Einsatz verdeckter Ermittler von RA Wolfgang Bohnen

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einsatz verdeckter Ermittler“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verdeckte Ermittler
  • Informationsbeschaffung durch Privatleute
  • Handeln ohne Auftrag

Quiz zum Vortrag

  1. Es müssen weitere Indizien vorhanden sein, die das bestätigen.
  2. Eine solche Aussage kann bei der Beweiswürdigung nicht benutzt werden, da der Unmittelbarkeitsgrundsatz verletzt ist.
  3. Eine solche Aussage kann bei der Beweiswürdigung nur benutzt werden, wenn feststeht, dass der verdeckte Ermittler ordnungsgemäß belehrt hat.
  4. Das Gericht muss den Identität des verdeckten Ermittlers erfragen und die Glaubwürdigkeit überprüfen.
  1. Sie sind Beamte des Polizeidienstes.
  2. Sie arbeiten unter einer Legende.
  3. Sie dürfen nur für kurze Dauer eingesetzt werden.
  4. Sie sind Beamte oder Privatpersonen.
  5. Sie sind an Belehrungspflichten gebunden.
  1. materielle und formelle Voraussetzungen.
  2. lediglich materielle Voraussetzungen.
  3. lediglich formelle Voraussetzungen.
  4. lediglich subjektive Voraussetzungen.
  1. Bei gezielter Umgehung der Einsatzvoraussetzungen von § 110 a StPO
  2. Bei gezielter Umgehung eines bereits ausgeübten Schweigerechtes, wo der verdeckte Ermittler ein Vertrauensverhältnis aufbaut und den Beschuldigten in vernehmungsähnlicher Situation zur Aussage drängt
  3. Bei Vorliegen einer gezielten Täuschung nach § 136 a StPO
  4. Bei Vorliegen einer Straftat des verdeckten Ermittlers im Rahmen der Ermittlungen
  1. Durch eine audiovisuelle Vernehmung des verdeckten Ermittlers
  2. Durch Vernehmung des Führungsbeamten vom Hörensagen oder durch Vernehmung des verdeckten Ermittlers
  3. Lediglich durch Vernehmung des verdeckten Ermittlers selbst, weil sonst der Unmittelbarkeitsgrundsatz verletzt wäre
  4. Lediglich durch Vernehmung des Führungsbeamten, weil sonst das Leben des verdeckten Ermittlers in Gefahr wäre
  1. Die Fernwirkungsproblematik betrifft den mittelbar aus einem Verstoß gegen bspw. § 136a StPO erlangten Beweis. Nach h.M. gilt das Fernwirkungsverbot bei uns nicht.
  2. Die Fernwirkungsproblematik betrifft den unmittelbar aus einem Verstoß gegen bspw. § 136a StPO erlangten Beweis. Dieser darf bei uns nicht verwertet werden.
  3. Das ausdrückliche Verwertungsverbot des § 136a StPO ergreift auch die zweite Vernehmung. Auch diese ist nicht verwertbar.
  4. Die Fernwirkungsverbot betrifft das durch fernliegende Methoden erlangte Beweismittel.
  1. Der verteidigte oder darauf hingewiesene Angeklagte muss einen Widerspruch einlegen.
  2. Das Fortwirkungsverbot gilt bei uns nicht.
  3. Das Fern- und Fortwirkungsverbot sind gleich. Nur ein mittelbar erlangter Beweis ist verwertbar.
  4. Das Gericht muss das Fortwirkungsverbot von Amts wegen berücksichtigen.
  1. Nein, weil die Willensfreiheit nicht tangiert sein kann. Der Bürger weiß, dass er Privatpersonen gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
  2. Ja, in Ausnahmefälle kann eine Vernehmung vorliegen, wenn die Privatperson über Wissen aus dem Ermittlungsverfahren verfügt.
  3. Ja, wenn sich die Privatperson als Polizist ausgibt.
  4. Ja, jeder Privatdetektiv kann eine Vernehmung durchführen.
  1. § 161 StPO
  2. § 161 StPO analog
  3. § 110 a StPO
  4. § 110 a StPO analog

Dozent des Vortrages Einsatz verdeckter Ermittler

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... mit richterlicher Gestattung in einen großen Hehlerring eingeschleust worden, der gestohlene teure Autos ins Ausland "verschiebt". Lehmann war als Profi-Autoknacker von dem Hehlerring zur Beschaffung möglichst vieler Mercedes-S-Klasse angeworben worden. ...

