmernung Sonstige Fehler durch dienstl. Erklärungen bzw. anwaltliche Erklärung (Freibeweisverfahren) Teilweise auch ...
... Zusammenfassung 1. Zulässigkeit a.Form, Frist, Adressat b.Beschwer c. Ausreichender Tatsachenvortrag d. Rügeverlust ...
... z.B. fehlende Belehrung - sie fehlerhaft vorgenommen ist z.B. Überschreitung der Dauer der Entfernung des Angekl. nach § 247 - ...
... – 7 Achtung: Jeglicher Verfahrensfehler i.S.v. §§ 337, 338 setzt eine Gesetzesverletzung voraus. § 338 ist keine Vorschrift, gegen die verstoßen werden kann, sondern hiernach wird ...
... in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) GVP hinsichtlich Aufstellung des Geschäftsverteilungsplan u. Schöffenauslosung fürs Examen nicht maßgeblich Wichtig: ...
... Beginn der HV, dass Richter Anton erkrankt sei und nunmehr Richter Claus teilnehme. Laut GVP wäre aber Richter Bernd der Vertreter von Richter Anton gewesen. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Abweichungen vom GVP setzen Willkür voraus, hier (-) Kann offen bleiben, soweit Rügepräklusion 1. Instanz ...
... verhandeln = Verstoß gg § 76 II 3 Nr. 1 = § 338 Nr. 1 (+) Aber: Es wurde in HV kein Besetzungseinwand erhoben Folge = Rügepräklusion nach §§ 338 ...
... § 338 Nr. 1 Problem: Mängel in der Person führen nicht zur Präklusion Schöffe S ist einen Tag nach Verkündung vom Vorwurf § 340 ...
... keine ges. Grundlage Nach h.M. sind §§ 22 ff. nicht entsprechend anwendbar Liegen bei StA Gründe nach §§ 22, 23 vor, kann hierin nur ...
... 7 § 338 Nr. 3 Nr.3 Mitwirkung eines abgelehnten R/S Ausschlussgründe wegen Befangenheit setzen einen zu Unrecht verworfenen Befangenheitsantrag voraus Vor. Befangenheitsverfahren ...
... Ablehnung offensichtlich das Verfahren nur verschleppt werden soll. Bringt Richter hier seine persönliche Bewertung seines Verhaltens mit rein, kann § 338 Nr. 3 (+) sein, wenn Antrag rechtzeitig gestellt und Antragsbegründung ...
... gemäß § 74 I 1 auch für Sachverständige Gründe für Besorgnis der Befangenheit: Misstrauen in die Unparteilichkeit R/S ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ...
... § 251 vorliegen könnte. Hinweis n. § 265 erfolgt. Verurteilung wegen § 251. Zuständig wäre aber fkt das Schwurgericht nach § 74 II Nr. 13 Trotzdem nach BGH Präklusion, § ...