Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 6: Schadensersatz - Grundlagen und Fremdbesitzerexzess von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 6: Schadensersatz - Grundlagen und Fremdbesitzerexzess“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Schadensersatzansprüche: § 989; §§ 990, 989; § 992
  • 2. Aufbau §§ 990, 989
  • 2.1 Merkmal: Verschulden
  • 2.1.1 § 276 oder jedes zurechenbare Verhalten?
  • 3. Normalfall zu §§ 990,989
  • 4. Problemfälle
  • 4.1 Bösgläubigkeit des Besitzers
  • 4.1.1 Anwendbarkeit des § 823 I
  • 4.2 „Fremdbesitzerexess“
  • 4.2.1 Bösgläubigkeit: Streitig
  • 4.2.2 Anwendbarkeit § 823 I

Quiz zum Vortrag

  1. Eine Vindikationslage liegt vor.
  2. Der Besitzer ist bösgläubig oder verklagt.
  3. Beschädigung, Zerstörung oder Unmöglichkeit der Herausgabe der Sache liegt vor.
  4. Ein Verschulden des Besitzers liegt vor.
  5. Ein Verschulden des Eigentümers liegt vor.
  1. Die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten § 277 BGB ist Verschuldensmaßstabe.
  2. Jedes zurechenbare freiwillige Verhalten begründet ein verschulden.
  3. Wie immer muss nach § 276 BGB Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen.
  4. Die Verschuldensabgrenzung nach § 276 BGB und des „zurechenbaren Verhaltens“ führen grundsätzlich zum gleichen Ergebnis.
  1. Nach § 989 BGB bei Rechtshängigkeit.
  2. Nach §§ 990, 989 BGB bei Bösgläubigkeit.
  3. Nach § 992 bei deliktischer Besitzerlangung.
  4. Nach § 987 BGB bei Rechtshängigkeit.
  5. Nach §§ 990, 987 bei Bösgläubigkeit.
  1. Bei der Frage ob der Mieter bösgläubig ist.
  2. Bei der Frage, ob der Mieter kein Recht zum Besitz hatte.
  3. Bei der Frage, ob ein Verschulden des Mieters gegeben ist.
  4. Bei der Frage ob ein Schaden entstanden.
  1. Das kann O nach den §§ 990, 989 BGB.
  2. O kann keinen Schadensersatz verlangen.
  3. Das kann O nach § 823 BGB
  4. Das kann O nach §§ 280 ff. i.V.m. 433 BGB

Dozent des Vortrages Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 6: Schadensersatz - Grundlagen und Fremdbesitzerexzess

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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