Rücktritt: Der Rücktrittsgrund von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rücktritt: Der Rücktrittsgrund“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Rücktritt
  • 1. Der Rücktrittsgrund
  • 2. Vertraglicher Rücktrittsgrund
  • 3. Gesetzlicher Rücktrittsgrund
  • 3.1 Parallelen Schadensersatz/Rücktritt
  • 3.1.1 Nichtleistung §§ 280,283 zu § 326 V
  • 3.1.2 Verzug §§ 280,281 zu § 323
  • 3.1.3 Mängelgewährleistung § 437 Nr. 3 zu § 437 Nr. 2
  • 3.1.4 Sorgfaltspflichtverletzung §§ 280,282 zu § 324
  • 3.2 Störung der Geschäftsgrundlage § 313 III
  • 3.3 Widerruf bei Verbraucherschutzverträgen §§ 355,357
  • 3.4 Aufbau § 323

Quiz zum Vortrag

  1. wirkt ex nunc.
  2. wirkt ex tunc.
  3. wirkt beim vertraglichen Rücktrittsgrund ex tunc.
  4. wirkt beim gesetzlichen Rücktrittsgrund ex nunc.
  5. Ob der Rücktritt ex-nunc oder ex-tunc wirkt richtet sich nach der jeweiligen Rücktrittserklärung.
  1. Alle Antworten sind richtig.
  2. Rückgewähr empfangener Leistungen
  3. Erlöschen der Primärleistungspflichten
  4. Herausgabe tatsächlich gezogener Nutzungen
  5. Wertersatz bei nicht möglicher Rückgabe oder Herausgabe
  1. Das Dauerschuldverhältnis
  2. Die Ex-nunc-Wirkung
  3. Die Ex-tunc-Wirkung
  4. Die einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung
  5. Den Rücktritts- bzw.Kündigungsgrund
  1. § 326 V BGB
  2. § 323 I BGB
  3. § 275 I BGB
  4. § 326 I BGB
  1. Unmöglichkeit und Verzug schließen sich gegenseitig aus.
  2. Die Unmöglichkeit kann während des Verzugs eintreten.
  3. Der Verzug kann während der Unmöglichkeit eintreten.
  4. Verzugs und Unmöglichkeit können parallel vorliegen.
  5. Nur der Schuldnerverzug kann parallel zur Unmöglichkeit vorliegen.
  1. der Verstoß die Prognose zulässt, dass mit künftigen Pflichtverletzungen zu rechnen ist.
  2. die Handlungen des Schuldners den Vertragszweck gefährden.
  3. wenn der Gläubiger aufgrund der Handlungen des Schuldners einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
  4. eine Nebenpflichtverletzung iSd § 241 II BGB vorliegt.
  5. die Nebenpflichtverletzung des Schuldners zu einem Interessenfortfall seitens des Gläubigers geführt hat.
  1. § 326 V BGB
  2. § 323 I BGB
  3. §§ 355 I, 357 I BGB
  4. § 313 III BGB
  5. § 275 I BGB
  1. Alle Antworten sind richtig.
  2. Gegenseitiger Vertrag
  3. Fällige und durchsetzbare Leistung - die nicht / nicht vertragsgemäß erbracht wurde
  4. Fristsetzung / Entbehrlichkeit der Fristsetzung
  5. Rücktrittserklärung

Dozent des Vortrages Rücktritt: Der Rücktrittsgrund

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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