Verfahrenshindernisse und Verfahrensrüge von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verfahrenshindernisse und Verfahrensrüge“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Revision und Revisionsgutachten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zulässigkeit der Revision
  • Zulässigkeit der Anträge und ihre Begründung
  • Begründetheit der Revision
  • Verfahrenshindernisse
  • Verfahrensrügen
  • Zulässigkeit der Verfahrensrüge
  • Form, Frist, Adressat, Beschwer

Quiz zum Vortrag

  1. Sie muss einen Antrag enthalten und eine Begründung.
  2. Liegt eine Revisionsbegründungsschrift vor, kann sie nur als unbegründet verworfen werden.
  3. Sie muss folgenden Satz beinhalten: "Ich rüge die Verletzung formellen Rechtes".
  4. Sie muss folgenden Satz beinhalten: "Ich rüge die Verletzung materiellen Rechtes".
  1. Sie wird als unzulässig verworfen, soweit nicht gleichzeitig eine Sachrüge erhoben wurde.
  2. Sie wird als unbegründet verworfen, soweit gleichzeitig eine Sachrüge erhoben wurde.
  3. Sie wird als unzulässig verworfen, soweit gleichzeitig eine Sachrüge erhoben wurde.
  4. Sie wird als unbegründet verworfen, soweit nicht gleichzeitig eine Sachrüge erhoben wurde.
  1. Eine zulässige Verfahrensrüge oder Sachrüge
  2. Eine Verfahrensrüge
  3. Eine Prozessrüge
  4. Eine Sachrüge
  1. Sowohl bei der Revisionseinlegung als auch bei der Revisionsbegründung
  2. Nur bei der Revisionseinlegung
  3. Nur bei der Revisionsbegündung
  4. Überhaupt nicht
  1. Auf die spätere Zustellung.
  2. Auf die Zustellung an den Wahlverteidiger.
  3. Auf die Zustellung an den Pflichtverteidiger.
  4. Auf die frühere Zustellung.
  1. Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
  2. Die Rechtsmitteleinlegung ist in einen Widerruf des Verzichts umzudeuten, mit der Folge, dass eine wirksame Rechtsmitteleinlegung vorliegt.
  3. Das Rechtsmittel wird als unbegründet verworfen, da durch den Verzicht Rechtskraft eingetreten ist.
  4. Das Rechtsmittel wird zwar als unzulässig verworfen, allerdings besteht durch die Fristwahrung ein Wiedereinsetzungsgrund.
  1. Die Revision wird als unbegründet verworfen.
  2. Die Revision wird als unzulässig verworfen.
  3. Es gibt keinen Tenor bis Gründe für die Verfahrensrüge nachgeschoben werden.
  4. Die Revision wird zurückgewiesen.
  1. Es fehlt die Anklageschrift und ein Eröffnungsbeschluss, sodass ein Verfahrenshindernis vorliegt. Verfahrensvoraussetzungen sind von Amts wegen zu prüfen, sodass eine nicht notwendig zu begründende Sachrüge ausreicht.
  2. Das Gericht hat gegen § 266 StPO verstoßen, sodass ein Verfahrensfehler vorliegt, der mit einer zu begründenden Verfahrensrüge geltend zu machen ist.
  3. Das Gericht hat gegen § 265 StPO verstoßen, sodass ein Verfahrensfehler vorliegt, der mit einer zu begründenden Verfahrensrüge geltend zu machen ist.
  4. Da ein Widerspruch in der HV nicht erfolgte, liegt überhaupt kein reversibler Verstoß vor.
  1. Es liegt ein Verfahrenshindernis vor, welches von Amts wegen bei einer ordnungsgemäß erhoben Rüge zu prüfen ist.
  2. Es liegt ein Verfahrensfehler vor, der mit der Verfahrensrüge geltend zu machen ist.
  3. Es liegt ein sachlich rechtlicher Fehler vor, der mit der Sachrüge geltend zu machen ist.
  4. Es liegt ein Verfahrenshindernis vor, das mit der Verfahrenshindernisrüge geltend zu machen ist.
  1. Wenn eine der erhobenen Rügen erfolgreich ist oder ein Verfahrenshindernis besteht.
  2. Wenn alle der erhobenen Rügen erfolgreich sind oder ein Verfahrenshindernis besteht.
  3. Wenn eine Rüge erfolgreich hätte erhoben werden können.
  4. Wenn alle Rügen erhoben wurden, die erfolgreich hätten erhoben werden können.
  1. Zwischen den Senaten des BGH ist umstritten, ob das im Rahmen einer Verfahrenrüge geltend gemacht werden muss, oder ob ein Prozesshindernis besteht.
  2. Eindeutig mit der Verfahrensrüge.
  3. Eindeutig mit der Prozessrüge.
  4. Eindeutig mit der Sachrüge.
  1. Eindeutig als Verfahrensrüge.
  2. Zwischen den Senaten des BGH ist umstritten, ob das im Rahmen einer Verfahrenrüge geltend gemacht werden muss, oder ob ein Prozesshindernis besteht.
  3. Eindeutig als Prozessrüge.
  4. Eindeutig als Sachrüge.
  1. Nur dann, wenn die festgestellten Tatsachen einen solchen Schuldspruch tragen.
  2. Ja, weil der Strafrichter dann sachlich nicht zuständig ist.
  3. Nur dann, wenn er im Rechtsfolgeausspruch seine Strafgewalt von 4 Jahren überschreitet.
  4. Nur dann, wenn er im Rechtsfolgeausspruch seine Strafgewalt von 2 Jahren überschreitet.
  5. Nein, allenfalls ein Verfahrensfehler.
  1. Die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe.
  2. Die Abänderung des Schuldspruches von einem Vergehen in ein Verbrechen.
  3. Die Erhöhung der Tagessätze.
  4. Die Umwandlung einer Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe.
  1. Nein.
  2. Nur wenn ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich ist.
  3. Ja.
  4. Das liegt im Ermessen des Revisionsgerichtes.

