Das Recht der Verjährung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Recht der Verjährung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Rechtshemmende Einwendung
  • 2. Verjährungsfristen
  • 3. Fristbeginn
  • 4. Berechnungsbeispiele
  • 5. Hemmung der Verjährung

Quiz zum Vortrag

  1. rechtshemmende Einrede.
  2. rechtshindernde Einwendung.
  3. rechtsvernichtende Einwendung.
  4. rechtshemmende Einwendung.
  1. Sie verjähren noch nach der alten regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren.
  2. Auch diese Geschäfte verjähren, um die Einheitlichkeit zu wahren, nach der neuen regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
  3. Die Vertragsparteien können selbst entscheiden, ob das Rechtsgeschäft nach der alten oder neuen regelmäßigen Verjährungsfrist verjähren soll.
  4. Sie verjähren noch nach der alten regelmäßigen Verjährungsfrist von 10 Jahren.
  1. Wenn der Besteller die Sache entgegen genommen
  2. und zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Werk als nicht vertragsgemäß erbracht akzeptiert.
  3. Wenn dem Besteller die tatsächliche Sachherrschaft an der Sache verschafft wurde.
  4. Wenn der Unternehmer seine Arbeit an dem Werk abgeschlossen hat.
  5. und zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Werk als vertragsgemäß erbracht akzeptiert.
  1. Nach zehn Jahren.
  2. Nach drei Jahren.
  3. Nach zwei Jahren.
  4. Nach 30 Jahren.
  1. die kürzeste Frist.
  2. die speziellere vor der allgemeinen Frist.
  3. die regelmäßige Verjährungsfrist.
  4. die längste Frist.
  1. Ein Anspruch verliert seine Durchsetzbarkeit automatisch mit Ablauf der Verjährungsfrist.
  2. Ein Anspruch ist erst dann nicht durchsetzbar, wenn der Schuldner sich auf die Verjährung beruft.
  3. Ein Anspruch ist dann nicht mehr durchsetzbar, wenn der Schuldner weiß, dass der Anspruch verjährt ist.
  4. Nur im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist muss sich der Schuldner auf die Verjährung berufen.

Dozent des Vortrages Das Recht der Verjährung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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