Vertiefung Deliktsrecht 4: Verkehrseröffnung für Massenpublikumsverkehr von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Deliktsrecht 4: Verkehrseröffnung für Massenpublikumsverkehr “ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Trainingsfall: Verkehrseröffnung für Massenpublikum
  • 1. § 823 I durch Unterlassung
  • 1.1 Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit: Unterlassung
  • 1.2 Garantenstellung: Verkehrseröffnung für Massenpublikum
  • 1.3 Unterlassung von Verkehrssicherungspflichten
  • 1.4 Kausalität
  • 1.5 Haftung für vermutetes Verschulden
  • 2. Trainingsfall: Amtshaftungsanspruch
  • 2.1 Anspruchsgrundlage Art 34 GG, § 839 BGB
  • 2.1.1 Hoheitliches Handeln
  • 2.1.2 Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

Quiz zum Vortrag

  1. Aus einer Notsituation.
  2. Aus einem Vertrag.
  3. Aus Ingerenz.
  4. Aus einem Gesetz.
  1. Er ist weisungsgebunden.
  2. Er wird ohne Wissen und Wollen des Geschäftsherren in dessen Machtbereich tätig.
  3. Er wird mit Wissen des Geschäftsherren außerhalb dessen Machtbereichs tätig.
  4. Er ist weisungsungebunden.
  1. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten kann ein vorwerfbares Unterlassen darstellen.
  2. Verkehrssicherungspflichten begründen eine Pflicht zum Handeln.
  3. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten stellen eine Rechtsgutsverletzung iSv § 823 I BGB dar.
  4. Bei dem Unterlassen erforderlicher Verkehrssicherungspflichten wird das Verschulden innerhalb von § 823 I BGB vermutet.
  1. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird gehaftet für Vorsatz.
  2. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird gehaftet für Fahrlässigkeit.
  3. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird das Verschulden vermutet.
  4. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird gehaftet für Höherer Gewalt.
  5. Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wird verschuldensunabhängig gehaftet.
  1. Die Veröffentlichung von Massenliteratur.
  2. Die Gefahrengemeinschaft.
  3. Die Verkehrsöffnung für Massenpublikum.
  4. Der Verkehr mit Gütern der Massenproduktion.
  1. Die §§ 823 I, 89, 31 BGB.
  2. Der § 831 I BGB.
  3. Der § 823 I und II BGB.
  4. Art 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
  1. Die Ausübung eines öffentlichen Amtes.
  2. Die Verletzung einer Amtspflicht.
  3. Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht.
  4. Das Verschulden die Kausalität und den Schaden.
  5. Die Vereidigung und Ernennung zum Beamten.
  1. Die Anknüpfung an gefahrbegründendes Vorverhalten.
  2. Die Anknüpfung an jegliches Vorverhalten.
  3. Die Anknüpfung an das Vorverhalten eines Garanten.
  4. Die Anknüpfung an absichtliches Vorverhalten.

Dozent des Vortrages Vertiefung Deliktsrecht 4: Verkehrseröffnung für Massenpublikumsverkehr

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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