Dozent des Vortrages Verfahrenshindernisse und Verfahrensrüge

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

...Urteil wird nur geprüft, soweit es angefochten ist. Dieses muss sich aus den Anträgen nach § 344 ergeben. ...

... Rechtsverfahrensrügen sind substanziiert darzulegen. Unzulässig etwa: Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Verfahrens mit der Bitte um Überprüfung des gesamten Verfahrens. ...

... 2. Begründung des Antrages. Zeitsparen: Ausreichend für Zulässigkeit der Anträge und ihre Begründung ist bereits eine zulässig erhobene Rüge ...

... 3. Form der Anträge und ihrer Begründung: Angekl. § 345 II a. schriftlich, von einem Verteidiger unterzeichnet ...

... 3. Form der Anträge und ihrer Begründung: Angeklagter b. Protokoll der Geschäftsstelle, c. Inhaftierte, § 299 Gesetzlicher Vertreter ...

... Einfache Abschrift reicht nicht. Fehlen einer RM-Belehrung ist für Fristlauf bedeutungslos, ...

... Revi-Einlegung am Dienstag 09.07, Zustellung Urteil am Mittwoch 10.07. Wann endet Revi-Begründungsfrist? Beginn Reinlegungsfrist: Mittwoch 05.07. 00:00 Uhr, Ende Donnerstag 11.07 24:00 ...

... Beginn Begründungsfrist nach § 345 I 2, da Urteil nach Ablauf der Einlegungsfrist zugestellt wurde ...

... Fristprobleme in der Klausur: bei Zustellung vor Protokollfertigstellung (§ 273 IV) soweit nicht von PK-Führer und Richter unterschrieben, Vors. ordnet Zustellung an RA an ...

... III. Zulässigkeit der Anträge und ihrer Begründung, 4. Frist. Problem: Doppelzustellung, Ausnahme: Zustellung am 11.03 an Wahl RA ...

... Wichtige Verfahrenshindernisse: Fehlerhafte sachliche Zuständigkeit, fehlender oder fehlerhafter EB, anderweitige Rechtshängigkeit, Strafklageverbrauch ...

... Zuständigkeit Fall 65: StA hat Anklage gg Bruno wegen Diebstahls vor großer Strafkammer erhoben. ...

... Tatsachen die Willkür ergeben sind darstellungspflichtig = Verfahrensrüge. BGH NJW 99, 42; 1995, 245, Tipp: In Klausur müssen Anhaltspunkte für Willkür vorliegen. LG kann auch Fälle bes. Bedeutung verhandeln ...

... Strafrichter hat zwar Strafgewalt bis zu 4 J, aber nach § 25 GVG nur auf Vergehen ...

... Revi-Gericht muss § 328 II von Amts wegen beachten ...

... Mängel in der Information machen EB nicht unwirksam Heilung durch Hinweis in HV nach § 265 möglich ...

... Hauptproblem: Fehlerhafter Hinweis nach § 265, bei notwendiger Nachtragsanklage nach § 266 und deren notwendige formelle Einbeziehung nach § 266 I (vgl. Fall 52) ...

... Zur Begründung hat er die allgemeine Sachrüge erhoben. Nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist reicht er einen Schriftsatz ein, mit dem er unter ausreichendem Tatsachenvortrag eine Verfahrensrüge nachreicht. Er erläutert, dass sein Mandant Willi auf rechtzeitiges Absenden des Schriftsatzes vertraut habe, ...

... Problem: Nachschieben von Gründen ...

... will das tatrichterliche Urteil unbedingt zu Fall bringen. Kann sie mit entsprechendem Tatsachenvortrag erfolgreich rügen, dass das Tatgericht einen Alibi-Beweisantrag des ...

... Verteidiger hat rechtzeitig schriftsätzlich Revision eingelegt. Er erhebt vor Fristablauf formgereicht die allgemeine Sachrüge ...