Schlechtleistung, Sachmangel und Mängel digitaler Produkte von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schlechtleistung, Sachmangel und Mängel digitaler Produkte“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sachmangelgewährleistung
  • 1. Grundsatznacherfüllung
  • 2. Ausnahme bei Unmöglichkeit
  • 3.1 Kaufvertrag
  • 3. Aufbau §§ 437 Nr. 1, 439
  • 3.2 Sachmangel
  • 3.3 Gefahrenübergang
  • 3.4 Gegenleistungsgefahr
  • 4. Mängel bei digitalen Produkten

Quiz zum Vortrag

  1. Reparatur verlangen.
  2. Schadensersatz verlangen.
  3. zurücktreten.
  4. mindern.
  5. Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
  1. Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen.
  2. Der Käufer kann nur Nachbesserung verlangen.
  3. Der Käufer kann nur Nachlieferung verlangen.
  4. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung gewähren.
  1. hat der Besteller kein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung.
  2. hat der Unternehmer kein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Lieferung.
  3. ist die Nacherfüllung genauso geregelt wie im Kaufvertragsrecht.
  4. kann der Besteller sofort Schadensersatz verlangen.
  1. mindern.
  2. den Kaufvertrag anfechten.
  3. Schadensersatz verlangen.
  4. vom Kaufvertrag zurücktreten.
  1. die vereinbarte Beschaffenheit.
  2. die subjektive Vorstellung des Käufers von der Beschaffenheit der Sache.
  3. die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung.
  4. die Eignung für die gewöhnliche Verwendung.
  5. öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen.
  1. Gleichrangigkeit von subjektivem und objektivem Fehlerbegriff § 434 I
  2. Objektive Anforderungen gelten auch, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben § 434 III
  3. Die vertraglich vorausgesetzte Verwendung § 434 II Nr. 2 ist eine objektive Anforderung
  4. Subjektive Anforderungen sind in § 434 II geregelt
  5. Die gewöhnliche Verwendung § 434 III Nr. 1 ist eine obj. Anforderung
  1. § 447 BGB
  2. § 444 BGB
  3. § 446 S.3 BGB
  4. § 446 S.1 BGB
  1. Übergabe der Sache gem. § 446 S. 1 BGB.
  2. Besichtigung der Sache.
  3. Abschluss des Kaufvertrages gem. § 433 BGB.
  4. Ankunft der Sache in der Wohnung des Käufers.
  1. Nacherfüllung
  2. Vertragsbeendigung oder Minderung
  3. Schadensersatz
  4. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  5. Rücktritt

Dozent des Vortrages Schlechtleistung, Sachmangel und Mängel digitaler Produkte

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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