Rücktritt: Trainingsfall von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rücktritt: Trainingsfall“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung Trainingsfall (siehe vorletztes Video)
  • 1. Anspruch auf Rückzahlung entstanden (+)
  • 2.1 Aufrechnungslage
  • 2.2 Gegenforderung § 346 II Nr. 3, Wertersatz
  • 2.2.1 Ausschluss des Wertersatzes § 346 III Nr. 2
  • 2.2.2 Ausschluss des Wertersatzes § 346 III Nr. 3
  • 2.2.3 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • 2.3 Gegenforderung §§ 346 IV, 280 ff., Schadensersatz
  • 3. Zug um Zug Verurteilung § 348
  • 4. Sinn und Zweck der Ausschlussgründe

Quiz zum Vortrag

  1. Der Aufrechnende Gläubiger der Gegenforderung.
  2. Der Aufrechnende ist Gläubiger der Hauptforderung.
  3. Der Aufrechnende ist Schuldner der Hauptforderung.
  4. Der Aufrechnende ist Schuldner der Gegenforderung.
  1. muss der Käufer sein Eigentumsrecht mit Rücksicht auf den Verkäufer ausüben.
  2. haftet der Berechtigte nur entsprechend der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
  3. ist der Käufer nicht Eigentümer geworden.
  4. ist § 346 III Nr. 3 BGB nicht anwendbar.
  1. ist der Haftungsmaßstab nach subjektiven Kriterien (Sicht des Schuldners) zu bestimmen.
  2. ist er nicht von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit befreit.
  3. ist er nicht von der Haftung wegen Vorsatz befreit.
  4. ist der Haftungsmaßstab nach objektiven Kriterien (objektiver Dritter) zu bestimmen.
  1. Wenn ein Rückgewährschuldverhältnis vorliegt.
  2. Wenn der Rücktritt wirksam erklärt worden ist.
  3. Wenn eine Pflicht aus dem Rückgewährschuldverhältnis verletzt wurde.
  4. Wenn die Pflichtverletzung zeitlich nach der wirksamen Rücktrittserklärung liegt.
  5. Wenn eine Pflicht aus dem ursprünglichen Schuldverhältnis verletzt wurde.
  1. trägt der Gläubiger sobald er Eigentümer geworden ist.
  2. trägt bis zum Gefahrenübergang der Schuldner.
  3. trägt der Schuldner, wenn er eine mangelhafte Sache übereignet hat.
  4. trägt der Gläubiger ab Schließung des Kaufvertrags.
  5. trägt der Schuldner bis zur Schließung des Kaufvertrags.

Dozent des Vortrages Rücktritt: Trainingsfall

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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