... geheim gehalten wird, EGL § 161 I (BVerfG = Einsatz zulässig), Regelungen § 110a gelten nicht auch nicht analog - VEP = verdeckt ermittelnder Polizist, EGL ...

... EGL § 110a II Vor.: 1. Materielle Vor. Katalogtat n. § 110a ...

... Maßnahme oder nachträglich bei Gefahr im Verzug b. Richtervorbehalt, § 110b II soweit ...

... hätte gem. § 136 belehrt werden müssen Aber: Hier keine Vernehmung, kein gegenübertreten in amtl. Funktion 2. Umgehung § 136 „Vernehmungsähnliche Situation“ s.o. und §§ 110a haben Vorrang 3. § 136a direkt oder ...

... unerlaubter Einsatz gg Verteidiger des Beschuldigten 2. Unzulässige Einwirkung bei gezielter Umgehung eines bereits ausgeübten Schweigerechts, wo VE Vertrauensverhältnis aufbaut und in vernehmungsähnlicher ...

... Zumeist Sperrung durch Behörde §§ 54, 68, 96, 110b III StPO erkennen das Geheimhaltungsinteresse ...

... zukünftige Informationsbeschaffung, Gefahr für Leib und Leben. Lösungsmöglichkeit: 3 Stufen Theorie der Rspr. ...

... Konflikt bei VE bzw. V-Mann: 3 Stufen Theorie der Rspr. 1. Stufe: Entfernung Angeklagter, § 247 ...

... 223 Ausschluss Angeklagter, § 247; §§ 68 II, III Audiovisuelle Vernehmung, § 247a; ...

... für HV 3. Stufe: VE od VL wird der HV völlig vorenthalten ...

... D an, der als Zeuge die Tat beobachtet hat. P belehrt aber konfrontiert B mit Aussage U, worauf hin B gesteht. D wird ermittelt und belastet U. Beweismittel: Geständnis als Urkundsbeweis = ...

... § 136a direkt (-), da Privatmann § 136a analog, soweit Verhalten dem Strafverfolgungsorgan zugerechnet werden kann und Vor. § 136a vorliegen. Hier: ...

... zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er wird damit beauftragt, sich Lehmann's Verlobter Rosemarie zu nähern, um Informationen zu erlangen. Kowalski erfährt auf einer Party von Rosemarie, dass Lehmann am Tage nach dem Banküberfall plötzlich über größere ...

... Grundproblematik wie bisher §§ 136, 136a, Heimliches Vorgehen usw. Zusätzlich noch Problem § 252, da Rosie Verlobte ist § 252 beinhaltet Verlesungs- und Vernehmungsverbot. Aber: ...

... gegenüber äußert kann über die Freiwilligkeit seines Tuns und die Weitergabe an Dritte nicht im Zweifel sein. Auch ...

... 40.000 € erbeutet. Gegenüber seinem Landsmann und dem Zeugen B rühmt er sich dieser Tat. B begibt sich daraufhin zur Polizei. Da sich die Ermittlungen als besonders schwierig gestalten, überredet die Polizei den B dazu, ...

... weil der Staat nicht die Belehrungspflicht durch Dritte gezielt umgehen dürfe. a.A. BGH: Sinn + Zweck Belehrung ist, dass sich der Beschuldigte nicht zur Aussage verpflichtet fühlen soll, ...

... §163a IV (-) keine Vernehmung 4. § 136a analog? Dann müsste überhaupt eine Täuschung vorliegen Begriff der Täuschung zu ...

... zur Mitwirkung am Strafverfahren. Die Freiheit von Irrtum falle hingegen nicht in den Anwendungsbereich dieses Grundsatzes, ...

... den, das Ermittlungsverfahren regelnden Vorschriften des Gesetzes nicht entnehmen. 7. Rechtswidrige Überwachung der Telekommunikation Verstoß gegen die §§ 100a, b StPO und eine Verletzung von Art. ...

... keinen Verstoß. Bei den heutigen Verhältnissen müsse grundsätzlich jeder damit rechnen, dass Telefongespräch mittels eines Zweithörers oder auf andere Weise Dritten ...

... aus dem Rechtsstaatsprinzip Schwere der Straftat - Raub - 10. Allgemeines Persönlichkeitsrecht und der Grundsatz des fair trial ./. Strafverfolgungsinteresse Raub = schwere Tat vor (vgl. ...

... wird Kowalski wegen des Waffendelikts angeklagt. Kann die in prozessual beanstandungsfreier Weise beschlagnahmte Tonbandaufnahme von dem verräterischen Telefonat später in der Hauptverhandlung verwertet werden? (BGHSt 36, ...