Der Vortrag „Vertiefung Deliktsrecht 7: Fortsetzung Gefährdungshaftung- Tierhalterhaftung und Duldungspflicht § 906“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wodurch unterscheidet sich die Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB für Luxustiere von der Tierhalterhaftung nach § 833 S. 2 BGB für Nutztiere?
Was trifft auf Nutztiere im Sinne des § 833 S. 2 BGB zu?
Welche Aussage zum Schutzzweck des § 833 BGB ist unzutreffend?
Welche Auffassung vertritt die Rechtsprechung bezüglich der Rechtswidrigkeitsprüfung innerhalb von § 833 S. 1 BGB?
Unter § 906 BGB können Einwirkungen durch folgende Immissionen fallen:
Welche Aussage zu § 906 BGB ist zutreffend?
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