Der Vortrag „Trainingsfall § 816 und § 822“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann der vormalige Eigentümer E gegen den gutgläubigen Käufer K aus § 812 I 1, 2.Alt. BGB kondizieren?
Welche Vorschrift kann ich ggf. anwenden, um gegen einen Nichtberechtigten vorzugehen, der wirksam an einen gutgläubigen Dritten übereignet hat?
Was ist bei § 816 I 1 BGB zu prüfen?
Kann A die Herausgabe des Erlangten vom Verkäufer nach § 816 I 1 BGB verlangen, wenn ihm die Sache abhanden gekommen ist?
Nichtberechtigter A verkauft ein Gemälde, das einen objektiven Wert von 150 € hat, für 200 € an B. Welche Summe kann der vormalige Eigentümer von A nach der h.M. herausverlangen?
Was sind Voraussetzungen des § 816 I 2 BGB?
Warum kann im Rahmen des § 816 I 2 BGB der Anspruchsteller ausnahmsweise direkt beim gutgläubigen Erwerber kondizieren?
Wann ist "Fehleridentität" gegeben?
Worin liegt der Unterschied zwischen § 816 I 2 BGB und § 822 BGB?
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