Vollmacht im Bereich Gesundheit von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vollmacht im Bereich Gesundheit“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vollmacht im Bereich Gesundheit
  • Vollmacht im Bereich Aufenthaltsbestimmung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Vollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge ergänzt die Patientenverfügung.
  2. Die Vollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge muss auf jeden Fall von Ärzten und medizinischen Personal beachtet werden, wenn der Patient noch in der Lage ist sich zu äußern.
  3. Die Patientenverfügung greift erst dann, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.
  4. Die Vollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge muss immer von Ärzten und medizinschen Personal beachtet werden.
  5. Die Patientenverfügung ist immer dann zu beachten, wenn der Patient, krank , bzw. im Krankenhaus oder Pflegeheim ist, auch, wenn er sich noch äußern kann.
  1. Nein, aber er muss den Willen des Patienten beachten.
  2. Ja.
  3. Ja, wenn er und der Verwandte, Ehegatte oder Partner der Arzt und der Patient gleicher Meinung sind.
  4. Ja, es genügt wenn der Arzt und der Verwandte, Ehegatte oder Partner gleicher Meinung sind.
  1. Nein, außer der Patient hat nach Errichtung seiner Patientenverfügung erklärt, dass diese nicht mehr gelten soll.
  2. Nein, da sich der Arzt sonst eines Tötungsdelikts strafbar macht, wenn der Patient stirbt.

Dozent des Vortrages Vollmacht im Bereich Gesundheit

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Schriftliche Anweisungen hinsichtlich der Durchführung oder Nichtdurchführung medizinischer bzw. ärztlicher Behandlungen sind vom medizinischen Personal zwingend zu beachten. Der Bevollmächtigte oder Betreuer muss sich aber unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Vollmachtgebers oder Betreuten ...

... die Bevollmächtigung auch in Gesundheitsangelegenheiten erteilen, sollten Sie in einer zusätzlichen Patientenverfügung ...

... Anlage einer PEG-Ernährungssonde. Ich habe die Vorsorgevollmacht, weiß aber nicht, ob der Einsatz der Sonde sinnvoll und richtig ist. ...

... Nur wenn Ihr Vater sich nicht mehr selbst äußern kann, dürfen Sie für Ihren Vater entscheiden. Wenn die Vorsorgevollmacht auch gesundheitliche Entscheidungen für Ihren Vater ...

... Nichtanlegen einer Ernährungssonde kann den Tod durch ungenügende Nahrungszufuhr bedeuten. Besprechen Sie das Problem mit dem Arzt. Wenn unterschiedliche Auffassungen zwischen Arzt und Ihnen als Bevollmächtigten bestehen, ist ggf. Einschaltung des Betreuungsgerichts erforderlich (§ 1904 Abs. 4 BGB), ...

... einer begonnenen medizinischen Maßnahme ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen. ...

... Legen Sie dabei genau fest, von wem Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit versorgt werden wollen und ob bzw. wann ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim erfolgen ...