Der Vortrag „Verfahrenshindernisse und Verfahrensrüge“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche inhaltlichen Voraussetzungen muss eine Revisionsbegründungsschrift erfüllen, dass die Revision nicht als unzulässig verworfen wird?
Was passiert mit einer pauschal erhobenen Verfahrensrüge, wenn alle weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Revision vorliegen?
Was ist Voraussetzung dafür, dass die Verfahrenshindernisse geprüft werden?
An welcher Stelle bei der Zulässigkeit einer Revision sind die Punkte Form, Frist und Adressat zu prüfen?
Auf welche Urteilszustellung kommt es im Rahmen der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich an, wenn das Urteil sowohl an den Wahlverteidiger, als auch an den Pflichtverteidiger zugestellt wird?
Welche Wirkung hat es, wenn ein Rechtsmittelverzicht vor der Rechtsmitteleinlegung bei Gericht eingeht?
Die Revisionsbegründung ist form und fristgerecht eingegangen. Es wird die Sachrüge erhoben. Die Verfahrensrüge ist unsubstantiiert vorgetragen. Wie lautet der Tenor, wenn das Urteil materiell richtig war?
Das Gericht hat eine Tat mit in die Verurteilung einbezogen, die 1 Woche zuvor stattfand und nicht mitangeklagt war. Er erfolgte auch kein Hinweis nach § 265 StPO. Wogegen hat das Gericht verstoßen und mit welcher Rüge kann dieses geltend gemacht werden?
Das Berufungsgericht hat gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen. Mit welcher Rüge kann das geltend gemacht werden?
Wann ist eine Revision begründet?
Wie ist es in der Revision zu prüfen, wenn ein Verstoß gegen Art. 101 I 2 GG vorliegt, weil willkürlich vor einem ranghöheren Gericht verhandelt wurde?
Als was wird eine fehlerhafte örtliche oder sachliche Zuständigkeit geprüft?
Liegt ein Verfahrenshindernis vor, wenn ein Strafrichter im Schuldspruch von einem räuberischen Diebstahl ausgeht?
Was verstößt bei Einlegung der Berufung nur durch den Angeklagten nicht gegen das Verschlechterungsverbot nach § 331 StPO?
Können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist noch Gründe für eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden?
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...Urteil wird nur geprüft, soweit es angefochten ist. Dieses muss sich aus den Anträgen nach § 344 ergeben. ...
... Rechtsverfahrensrügen sind substanziiert darzulegen. Unzulässig etwa: Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Verfahrens mit der Bitte um Überprüfung des gesamten Verfahrens. ...
... 2. Begründung des Antrages. Zeitsparen: Ausreichend für Zulässigkeit der Anträge und ihre Begründung ist bereits eine zulässig erhobene Rüge ...
... 3. Form der Anträge und ihrer Begründung: Angekl. § 345 II a. schriftlich, von einem Verteidiger unterzeichnet ...
... 3. Form der Anträge und ihrer Begründung: Angeklagter b. Protokoll der Geschäftsstelle, c. Inhaftierte, § 299 Gesetzlicher Vertreter ...
... Einfache Abschrift reicht nicht. Fehlen einer RM-Belehrung ist für Fristlauf bedeutungslos, ...
... Revi-Einlegung am Dienstag 09.07, Zustellung Urteil am Mittwoch 10.07. Wann endet Revi-Begründungsfrist? Beginn Reinlegungsfrist: Mittwoch 05.07. 00:00 Uhr, Ende Donnerstag 11.07 24:00 ...
... Beginn Begründungsfrist nach § 345 I 2, da Urteil nach Ablauf der Einlegungsfrist zugestellt wurde ...
... Fristprobleme in der Klausur: bei Zustellung vor Protokollfertigstellung (§ 273 IV) soweit nicht von PK-Führer und Richter unterschrieben, Vors. ordnet Zustellung an RA an ...
... III. Zulässigkeit der Anträge und ihrer Begründung, 4. Frist. Problem: Doppelzustellung, Ausnahme: Zustellung am 11.03 an Wahl RA ...
... Wichtige Verfahrenshindernisse: Fehlerhafte sachliche Zuständigkeit, fehlender oder fehlerhafter EB, anderweitige Rechtshängigkeit, Strafklageverbrauch ...
... Zuständigkeit Fall 65: StA hat Anklage gg Bruno wegen Diebstahls vor großer Strafkammer erhoben. ...
... Tatsachen die Willkür ergeben sind darstellungspflichtig = Verfahrensrüge. BGH NJW 99, 42; 1995, 245, Tipp: In Klausur müssen Anhaltspunkte für Willkür vorliegen. LG kann auch Fälle bes. Bedeutung verhandeln ...
... Strafrichter hat zwar Strafgewalt bis zu 4 J, aber nach § 25 GVG nur auf Vergehen ...
... Revi-Gericht muss § 328 II von Amts wegen beachten ...
... Mängel in der Information machen EB nicht unwirksam Heilung durch Hinweis in HV nach § 265 möglich ...
... Hauptproblem: Fehlerhafter Hinweis nach § 265, bei notwendiger Nachtragsanklage nach § 266 und deren notwendige formelle Einbeziehung nach § 266 I (vgl. Fall 52) ...
... Zur Begründung hat er die allgemeine Sachrüge erhoben. Nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist reicht er einen Schriftsatz ein, mit dem er unter ausreichendem Tatsachenvortrag eine Verfahrensrüge nachreicht. Er erläutert, dass sein Mandant Willi auf rechtzeitiges Absenden des Schriftsatzes vertraut habe, ...
... Problem: Nachschieben von Gründen ...
... will das tatrichterliche Urteil unbedingt zu Fall bringen. Kann sie mit entsprechendem Tatsachenvortrag erfolgreich rügen, dass das Tatgericht einen Alibi-Beweisantrag des ...
... Verteidiger hat rechtzeitig schriftsätzlich Revision eingelegt. Er erhebt vor Fristablauf formgereicht die allgemeine Sachrüge ...