Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 12: Problem: "Unabtretbarkeit" und Ersterwerb der Grundschuld vom Nichtberechtigten“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wonach kann der Schuldner die Löschung der Grundschuld verlangen, wenn das Darlehn nicht ausgezahlt wird?
Wie wird eine Briefgrundschuld übertragen?
Nach der herrschenden Meinung kann vereinbart werden, dass eine Grundschuld nicht an Dritte übertragen werden soll. Eine solche Vereinbarung verhindert nach herrschender Meinung die Übertragung aber nicht. Der Übertragende macht sich also nur Regresspflichtig, im Falle einer Übertragung. Welche Argumente führt die herrschende Meinung für ihre Ansicht ins Feld?
Welche Aussage zur Anfechtung ist falsch?
Welche Merkmale müssen für den gutgläubigen Ersterwerb der Grundschuld vom Nichtberechtigten vorliegen?
Nach welchen Vorschriften vollzieht sich der gutgläubige Ersterwerb der Grundschuld vom Nichtberechtigten?
Wird der Eigentumserwerb an einem Grundstück angefochten, dann ist der Erwerber bösgläubig, wenn was vorliegt?
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